Rente: Hochrechnung der Rentenversicherung kann die Rente dauerhaft senken – jetzt prüfen

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Wer kurz vor Rentenbeginn in Altersteilzeit war, sollte seinen Rentenbescheid besonders genau prüfen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Rentner Anspruch auf eine Neuberechnung seiner Altersrente haben kann, wenn er über die sogenannte Hochrechnung vor Rentenbeginn fehlerhaft beraten wurde und ihm dadurch eine niedrigere Rente bewilligt worden ist. (L 2 R 328/16)

Im konkreten Fall ging es um einen schwerbehinderten Rentner, der eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezog. Die Rentenversicherung hatte seine Rente auf Basis einer Hochrechnung berechnet, obwohl die tatsächlich für die letzten Monate vor Rentenbeginn gezahlten Beiträge höher waren.

Das Gericht gab dem Kläger Recht und verpflichtete die Rentenversicherung zur Neuberechnung der Rente.

Altersteilzeit und Rentenbeginn: Worum es in dem Fall ging

Der Kläger bezog seit Mai eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Zuvor hatte er sich in einem Altersteilzeitmodell befunden, bei dem auf eine Arbeitsphase eine vollständige Freistellungsphase folgte.

Für die letzten Monate vor Rentenbeginn setzte die Rentenversicherung nicht die tatsächlich gezahlten rentenversicherungspflichtigen Entgelte an, sondern eine sogenannte Hochrechnung. Dabei wurden für Februar bis April nur 15.719 Euro berücksichtigt, obwohl der Arbeitgeber tatsächlich Beiträge auf Grundlage von 16.142 Euro gezahlt hatte.

Was die Hochrechnung bei der Altersrente bedeutet

Die Hochrechnung soll das Rentenverfahren beschleunigen. Wenn ein Arbeitnehmer kurz vor Rentenbeginn steht, kann der Rentenversicherungsträger die letzten noch nicht vollständig abgerechneten Entgelte rechnerisch vorausberechnen, damit der Rentenbescheid schneller erlassen werden kann.

Das Problem dabei ist: Wer sich für diese Hochrechnung entscheidet, muss grundsätzlich hinnehmen, dass später tatsächlich gezahlte höhere Entgelte für genau diese Rente außer Betracht bleiben. Genau deshalb kommt es entscheidend darauf an, ob Versicherte vorher korrekt und verständlich über die Folgen dieser Wahl informiert wurden.

Rentenversicherung rechnete mit zu niedrigem Entgelt

Im Verfahren stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber in den letzten Monaten vor Rentenbeginn höhere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hatte, als die Rentenversicherung im Rahmen der Hochrechnung angesetzt hatte. Hintergrund war ein Fehler bei der internen Berechnung der Beiträge während der Altersteilzeit.

Wichtig war dabei: Diese höheren Beiträge waren nach Auffassung des Gerichts wirksam und rechtmäßig entrichtet worden. Sie durften also nicht einfach als unbeachtlich behandelt werden, nur weil der Arbeitgeber mehr Beiträge abgeführt hatte als ursprünglich vertraglich mindestens vorgesehen.

Gericht bestätigt: Höhere Beiträge aus Altersteilzeit können zählen

Das Landessozialgericht stellte klar, dass Arbeitgeber bei Altersteilzeit nicht nur Mindestbeiträge, sondern auch höhere Rentenversicherungsbeiträge zahlen dürfen, solange die Beitragsbemessungsgrenze eingehalten wird. Damit war die Grundlage des Klägers für eine höhere Rentenberechnung rechtlich tragfähig.

Zwar betonte das Gericht zugleich, dass eine einmal gewählte Hochrechnung grundsätzlich bindend bleibt. Nach dem Gesetz muss die Rentenversicherung eine Altersrente normalerweise nicht nachträglich neu berechnen, wenn das tatsächliche Entgelt später von der Hochrechnung abweicht.

Fehlerhafte Beratung zur Hochrechnung führte zum Erfolg

Entscheidend war deshalb nicht allein die Höhe der Beiträge, sondern die fehlerhafte Beratung durch die Rentenversicherung. Das Gericht nahm einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch an, weil der Kläger über sein Wahlrecht nicht korrekt aufgeklärt worden war.

Nach Auffassung des Senats war für den Rentenantragsteller weder aus dem Formular noch aus der mündlichen Beratung ausreichend klar erkennbar, welche Folgen die Hochrechnung tatsächlich hat. Vor allem sei nicht deutlich gemacht worden, dass später höhere tatsächliche Beiträge für diese Rente gerade nicht mehr berücksichtigt werden.

Warum die Belehrung der Rentenversicherung nicht ausreichte

Das Gericht kritisierte die Hinweise im Rentenantragsformular deutlich. Die Erklärung zum Wahlrecht sei unklar formuliert gewesen und habe eher zur Verwirrung beigetragen als zu einer verständlichen Entscheidungshilfe.

Hinzu kam, dass der Begriff Hochrechnung aus Sicht eines normalen Versicherten so verstanden werden kann, dass die Rentenversicherung die voraussichtlich zu erwartenden Entgelte realistisch einschätzt. Tatsächlich wird aber im Regelfall nur ein Durchschnittswert aus den letzten Monaten angesetzt, ohne zu prüfen, ob in den letzten drei Monaten vor Rentenbeginn höhere Beiträge wahrscheinlich sind.

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Altersteilzeit-Vertrag hätte Warnhinweis auslösen müssen

Besonders wichtig war für das Gericht, dass die Beraterin der Rentenversicherung die Besonderheiten des Falls hätte erkennen können. Aus dem Altersteilzeitvertrag und dem Versicherungsverlauf sei ersichtlich gewesen, dass in den letzten Monaten wegen der höheren Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich höhere Beiträge anfallen würden.

Gerade deshalb hätte der Kläger ausdrücklich darauf hingewiesen werden müssen, dass die Hochrechnung in seinem Fall eher nachteilig sein würde. Weil dieser Hinweis unterblieb, durfte sich der Rentner auf einen Herstellungsanspruch berufen.

Rentenbescheid muss neu berechnet werden

Das Landessozialgericht hob daher die ablehnenden Bescheide auf. Die Rentenversicherung wurde verpflichtet, die seit Mai gewährte Altersrente neu zu berechnen und für den Zeitraum Februar bis April anstelle des bisherigen Entgelts von 15.719 Euro das tatsächlich beitragspflichtige Entgelt von 16.142 Euro anzusetzen.

Auch wenn die monatliche Differenz in diesem Fall eher gering war, ist das Urteil weit über den Einzelfall hinaus bedeutsam. Es zeigt, dass auch kleine Abweichungen bei der Rentenberechnung rechtlich durchgesetzt werden können, wenn die Beratung vor der Antragstellung fehlerhaft war.

Was das Urteil für Rentner in Altersteilzeit bedeutet

Das Urteil ist besonders relevant für Versicherte, die kurz vor dem Rentenbeginn in Altersteilzeit waren oder deren Entgelte in den letzten Monaten vor Rentenbeginn schwankten. Gerade dann kann die Hochrechnung zu Nachteilen führen, wenn sie pauschal mit Durchschnittswerten arbeitet.

Wer einen Rentenantrag stellt, sollte deshalb genau prüfen, ob die Rentenversicherung die tatsächlichen letzten Entgelte oder eine Hochrechnung verwendet hat. Ebenso wichtig ist die Frage, ob über das Wahlrecht verständlich und vollständig informiert wurde.

Wann ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch greifen kann

Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch kommt in Betracht, wenn eine Behörde ihre Beratungs- oder Aufklärungspflichten verletzt und dem Betroffenen dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht. Im Rentenrecht kann das bedeuten, dass ein Bescheid trotz eigentlich bindender gesetzlicher Regeln korrigiert werden muss.

Genau das war hier der Fall. Ohne die fehlerhafte Belehrung hätte sich der Kläger nach Überzeugung des Gerichts nicht für die Hochrechnung entschieden, sondern eine Berechnung auf Basis der tatsächlichen Beitragszahlungen gewählt.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Altersrente bei Altersteilzeit

Was ist eine Hochrechnung bei der Altersrente?
Dabei berechnet die Rentenversicherung die letzten Monate vor Rentenbeginn nicht nach den später tatsächlich gemeldeten Entgelten, sondern mit einem rechnerischen Durchschnittswert. Das soll das Verfahren beschleunigen.

Kann die Rentenversicherung eine einmal berechnete Hochrechnung später noch ändern?
Grundsätzlich nein. Wenn sich der Versicherte wirksam für die Hochrechnung entschieden hat, bleiben später abweichende tatsächliche Entgelte normalerweise außer Betracht.

Wann kann trotzdem eine Neuberechnung verlangt werden?
Dann, wenn die Rentenversicherung über das Wahlrecht und die Folgen der Hochrechnung fehlerhaft beraten hat. In solchen Fällen kann ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bestehen.

Warum war die Beratung hier fehlerhaft?
Weil der Kläger nicht klar darüber informiert wurde, dass höhere tatsächliche Beiträge später nicht mehr berücksichtigt werden. Außerdem hätte die Rentenversicherung erkennen müssen, dass die Hochrechnung in diesem Fall nachteilig sein würde.

Was sollten Betroffene vor dem Rentenantrag prüfen?
Wichtig sind vor allem die letzten Entgeltmonate, Besonderheiten bei Altersteilzeit, Einmalzahlungen oder Beitragserhöhungen. Wer Zweifel hat, sollte vor der Antragstellung genau klären, ob eine Hochrechnung sinnvoll ist oder nicht.

Fazit: Falsche Beratung kann eine höhere Altersrente sichern

Das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen macht deutlich, dass die Rentenversicherung Versicherte vor einer Entscheidung über die Hochrechnung umfassend und verständlich beraten muss. Geschieht das nicht, kann selbst eine eigentlich bindende Rentenberechnung später noch korrigiert werden.

Für Menschen in Altersteilzeit ist das besonders wichtig. Denn gerade bei schwankenden oder steigenden rentenversicherungspflichtigen Entgelten in den letzten Monaten vor Rentenbeginn kann eine unbedachte Hochrechnung dauerhaft zu einer niedrigeren Altersrente führen.