Udo Endruscheit ist bekannt als Kritiker von Pseudowissenschaften. Nun schreibt er im Humanistischen Pressedienst (hpd) kritisch über die Grundsicherung und klärt über die Grundlagen unseres Sozialstaats auf.
Inhaltsverzeichnis
Sozialstaatsdebatte und blinder Fleck der Grundlagen
Die Debatte über die Zukunft des Sozialstaats gewinnt wieder an Tempo, und laut Endruscheit deutet sich an, dass diesmal nicht nur an einzelnen Stellschrauben gedreht werden soll. Endruscheit schreibt, dass in solchen Reformdiskussionen regelmäßig übersehen wird, was den Sozialstaat im Kern überhaupt legitimiert: seine nicht verhandelbaren systemischen Prämissen.
Wer Reformen diskutiert, ohne diese Grundlagen zu klären, so Endruscheit, redet am entscheidenden Punkt vorbei.
Auftakt einer Serie über das deutsche Sozialsystem
Endruscheit erörtert, dass sein Text als Auftakt zu einer Serie über die Grundlagen des deutschen Sozialsystems angelegt ist, die verschiedene Sicherungsbereiche wie Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung systemisch betrachtet.
Der Fokus liegt dabei nicht auf Detailreformen, sondern auf Funktion, Grenzen und innerem Zusammenhang der Systeme, wie Endruscheit fasst zusammen. Beginnen müsse diese Perspektive dort, wo alle Sicherungssysteme enden: beim letzten Netz.
Grundsicherung als Prüfstein echter Sozialstaatlichkeit
Die Grundsicherung nimmt nach Endruscheit eine Sonderstellung ein, weil sie nicht einfach ein weiterer Baustein ist, sondern der äußerste Rand sozialer Sicherung. Endruscheit schreibt, dass dort, wo Grundsicherung greift, alle vorgelagerten Systeme bereits erschöpft sind und gerade deshalb klar sein muss: Dieses letzte Netz muss jedem Bedürftigen vorbehaltlos zur Verfügung stehen. Wird es konditionalisiert oder moralisiert, so Endruscheit, verwandelt sich Fürsorge in Disziplinierung und kollidiert mit der Menschenwürde.
Warum das letzte Netz nicht als Druckmittel taugt
Endruscheit betont, dass an dieser Stelle nicht nur das soziale System endet, sondern auch seine legitime Steuerungsfähigkeit. Jede zusätzliche Bedingung überschreite die Grenze, schreibt Endruscheit, weil sie das Existenzminimum zum Instrument der Verhaltenssteuerung macht.
Ein Sozialstaat, der am letzten Netz spart oder es als Druckmittel nutzt, gewinnt nicht an Effizienz, so Endruscheit, sondern verliert seinen eigenen Anspruch.
Der kurze Weg ins letzte Netz
Der Weg in die Grundsicherung ist nach Endruscheit kein Ausnahmefall mehr, sondern eine strukturelle Möglichkeit moderner Erwerbsbiografien. Endruscheit fasst zusammen, dass die Logik schlicht sei: Nach spätestens zwölf Monaten Arbeitslosengeld I folgt bei ausbleibender Reintegration unmittelbar die Grundsicherung, ohne weiteres Sicherungssystem und ohne Zwischenraum.
Der Übergang sei damit nicht der Sonderfall des Einzelnen, sondern systemisch vorgesehen.
Wenn Sozialversicherung den Absturz nur verzögert
Aus dieser Konstruktion folgert Endruscheit, dass das gesamte Sozialversicherungssystem unter einem Vorbehalt steht. Es schützt nicht zuverlässig vor dem Absturz, schreibt Endruscheit, sondern verzögert ihn lediglich, wenn Schutz zeitlich oder faktisch begrenzt bleibt.
Wenn das letzte Netz dann nicht vorbehaltlos trägt, so Endruscheit, entsteht Sicherheit nur unter der Bedingung, dass Biografien „funktionieren“, und das System verliert seine Verlässlichkeit genau dort, wo sie gebraucht wird.
Grundsicherung ist kein Übergang, sondern das Ende
Bedingungen mögen in vorgelagerten Systemen diskutabel sein, weil es dort um Übergänge, Reintegration und temporäre Unterstützung geht, so Endruscheit. Die Grundsicherung folge jedoch einer anderen Logik, schreibt Endruscheit, denn sie ist nicht Übergang, sondern Endpunkt.
Aktivierung setze Wahl voraus, während Existenzsicherung sie nicht ersetzen darf, wie Endruscheit erörtert.
Sanktionen als Drohung unter das Existenzminimum
In der Grundsicherung gibt es nach Endruscheit keine Alternativen mehr, weil alle anderen Systeme bereits ausgeschöpft sind. Wer hier sanktioniert wird, fällt nicht in ein anderes System, so Endruscheit, sondern unter das Existenzminimum.
Damit sei Sanktionierung kein Steuerungsinstrument mehr, sondern eine Drohung, die die Logik des letzten Netzes grundsätzlich verfehlt.
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Bescheid prüfen„Arbeitslosengeld II“ – ein Etikettenschwindel
Endruscheit schreibt, dass die Bezeichnung „Arbeitslosengeld II“ eine zentrale politische Funktion hatte: Sie suggerierte Kontinuität zur Arbeitslosenversicherung, obwohl tatsächlich ein Systembruch vollzogen wurde.
Eine Fürsorgeleistung wurde arbeitsmarktpolitisch etikettiert, so Endruscheit, und genau daraus speise sich die vermeintliche Legitimation von Sanktionen und Mitwirkungspflichten.
Dass materiell das Existenzminimum betroffen ist, werde durch diese Semantik verdeckt, wie Endruscheit zusammenfasst.
Bürgergeld als neues Etikett und alte Logik
Die spätere Umbenennung in „Grundsicherung“ oder „Bürgergeld“ ändert nach Endruscheit nur dann etwas, wenn die Systemlogik wirklich korrigiert wird. Bleiben Sanktions- und Aktivierungslogiken bestehen, schreibt Endruscheit, bleibt auch der alte Bedeutungsgehalt wirksam, unabhängig vom Namen.
Der begriffliche Kurzschluss habe reale Folgen: Was wie Arbeitslosengeld erscheint, darf sanktioniert werden, während das Existenzminimum nicht gekürzt werden darf, so Endruscheit.
Die ordnungspolitische Verschiebung als Folge poröser Sicherung
Endruscheit erörtert, dass mit jeder Entkernung vorgelagerter Systeme das letzte Netz häufiger in Anspruch genommen wird. Wird dieses Netz zugleich porös, so Endruscheit, wächst die Absturzangst auch bei jenen, die noch nicht betroffen sind.
Das Ergebnis sei nicht mehr Integration, sondern präventive Anpassung nach unten: gesundheitliche Auszeiten werden vermieden, prekäre Arbeit wird angenommen, Teilhabe wird eingeschränkt, schreibt Endruscheit.
Wenn Hilfe zu Aufsicht wird
Zugleich beschreibt Endruscheit eine zweite Verschiebung: Wo soziale Sicherung nicht mehr trägt, tritt Ordnungspolitik an ihre Stelle. Wohnungslosigkeit, Überschuldung und psychische Erkrankungen werden dann nicht mehr als Folgen unzureichender Absicherung verstanden, sondern als Herausforderungen für Kontrolle und Verwaltung, so Endruscheit.
Der Fokus verschiebe sich von Unterstützung zu Aufsicht, von Hilfe zu Regulierung von Sichtbarkeit, und dieser Übergang sei keine Panne, sondern eine logische Folge eines durchlöcherten letzten Netzes, wie Endruscheit fasst zusammen.
FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Was meint Endruscheit mit dem „letzten Netz“?
Endruscheit schreibt, die Grundsicherung sei der äußerste Rand der Sicherungskette, weil sie erst greift, wenn alle vorgelagerten Systeme erschöpft sind.
Warum hält Endruscheit Bedingungen in der Grundsicherung für falsch?
So Endruscheit, endet mit dem letzten Netz die legitime Steuerungsfähigkeit, weil Sanktionen dann nicht steuern, sondern unter das Existenzminimum drücken.
Weshalb spielt die Bezeichnung „Arbeitslosengeld II“ eine Rolle?
Endruscheit erörtert, dass der Begriff Kontinuität zur Versicherung suggerierte und damit Sanktionen leichter legitimierbar machte, obwohl es materiell um das Existenzminimum ging.
Was ändert das Bürgergeld an der Kritik?
Laut Endruscheit nur dann etwas, wenn sich die Systemlogik ändert; bleibt Aktivierung zentral, wirkt der alte Bedeutungsgehalt trotz neuem Namen fort.
Welche gesellschaftlichen Folgen sieht Endruscheit bei einem porösen letzten Netz?
Endruscheit fasst zusammen, dass dies Absturzangst verstärkt, Anpassung nach unten befördert und Probleme wie Wohnungslosigkeit ordnungspolitisch statt sozialpolitisch behandelt werden.
Fazit
Endruscheit fasst zusammen, dass die Grundsicherung der Prüfstein des Sozialstaats ist, weil hier nicht Effizienz, sondern der Anspruch zählt. Wo Bedürftigkeit festgestellt ist, darf es nach Endruscheit kein „Aber“ mehr geben, denn ein letztes Netz mit Bedingungen ist kein Netz mehr.
Wenn vorgelagerte Systeme entleert werden und zugleich das Ende der Sicherungskette porös wird, so Endruscheit, entsteht kein handlungsfähiger Sozialstaat, sondern ein Zustand permanenter Unsicherheit, der das Verhalten der gesamten Gesellschaft prägt.




