Hartz IV: Schadensersatz bei später ALG II-Zahlung

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Schadensersatz bei verspäteter ALG II Zahlung trotz rechtszeitiger Antragstellung

20.04.2011

Das Jobcenter ist bei einer verspäteten Zahlung des Arbeitslosengeld II (ALG II) zum Schadensersatz verpflichet, wenn der Leistungsbezieher den Fortzahlungsantrag rechtzeitig gestellt hat.

ALG-II-Leistungsberechtigte haben daher einen Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens (Rücklastkosten der Bank – hier 29,65 Euro), der ihnen durch die zu späte Zahlung entsteht. Es bestand ein Amtshaftungsanspruch nach Artikel 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB, welcher vor dem LG Kiel geltend zu machen war und auf den Schaden zu richten ist, den ein Behördenmitarbeiter durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung einem Anderem zugefügt hatte.

Nach Auffassung der örtlichen Sozialgerichtsbarkeit besteht daneben kein sog. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, der vor dem SG geltend gemacht werden könnte. (Quelle: RA Helge Hildebrandt, Hempels-Straßenmagazin (Armutszeitung) Nr. 180, April 2011, S. 26. Urteil: Landgericht Kiel, Anerkenntnisurteil AZ: 17 O 160/10)