Bürgergeld Mehrbedarf für Strom so beantragen

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In der Regel müssen Bürgergeld-Bezieher die Kosten für Strom aus den Regelleistungen bezahlt werden. Wer allerdings eine Heizung mit Strom betreibt, hat automatisch einen höheren Stromverbrauch. In solchen Fällen haben Leistungsbeziehende einen Anspruch auf einen Mehrbedarf.

Durchlauferhitzer und Boiler, die mit Strom betrieben werden

Im SGB II wird zwischen Stromkosten und Heizkosten klar unterschieden. In zahlreichen Altbauten sind jedoch Durchlauferhitzer oder Boiler installiert, die die Warmwasserversorgung dezentral regeln.

Mehrbedarf nach § 21 Abs.7 SGB II

Betroffene können in beschriebenen Fällen einen Mehrbedarf nach § 21 Abs.7 SGB II geltend machen. In solchen Fällen kann zusätzlich zu dem Pauschalbetrag im Bürgergeld-Regelsatz für Strom ein Mehrbedarf geltend gemacht werden, dessen Höhe sich nach den Regelsatzstufen orientiert.

Mehrbedarf Warmwasser gilt pro Person

Der Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung gilt dabei nicht für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt, sondern für jedes einzelne Haushaltsmitglied. Der Anspruch verändert sich jedes Jahr um einige Eurocent.

Welcher Anspruch besteht?

Für Ehepartner, Alleinerziehende, Alleinstehende oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft beträgt der Mehrbedarf 2,3 Prozent des derzeit gültigen Bürgergeld-Regelsatzes. Für Kinder und Jugendliche liegt der Anteil deutlich darunter.

Regelsatzstufen 2024 Prozent Mehrbedarf Strom
563 EUR 2,3 % 12,95 EUR
506 EUR 2,3 % 11,64 EUR
451 EUR 2,3 % 10,37 EUR
471  EUR 1,4 % 6,59 EUR
390 EUR 1,2 % 4,68 EUR
357 EUR 0,8 % 2,86 EUR

Nachdem ein Antrag auf Mehrbedarf gestellt wurde, wird das Jobcenter einen Anspruch intensiver prüfen. Daher ist es wichtig, sich von dem Vermieter eine Bestätigung einzuholen, die das Vorhandensein eines Durchlauferhitzers oder Boiler bestätigt.

Wer einen höheren Mehrbedarf als den pauschalen Betrag in der Tabelle geltend machen muss, kann dies nur umsetzen, wenn der Mehrverbrauch über einen separaten Stromzähler nachgewiesen werden kann.

Allerdings ist der nachträgliche Einbau eines separaten Zähler nicht immer möglich, weil sich der Mieter in den meisten Fällen selbst um den Einbau kümmern und zusätzlich auch die Einbaukosten tragen muss.

Widerspruch bei Ablehnung stellen

Wenn der Mehrbedarf nicht beantragt wurde bzw. der Bescheid diesen nicht aufweist, können Betroffene innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides einen Widerspruch einlegen.

In dem Widerspruch muss lediglich erwähnt werden, dass der Mehrbedarf für Elektrische Warmwasseraufbereitung nicht berücksichtigt wurde.

Überprüfungsantrag stellen, wenn die Frist abgelaufen ist

Ist die Widerspruchsfrist verstrichen, bleibt die Möglichkeit eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X.

Dieser Antrag kann dazu verwendet werden, um bereits vergangene Bewilligungszeiträume nachzufordern.

Dabei wird der Leistungszeitraum eines Kalenderjahres überprüft und berücksichtigt. Demnach sollten Betroffene bis Ablauf diesen Jahres einen Überprüfungsantrag stellen, um vorenthaltene Leistungen geltend zu machen.

Muster für einen Überprüfungsantrag Warmwasser Mehrbedarf

Antrag auf Überprüfung Ihres Bescheides vom…über Leistungen nach SGB II an meine Bedarfsgemeinschaft gemäß § 44 SGB X.

Sehr geehrte Damen und Herren,
den o. g. Bescheid über Leistungen nach SGB II an meine Bedarfsgemeinschaft im Bewilligungszeitraum …..beantrage ich gemäß § 44 SGB X zurückzunehmen.

Begründung: In meiner Küche und meinem Bad wird das Warmwasser durch Strom erhitzt. Das haben Sie im angefochtenen Bescheid nicht berücksichtigt. Ich beantrage daher die Überprüfung Ihres Bescheides sowie eine Nachzahlung des Mehrbedarfs für dezentrale Warmwasseraufbereitung nach § 21 Abs. 7 SGB II.

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