Was muss ich machen, wenn mein Verwandter/ Verschwägerter nicht bereit ist, mich finanziell zu unterstützen?
28.08.2017
Der Gesetzgeber vermutet zunächst lediglich, dass Sie von ihrem Verwandten/Verschwägerten finanziell unterstützt werden. Schließlich ist es nicht ungewöhnlich, wenn man sich „innerhalb der Familie“ hilft, insbesondere dann, wenn man zusammen wohnt. Sollte Ihr Verwandter/ Verschwägerter nicht bereit sein, Sie finanziell zu unterstützen, so dürfte es in der Regel ausreichen, wenn Sie und/oder Ihr Verwandte/Verschwägerter (schriftlich) versichern, dass Sie keine Unterstützung erhalten.
In Einzelfällen mag diese Versicherung, dass Sie nicht finanziell unterstützt werden, jedoch nicht ausreichen. Dies kann z. B. bei einer sehr engen verwandtschaftlichen Beziehung der Fall sein. In diesem Fall wird das Amt weitere Fragen stellen. Ihr Sachbearbeiter wird versuchen, zu ergründen, warum Ihr Verwandter/Verschwägerter nicht bereit ist, Sie finanziell zu unterstützen. Bevor Sie Fragen beantworten, die Ihnen zu weitgehend erscheinen, sollten Sie mit dem Datenschutzbeauftragten Kontakt aufnehmen.
In welcher Höhe muss mich mein Verwandter/ Verschwägerter unterstützen?
Die Höhe des Unterstützungsbetrages ist von den finanziellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten Ihres Verwandten/Verschwägerten abhängig. Für die Berechnung eines möglichen Unterstützungsbetrages haben die Behörden jedoch Vorgaben, über die Sie Auskunft verlangen können.
So erfolgt z. B. im Bereich von ALGII die Berechnung auf der Grundlage der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (ALG II-V).
Bild: Coloures-pic – fotolia
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