Wichtiges zum Elterngeld & Hartz IV

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Wichtiges zum Elterngeld & Hartz IV

Mütter oder Väter, die nicht berufstätig sind, erhalten seit ja. 2007 auch das Elterngeld. Für sie gibt es einen so genannten Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Dieser Betrag wird auch nicht auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet. Den Sockelbetrag erhalten erwerbslose Eltern, die keine Sozialleistungen beziehen, auch für die Monate 13 und 14, wenn sich beide um das Kind kümmern. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld in jedem Fall 14 Monate lang. Die Zahlung des Elterngelds kann über zwei Jahre hinweg verteilt werden.

Kein Geschwister Bonus beim Elterngeld, wenn man Hartz IV erhält
Wenn man außer dem neugeborenen Baby jedoch noch ein weiteres Kind unter 3 Jahren bzw. zwei weitere Kinder unter 6 Jahren hat, dann erhält man zwar pauschal zusätzlich noch 75 Euro Geschwisterbonus. Diese 75 Euro werden leider angerechnet. Somit fällt der Elterngeld Geschwisterbonus bei Hartz IV weg. Statt 375,- Euro, bekommen demnach die Empfänger von Arbeitslosengeld II nur noch 300,- Euro Elterngeld. Gerecht ist das nicht. (11.04.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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