Die Unsicherheit bezรผglich der Ausstattung mit kostenlosen FFP2-Maseken fรผr Menschen in Hartz IV hรคlt an. Die Sozialgerichte hatten zuvor bereits widersprรผchliche Urteile gefรคllt. Zuletzt hatte das Sozialgericht Karlsruhe FFP2-Masken als unbedingt notwendigen Infektionsschutz fรผr die Allgemeinheit angesehen und Hartz IV-Beziehern einen wรถchentlichen Bedarf an 20 FFP2-Masken oder monatlich 129 Euro Mehrbedarf zugesprochen (Az.: S 12 AS 213/21 ER). Das Sozialgericht Dresden sieht dies nun anders.
Sozialgericht sieht keinen Mehrbedarf durch FFP2-Masken
Nach dem Urteil des Gerichts in Karlsruhe sind bei vielen Gerichten Eilantrรคge fรผr Mehrbedarfe zur Deckung der Anschaffungskosten einer ausreichenden Anzahl sicherer FFP2-Masken eingegangen. Das Sozialgericht Dresden hat am Montag geurteilt, dass es fรผr einen solchen Mehrbedarf keinen Anspruch gebe.
Einen unabweisbaren, besonderen Bedarf im Einzelfall, wie ihn der ยง 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II vorsieht, sei nicht gegeben, so das Gericht gegenรผber einem Antragssteller, der monatlich 12 FFP2-Schutzmasken vom Jobcenter verlangte. Die Richter begrรผndeten das Urteil (Az.: S 29 AS 289/21 ER) damit, dass es keine absolute Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Sachsen gebe.
Die sรคchsische Corona-Schutz-Verordnung sieht eine solche Pflicht nur in wenigen Situationen vor (z.B. in der ambulanten Pflege), die fรผr den Betroffenen nicht relevant sein. Daher kรถnne er auf gรผnstigere Alltagsmasken oder OP-Masken zurรผckgreifen.
Ob ein Mehrbedarf geltend gemacht werden kann, hรคngt demnach vom Einzelfall und insbesondere von der geltenden Corona-Schutzverordnung des jeweiligen Landes ab, die sich regelmรครig รคndern. Das schafft weitere Unsicherheit, denn ob Menschen in Hartz IV รผberhaupt einen Mehrbedarf einfordern kรถnnen, muss also je Bundesland und mit jeder รnderung der jeweiligen Corona-Schutzverordnung neu geprรผft werden.
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Mit dem Sozialschutz-Paket III, das zum 01. April in Kraft tritt, hat der Bundestag eine Einmalzahlung von 150 Euro an Menschen in Hartz IV und Grundsicherung beschlossen, welche die durch die Corona-Pandemie entstandenen Mehrkosten abmildern sollen. Nichtmal fรผr eine angemessene Ausstattung mit sicheren Masken reicht diese Einmalzahlung jedoch, die nun ein Jahr nach Beginn der Pandemie ausgezahlt werden soll.
Die einmalig zehn kostenlosen FFP2 Masken fรผr Betroffene von Hartz IV, die gegen Gutscheine auf Grundlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung noch bis zum 06. Mรคrz in den Apotheken abgeholt werden kรถnnen, decken einen realistischen Bedarf ebenfalls keineswegs. Bild: Stimmungsbilder / AdobeStock