Erwerbsminderungsrente – Diese Fehler sollten bei Antrag auf EM-Rente vermieden werden

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Wenn Sie rentenversichert sind und nur noch eingeschränkt arbeiten können, dann ist ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente oft die beste Möglichkeit, um finanziell über die Runden zu kommen.

Dabei gibt es aber einiges zu beachten, damit der Antrag erfolgreich ist, auch wenn Sie die Voraussetzungen für eine solche Rente erfüllen.

Wir zeigen Ihnen die häufigsten Fehler, die Betroffene im Antrag machen und erläutern, wie Sie diese vermeiden können.

Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen

Der häufigste Fehler, den Antragsteller bei der Erwerbsminderungsrente begehen, ist es, lückenhafte Unterlagen abzugeben. Dazu unvollständige Angaben ebenso wie fehlende Dokumente.

Unerlässlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie die aktuelle Bankverbindung als IBAN oder BIC. Ihr Name, Ihre Anschrift sowie Ihre Krankenkasse müssen im Antrag enthalten sein und ebenso die Dauer des aktuellen Versicherungsverhältnisses bei der Krankenversicherung.

Weiterhin müssen Sie Ihre persönliche Steuer-ID ebenso dokumentieren wie die Höhe des letzten Bruttoverdienstes. Auch Berufsausbildungen müssen Sie belegen, ob als Facharbeiterbrief, Gesellenbrief oder Lehrvertrag.

Ärztliche Nachweise und Befunde

Entscheidend für die Beurteilung einer Erwerbsminderung sind die ärztlichen Befunde über Ihren gesundheitlichen Zustand zur Zeit des Antrags und den Verlauf entsprechender Therapien. Hier scheitern Anträge immer wieder, weil diese medizinischen Dokumente nur unzureichend oder überhaupt nicht beigefügt werden.

Sie müssen im Antrag Namen und Anschrift sämtlicher behandelnden Ärzte nennen und außerdem Aufenthalte in Krankenhäusern und Kuren angeben, ebenfalls mit Namen und Adressen.

Vorhandene ärztliche Atteste und medizinische Gutachten müssen unbedingt in den Antrag.

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Prüfen Sie die medizinischen Befunde

Auch in den Befunden der behandelnden Ärzte selbst können fehlende Angaben dazu führen, dass ihr Antrag abgelehnt wird. Diesen Punkt übersehen viele Betroffene.

Für eine Erwerbsminderung ist nämlich entscheidend, dass Sie nur weniger als sechs Stunden pro Tag (teilweise Erwerbsminderung) oder weniger als drei Stunden pro Tag (volle Erwerbsminderung) arbeiten können.

Diese Leistungsminderung muss ausdrücklich aus den ärztlichen Befunden hervorgehen und in der Regel von dem jeweiligen Arzt auch genau so beschrieben werden.

Wie ausführlich Ihre Beschwerden geschildert werden, welche Diagnose Sie haben, und wie Sie sich subjektiv fühlen, reicht nicht für eine Erwerbsminderung aus, wenn der Mediziner nicht konkret erwähnt, dass ihre Leistungsfähigkeit entsprechend gemindert ist und auch voraussichtlich langfristig sein wird.

Sprechen Sie sich deshalb mit Ihren Ärzten ab und informieren Sie diese darüber, dass Sie einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen und das Gutachten dazu dient, diesen Antrag zu unterstützen.

Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen

Wenn Sie im Antrag wahrheitswidrige Angaben machen, dann kann er deswegen abgelehnt werden, egal ob Sie absichtlich Falschaussagen machen oder fahrlässig.

Widerstehen Sie also der Versuchung, dick aufzutragen, um Wirkung zu erzielen. Wenn Sie zum Beispiel behaupten, Sie hätten Weihnachten wegen Ihrer Beschwerden das Bett nicht verlassen können, waren aber nachweislich im Ski-Urlaub, dann fällt Ihnen das auf die Füße.

Wie können Sie Fehler vermeiden?

Das A und O, um die häufigsten Fehler beim Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente zu vermeiden, ist eine gute Vorbereitung – vor dem Antrag und auch während des Prüfungsverfahrens. Zum Gutachtertermin sollten Sie alle erforderlichen medizinischen Nachweise und eventuelle vorherige Gutachten mitbringen.

Achten Sie während des Verfahrens auch auf Kleinigkeiten. Erzählen Sie dem Gutachter zum Beispiel nicht „nebenbei“, dass Sie am Wochenende am liebsten die Äste im Garten schneiden, Umzugskisten schleppen oder intensiv Radsport betreiben.

Auch wenn das objektiv keine Erwerbsminderung ausschließen würde, können sich solche Details negativ auf das Gutachten auswirken.

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig

Eine Erwerbsminderungsrente wird gewöhnlich frühestens im siebten Monat nach dem Eintritt der festgestellten Erwerbsminderung ausgezahlt. Nach Beginn des Zustandes, der die Erwerbsminderung bedingt, haben Sie drei Monate, um einen Antrag auf unbefristete Erwerbsminderung zu stellen.

Denken Sie an die Widerspruchsfrist

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, dann haben Sie vier Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist ist der Bescheid über Ihre Ablehnung bestandskräftig. Erst einmal müssen Sie den Widerspruch nicht begründen, ihn allerdings schriftlich einreichen.

Die Begründung können Sie nachreichen.

Der Widerspruch ist für den weiteren Verlauf sehr wichtig, auch dann, wenn die Rentenkasse ihn zurückweist. Es handelt sich nämlich um ein sogenanntes Vorverfahren, und nach dem abgelehnten Widerspruch können Sie Ihren Anspruch vor dem Sozialgericht einklagen.