Hartz IV: Aktuelles Urteil zu Scheidungen

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Geschieden nicht automatisch mehr Geld!
Wenn ein Arbeitslosengeld II Empfänger geschieden ist, steht diesem nicht automatisch wegen der Trennung der Kinder mehr Geld zu. So entschieden die Kassler Bundes- Sozialrichter in letzter Instanz. In besonderen Fällen können aber Fahrtkosten übernommen werden, die entstehen, um die leiblichen Kinder zu besuchen. Wörtlich: Denkbar wäre eine sog "Bedarfsgemeinschaft auf Zeit" Dies bedeutet, dass bei besonders hohen Fahrtkosten diese vom Amt übernommen werden müssen.

Geschiedene ALG-II-Empfänger, die getrennt von ihren Kindern leben, haben keinen Anspruch auf Übernahme der daraus entstehenden Kosten. Denkbar sei aber eine "Bedarfsgemeinschaft auf Zeit" meint das Bundessozialgericht. Eine Bedarfsgemeinschaft auf Zeit bedeute, wenn der Vater oder Mutter über das Wochenende die Kinder bei sich hat, es zu mehr Kosten kommt, die gedeckt werden müssen. Die Höhe wurde jedoch nicht festgelegt und zurück an das Sozialgericht in Duisburg verwiesen.

Akten Zeichen: B 7b AS 14/06 R

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