Viele Bürgergeld-Bezieher erleben es so: Die Wohnung ist gefunden, der Druck ist riesig, also wird unterschrieben – und erst danach kommt die böse Überraschung im Jobcenter. Das Hessische Landessozialgericht hat in einem Eilverfahren eine klare Linie gezogen und die Beschwerde einer Antragstellerin zurückgewiesen (L 6 AS 397/23 B ER).
Ausschlaggebend waren zwei Punkte: fehlende Eilbedürftigkeit bei höheren Unterkunftskosten und kein Anspruch auf ein Kautionsdarlehen, wenn die Verpflichtung zur Kaution schon vor Antragstellung stand.
Inhaltsverzeichnis
Der Fall: Schwangerschaft, Umzug und teure Wohnung
Die Antragstellerin trennte sich vom Partner, wurde schwanger und zog zunächst zur Mutter, bevor sie zum 1. August 2023 eine neue Wohnung anmietete. Die Wohnung kostete netto kalt 550 Euro plus 230 Euro Betriebskosten, dazu kam eine Kaution von 1.500 Euro.
Parallel lief ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, später kam Mutterschaftsgeld und ein Arbeitgeberzuschuss hinzu.
Was das Jobcenter bewilligte und was umstritten blieb
Das Jobcenter bewilligte laufende Leistungen vorläufig und erkannte Unterkunftskosten nur in „angemessener“ Höhe an, nicht in tatsächlicher Höhe. Außerdem lehnte es die Übernahme der Mietkaution als Darlehen ab.
Vor Gericht ging es dann im Kern um die Frage, ob im Eilverfahren mehr Geld für Miete und Nebenkosten durchgesetzt werden kann – und ob das Jobcenter die Kaution als Darlehen zahlen muss.
Warum das Gericht bei der Miete keinen Eilbedarf sah
Das Gericht stellte nicht einfach auf die Mietlücke ab, sondern auf die Frage, ob sofortige Nachteile drohen, wenn Sie auf das Hauptverfahren verwiesen werden. Hier fehlte aus Sicht des Senats ein Anordnungsgrund, weil die Unterdeckung vorübergehend aufgefangen werden konnte.
Das Gericht verwies darauf, dass Freibeträge aus Erwerbstätigkeit und anrechnungsfreie Einnahmen die Differenz zunächst tragen können, sodass kein „akuter“ Notfall für den Eilrechtsschutz entsteht.
Mutterschaftsgeld zählt nicht als Einkommen und genau das kann „Eilbedürftigkeit“ nehmen
Besonders relevant ist der Hinweis des Senats auf Mutterschaftsgeld. Mutterschaftsgeld ist nach dem SGB II anrechnungsfrei, während nur der Zuschuss des Arbeitgebers als Einkommen zählt. Gerade diese Kombination kann dazu führen, dass Gerichte sagen: Sie können die Mietlücke vorläufig überbrücken, also fehlt die besondere Dringlichkeit.
Heizkosten: Ohne Abschlag kein sofort durchsetzbarer Bedarf
Die Antragstellerin wollte auch Heizkosten berücksichtigt wissen, hatte aber vom Versorger noch keinen monatlichen Abschlag mitgeteilt bekommen. Das Gericht sah deshalb aktuell keinen konkreten Bedarf, den es im Eilverfahren absichern müsste.
Wenn noch keine Forderungen bestehen und die Höhe unklar bleibt, fehlt häufig die Grundlage für eine gerichtliche Sofortentscheidung.
Die harte Kautions-Regel: Zu spät beantragt ist zu spät
Beim Kautionsdarlehen zog das Gericht eine besonders strenge Grenze. Ein Darlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II setzt grundsätzlich eine vorherige Zusicherung voraus, also bevor Sie sich rechtlich zur Zahlung der Kaution verpflichten.
Wenn Sie den Mietvertrag unterschreiben oder sich faktisch schon gebunden haben und erst danach die Zusicherung einholen, kann der Anspruch scheitern – selbst dann, wenn die Kaution real niemand erlassen wird.
Der Kern der Entscheidung: Verpflichtung vor Antragstellung zerstört den Anspruch
Der Senat stellte darauf ab, dass die Antragstellerin sich nach Aktenlage bereits vor dem maßgeblichen Antragseingang rechtlich zur Kaution verpflichtet hatte. Aus Sicht des Gerichts war damit die „Vorher-Zusicherung“ verpasst, die das Gesetz als Anspruchsvoraussetzung vorsieht.
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Bescheid prüfenEine Ausnahme kommt nur in engen Fällen in Betracht, etwa wenn der Leistungsträger treuwidrig verzögert oder die Einholung der Zusicherung unzumutbar war, und das sah das Gericht hier nicht.
Tabelle: Mietkaution als Darlehen – wann das Jobcenter zahlen muss
| Bedarfsgerechte Zusicherung und Zeitpunkt | Folge für das Kautionsdarlehen |
|---|---|
| Zusicherung vor rechtlicher Bindung eingeholt | Darlehen ist grundsätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Antrag/Zusicherung erst nach Unterschrift oder Bindung | Anspruch scheitert häufig, weil die Zusicherung zu spät kommt |
| Zusicherung fehlt, aber Jobcenter verzögert treuwidrig | Ausnahme kann greifen, wenn die Verzögerung nachweisbar ist |
| Zusicherung fehlt, aber Einholung war unzumutbar | Ausnahme ist denkbar, wird aber streng geprüft |
Modell für die Praxis: So passiert der Fehler in Echtzeit
Stellen Sie sich Sepideh vor, die hochschwanger aus einer Trennung heraus dringend eine Wohnung braucht. Sie bekommt nach Wochen endlich eine Zusage, der Vermieter verlangt Kaution und Unterschrift „bis morgen“, und Sabine unterschreibt, weil sie sonst wieder bei Null steht.
Das Jobcenter lehnt das Kautionsdarlehen ab, weil Sepideh sich bereits gebunden hat, bevor eine Zusicherung vorlag, und vor Gericht scheitert der Eilantrag, weil Freibeträge und anrechnungsfreie Leistungen die Lücke kurzfristig abfedern.
Was Sie daraus lernen müssen, auch wenn es bitter ist
Dieses Verfahren zeigt, wie schnell Jobcenter und Gerichte die Verantwortung auf „Vorsorge“ schieben. Wer zuerst unterschreibt und später beantragt, läuft bei der Kaution in ein strukturelles Risiko. Und wer bei der Miete eine Lücke hat, bekommt im Eilverfahren nicht automatisch Recht, wenn theoretisch andere Mittel die Differenz vorübergehend decken.
Checkliste: So vermeiden Sie den Kautions- und Mietfallen-Effekt
Wenn eine neue Wohnung ansteht, holen Sie die Zusicherung zur Kaution und – wenn nötig – zu den Umzugskosten ein, bevor Sie sich rechtlich binden. Wenn der Vermieter Druck macht, dokumentieren Sie Fristen und Kommunikation, damit Sie später belegen können, dass Sie nicht „freiwillig“ ins Risiko gelaufen sind.
Wenn Mietkosten nur teilweise anerkannt werden, prüfen Sie sofort, ob Freibeträge oder anrechnungsfreie Leistungen die Lücke tatsächlich tragen oder ob Ihnen real Zahlungsrückstände drohen, denn daran hängt die Eilbedürftigkeit.
FAQ: Fragen und Antworten
Muss das Jobcenter die Mietkaution als Darlehen übernehmen?
Nicht automatisch, denn § 22 Abs. 6 SGB II verlangt in der Regel eine vorherige Zusicherung, bevor Sie sich zur Kaution verpflichten.
Was bedeutet „rechtlich verpflichtet“ bei der Kaution?
Sobald Sie den Vertrag unterschreiben oder sich verbindlich zur Kaution bekennen, sieht das Gericht die Verpflichtung häufig als gesetzt an, auch wenn Details später nachgereicht werden.
Warum lehnt das Gericht Eilanträge trotz Mietlücke manchmal ab?
Weil ein Anordnungsgrund fehlt, wenn Freibeträge oder anrechnungsfreie Leistungen die Differenz vorübergehend decken und keine unmittelbare Notlage nachgewiesen ist.
Zählt Mutterschaftsgeld als Einkommen beim Bürgergeld?
Mutterschaftsgeld ist anrechnungsfrei, während der Arbeitgeberzuschuss als Einkommen gilt, was die Berechnung und die „Eil-Argumentation“ stark beeinflussen kann.
Gibt es Ausnahmen, wenn ich die Zusicherung nicht rechtzeitig holen konnte?
Ja, aber nur eng, etwa bei treuwidriger Verzögerung durch das Jobcenter oder wenn die Einholung aus wichtigen Gründen unzumutbar war, was Gerichte streng prüfen.
Fazit: Wer zu früh unterschreibt, zahlt am Ende doppelt
Der Beschluss zeigt eine unangenehme Wahrheit: Beim Bürgergeld entscheidet oft nicht nur die Notlage, sondern der Zeitpunkt Ihrer Unterschrift. Für höhere Unterkunftskosten im Eilverfahren brauchen Sie eine akute Dringlichkeit, und die verneinen Gerichte, wenn Freibeträge oder anrechnungsfreie Leistungen die Lücke vorläufig schließen.
Bei der Mietkaution ist die Botschaft noch härter: Ohne rechtzeitige Zusicherung kann das Darlehen weg sein, selbst wenn Sie faktisch keine Alternative hatten.




