Bürgergeld: Jobcenter muss Stromzähler für Warmwasser nicht zahlen

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Bürgergeld-Bezieher können für den Nachweis ihrer für die Warmwasserbereitung angefallenen höheren Stromkosten nicht vom Jobcenter die Kostenübernahme für den Einbau eines separaten Stromzählers verlangen.

Der Gesetzgeber geht vielmehr davon aus, dass “die gewährten Warmwasserpauschalen ausreichend sind, so dass kein Zuschuss für die Installation einer gesonderten Messeinrichtung beansprucht werden kann”, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 11 AS 415/22 B ER).

Mehrbedarf für Warmwasser

Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Bürgergeld-Bezieher einen Mehrbedarf verlangen, wenn das Warmwasser dezentral, etwa über einen Boiler, erzeugt wird.

Dieser beläuft sich für jeden Leistungsbeziehenden auf einen bestimmten Prozentsatz des für die Person geltenden Regelbedarfs. Liegen die Kosten zur dezentralen Warmwasserbereitung über diese Pauschale, müssen sie für eine vollständige Kostenerstattung seit 2021 nachgewiesen werden.

Dies war dem 63-jährigen Hartz-IV-Bezieher aus dem niedersächsischen Seevetal jedoch nicht möglich. Er ging von deutlich erhöhten Stromkosten für die Warmwasserbereitung aus.

Antrag für Einbau eines separaten Stromzählers

Vom Jobcenter Harburg verlangte er daher den Einbau eines separaten Drehstromzählers, der die Stromkosten für die Warmwassererzeugung genau misst. Für den Einbau hatte ein Elektriker rund 700 Euro veranschlagt.

Das Jobcenter lehnte ab. Es gebe für die Kostenübernahme keine Rechtsgrundlage. Der 63-Jährige müsse mit der Warmwasserpauschale vorlieb nehmen, in seinem Fall 2,3 Prozent des damaligen Hartz IV Regelbedarfs, monatlich 10,33 Euro. Ausgehend vom heutigen Regelsatz in Höhe von 502 Euro liegt die Pauschale bei 11,55 Euro.

Jobcenter muss nicht Stromzählereinbau für Warmwasserboiler zahlen

Mit Beschluss bestätigte das LSG die Auffassung des Jobcenters. Der Gesetzgeber gehe grundsätzlich davon aus, dass die Warmwasserpauschalen auskömmlich seien.

Für eine darüber hinausgehende Kostenerstattung müsse der erhöhte Bedarf nachgewiesen sein. Dass hierfür der Einbau der erforderlichen Messeinrichtung auch vom Jobcenter bezahlt werden soll, sei nicht gewollt gewesen.

LSG Celle: Warmwasserpauschale sei auskömmlich

Pandemiebedingte höhere Kosten seien auch nicht erkennbar. Der Gesetzgeber habe zudem wegen des Anstiegs der Energiepreise reagiert und Leistungsberechtigte eine Einmalzahlung von 200 Euro zugesprochen. Das LSG verwies auch auf Einsparmöglichkeiten wie das Händewaschen mit kaltem Wasser. fle