Hartz IV: Kreditraten für das Eigenheim

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Kredit- Tilgungsraten für Wohneigentum müssen von ALG II Beziehern selbst bezahlt werden. Ein aktuelles Urteil vom Hessischen Sozialgericht

Die Kredit- Tilgungsraten für Wohneigentum (Hauseigentum und Wohnungen) müssen bei Hartz IV selbst bezahlt werden. Das Hessische Sozialgericht begründete das Urteil damit, dass die Allgemeinheit nicht für das Abzahlen von Wohneigentum aufkomme. Dennoch werden bei angemessenem Wohnraum die Unterkunftskosten von den Ämtern für Arbeitslosengeld II Empfänger/innen übernommen.Dabei handelt es sich jedoch um Mietkosten, und auch für Darlehenszinsen. Tilgungsraten gehören jedoch zum sog. Vermögensaufbau. Dabei werde der Zweck zur Grundsicherung für Menschen, die von Hartz IV leben müssen, nicht erfüllt. Urteil:
Z L 7 AS 225/06.

Bei Wohneigentum zählen zu den Nebenkosten Kreditzinsen für den Wohnungsbaukredit, Grundsteuer, Gebäudeversicherung sowie die üblichen auch bei Mietwohnungen anfallenden Kosten (Wasser, Müll, Straßenreinigung etc.). Auch Instandhaltungskosten (im wörtlichen Sinne) werden übernommen, allerdings nicht pauschal, sondern nur auf Einzelantrag. Kredittilgungsraten werden also nicht anerkannt! (06.03.07)

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