Urteil Bedarfsgemeinschaft bei ALG II

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Die Sozialgerichte in Düsseldorf (Az.: S 35 SO 28/05 ER) und Saarbrücken (Az.: S 21 ER 1/05 AS) gaben zwei unverheirateten ALG 2 Empfängern die von Hartz 4 abhängig sind Recht, dass ihre Lebenspartner finanziell für sie einstehen müssen, in Eilentscheidungen Recht. Laut Urteile bilden zwei Menschen, die zusammenleben, nicht automatisch eine so genannte "Bedarfsgemeinschaft". (siehe auch Übersicht Hartz IV)

Alle Betroffenen können jetzt mit Verweis auf die beiden Aktenzeichen Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch ist auch dann möglich, wenn der Bescheid schon rechtskräftig ist. Beim Ombudsrat könnt Ihr Euch kostenlos rechtlichen Beistand holen. Der Ombudsrat wurde von der Bundesregierung eingesetzt, um die Umsetzung des ALG 2 zu begleiten. Die entsprechende Informationsstelle des Ombudsrates kann telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0 800 / 440 055 0 erreicht werden.

Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 35 SO 28/05 ER) und Saarbrücken (Az.: S 21 ER 1/05 AS)