Kindergeld auch bei Au-pair

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Mit einem Sprachkurs gibt es auch das Kindergeld, wenn das volljährige Kind der Eltern Au-pair ist

Eltern steht während des Au – pair – Aufenthalts eines volljährigen Kindes Kindergeld zu, wenn dieses begleitend einen Sprachunterricht von mindestens zehn Wochenstunden besucht und eine Bescheinigung des Veranstalters vorlegen kann, dabei ist es egal, ob man die zehn Wochenstunden an zwei oder mehreren Wochentagen durchführt. Kennung : Bundesfinanzhof München III B 39 / 06

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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