Bürgergeld: Jobcenter zahlt Mietkaution nicht mehr, wenn der Mietvertrag schon unterschrieben ist

Lesedauer 3 Minuten

Wer Bürgergeld bezieht und eine neue Wohnung anmietet, muss bei der Mietkaution besonders aufpassen. Denn nach der Rechtsprechung reicht es nicht aus, die Kostenübernahme erst dann beim Jobcenter zu klären, wenn der Mietvertrag bereits unterschrieben ist. Dann kann es für die Zusicherung schon zu spät sein.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat diese strenge Linie nochmals bestätigt. Die Zusicherung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II kann einen Anspruch auf Übernahme der Mietkaution nur dann begründen, wenn sie vor Abschluss des Mietvertrags erteilt worden ist. Ist der Vertrag bereits geschlossen, scheidet die Erteilung der Zusicherung grundsätzlich aus.

Mietkaution beim Bürgergeld nur nach vorheriger Zusicherung

Die Übernahme einer Mietkaution durch das Jobcenter setzt nach § 22 Abs. 6 SGB II grundsätzlich eine vorherige Zusicherung voraus. Diese hat, anders als manche Leistungsberechtigte annehmen, keinen bloß empfehlenden Charakter, sondern ist rechtlich von erheblicher Bedeutung.

Genau daran scheitern in der Praxis immer wieder Fälle, in denen Betroffene erst unterschreiben und erst danach die Übernahme der Kaution beim Jobcenter beantragen. Nach Auffassung der Gerichte ist die Zusicherung in solchen Fällen gerade nicht mehr dazu geeignet, das Zustandekommen des Mietverhältnisses zu sichern. Denn die Wohnung ist dann bereits gefunden und der Vertrag bereits abgeschlossen.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigt strenge Rechtsprechung

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen L 18 AS 826/20 B ER entschieden, dass ein Anordnungsanspruch auf Erteilung der begehrten Zusicherung nicht besteht, wenn der Mietvertrag bereits geschlossen und die Wohnung sogar schon bezogen wurde.

Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich aus dem gesetzlichen Zusammenhang, dass die Zusicherung nur bis zum Mietvertragsschluss eingeholt werden kann. Der Grund liegt in der Funktion dieser Leistung: Sie soll dabei helfen, eine Wohnung überhaupt anmieten zu können. Ist der Mietvertrag bereits zustande gekommen, entfällt genau dieser Zweck.

Der Abschluss eines Mietvertrags steht deshalb der Annahme entgegen, dass die Unterkunft ohne Zusicherung der Mietkaution nicht hätte gefunden werden können. Damit erledigt sich ein bis dahin noch nicht erfüllter Anspruch auf Zusicherung in rechtlichem Sinne.

Warum der Anspruch nach dem Mietvertrag untergeht

Das Gericht macht deutlich, dass die Zusicherung nach § 22 Abs. 6 SGB II anders zu behandeln ist als die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II zu den laufenden Aufwendungen für die Unterkunft. Bei der Mietkaution handelt es sich um einen gesonderten Bedarf, für den die vorherige Zusicherung rechtlich gerade Voraussetzung für die spätere Übernahme ist.

Wer also schon unterschrieben hat, kann sich nicht darauf berufen, die Zusicherung müsse nun eben nachträglich erteilt werden. Auch wenn das Interesse des Leistungsberechtigten an einer späteren Bewilligung nachvollziehbar ist, ist der Leistungsträger nach der Rechtsprechung dazu grundsätzlich nicht mehr verpflichtet.

Das Problem betrifft nicht nur die Mietkaution

Die Entscheidung ist auch deshalb wichtig, weil dieselbe Problematik in ähnlicher Weise bei Umzugskosten auftaucht. Auch dort verlangt § 22 Abs. 6 SGB II grundsätzlich eine vorherige Zusicherung.

Detlef Brock weist deshalb zu Recht darauf hin, dass dies nicht nur für die Mietkaution gilt. Wer einen Umzug organisiert, ein Umzugsunternehmen beauftragt oder andere Wohnungsbeschaffungskosten auslöst, ohne die Sache vorher mit dem Jobcenter zu klären, geht ein erhebliches Risiko ein. Ist der Vertrag geschlossen oder der Umzug bereits durchgeführt, fehlt es häufig an einer entscheidenden Anspruchsvoraussetzung.

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Bürgergeld-Beziehende sollten vor dem Umzug sofort das Jobcenter einschalten

Für die Praxis bedeutet das: Wer umziehen will, sollte nicht erst dann mit dem Jobcenter sprechen, wenn alles entschieden ist. Vielmehr muss frühzeitig geklärt werden, ob der Umzug erforderlich ist, ob die neue Wohnung angemessen ist und welche Kosten übernommen werden können.

Wichtig ist daher, dem Jobcenter vorab mitzuteilen, wohin der Umzug gehen soll, wann er geplant ist und welche Kosten anfallen. Dazu gehören insbesondere die Mietkaution, mögliche Umzugskosten und weitere Wohnungsbeschaffungskosten. Nur so kann das Jobcenter rechtzeitig prüfen, ob eine Zusicherung erteilt wird.

Wann trotz Ablehnung noch Streit mit dem Jobcenter möglich ist

Der Text von Detlef Brock weist am Ende noch auf einen wichtigen Punkt hin: Lehnt das Jobcenter die Kostenübernahme treuwidrig ab, kann im Einzelfall dennoch ein Erstattungsanspruch bestehen. Das ist für Betroffene zwar ein wichtiger Hinweis, sollte aber nicht missverstanden werden.

Denn daraus folgt gerade nicht, dass man die vorherige Zusicherung einfach ignorieren könnte. Es handelt sich vielmehr um besondere Ausnahmefälle, auf die man sich nicht verlassen sollte. In der normalen Praxis bleibt die Reihenfolge klar: erst Antrag und Zusicherung, dann Mietvertrag und Umzug.

Fazit: Erst Zusicherung holen, dann unterschreiben

Die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt die harte Linie der Rechtsprechung im Bürgergeldrecht. Die Mietkaution wird grundsätzlich nur dann vom Jobcenter übernommen, wenn die erforderliche Zusicherung vorher eingeholt wurde.

Wer den Mietvertrag bereits unterschrieben hat, verliert regelmäßig die Möglichkeit, diese Zusicherung noch wirksam zu erhalten. Für Leistungsberechtigte kann das schnell teuer werden. Gerade bei einem ohnehin knappen Budget kann eine übersehene Formalie dann dazu führen, dass mehrere hundert oder sogar über tausend Euro selbst aufgebracht werden müssen.

Deshalb gilt beim Bürgergeld mehr denn je: Erst das Jobcenter einschalten, dann unterschreiben.

Quellen

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Beschluss zum Bürgergeld, Az. L 18 AS 826/20 B ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Urteil vom 17.03.2025, Az. L 7 AS 724/22

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