Die Frage, wer mit 63 in Rente gehen kann, gehört seit Jahren zu den meistdiskutierten Themen rund um den Ruhestand. Der Ausdruck „Rente mit 63“ ist allerdings missverständlich. Er bezeichnet keine einheitliche Rentenart für alle Versicherten, sondern steht umgangssprachlich für unterschiedliche Wege in den früheren Ruhestand.
Ob ein Rentenbeginn mit 63 tatsächlich möglich ist, hängt vor allem vom Geburtsjahr, von der Zahl der Versicherungsjahre und von der jeweiligen Rentenart ab. Entscheidend ist außerdem, ob die Rente mit dauerhaften Abschlägen verbunden ist oder abschlagsfrei bezogen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Warum die „Rente mit 63“ oft missverstanden wird
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig so getan, als könnten alle Menschen mit 63 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden.
Tatsächlich trifft das nicht zu. Für die gesetzliche Rentenversicherung gibt es verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen.
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist ein Rentenbeginn ab 63 grundsätzlich möglich, allerdings in vielen Fällen nur mit Abschlägen. Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn möglich, aber für jüngere Jahrgänge meist nicht mehr exakt mit 63, sondern erst später. Für schwerbehinderte Menschen gelten wiederum eigene Altersgrenzen.
Die Altersrente für langjährig Versicherte: Mit 63 oft möglich, aber meist nicht ohne Abzüge
Wer mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten nachweisen kann, kommt grundsätzlich für die Altersrente für langjährig Versicherte infrage. Diese Rentenart kann vorzeitig in Anspruch genommen werden. Ein Beginn mit 63 Jahren ist deshalb für viele Versicherte möglich.
Allerdings ist der frühere Rentenstart regelmäßig mit dauerhaften Abschlägen verbunden. Für jeden Monat, den die Rente vorzeitig beginnt, verringert sich der Rentenanspruch um 0,3 Prozent. Je nach Geburtsjahr kann der Abschlag
Besonders wichtig ist dabei der Blick auf das Geburtsjahr. Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug dieser Rentenart wurde schrittweise angehoben. Für Versicherte der jüngeren Jahrgänge liegt der reguläre Beginn nicht mehr bei 65, sondern näher an 67 Jahren.
Wer trotzdem schon mit 63 startet, muss daher je nach Jahrgang einen immer höheren Abschlag akzeptieren. Die Deutsche Rentenversicherung weist etwa darauf hin, dass für den Jahrgang 1963 bei einem Rentenbeginn mit 63 ein Abschlag von 13,8 Prozent anfällt; für ab 1964 Geborene kann der Abschlag bei 14,4 Prozent liegen.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Abschlagsfrei, aber nicht für jeden noch mit 63
Anders sieht es bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht und die maßgebliche Altersgrenze erfüllt, kann diese Rente abschlagsfrei beziehen. Genau hier entstand politisch und medial der Ausdruck „Rente mit 63“.
Er war vor allem für bestimmte ältere Jahrgänge zutreffend. Für später geborene Versicherte wurde die Altersgrenze jedoch schrittweise angehoben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann diese abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren beziehen, nicht schon mit 63.
Für viele Menschen ist das der entscheidende Punkt: Abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen kann heute längst nicht mehr jeder, der 45 Beitragsjahre zusammenbekommt. Für die Geburtsjahrgänge ab 1953 stieg die Altersgrenze stufenweise an. Beim Jahrgang 1957 lag sie laut Bundesarbeitsministerium bereits bei 63 Jahren und zehn Monaten.
Beim Jahrgang 1963 liegt sie bei 64 Jahren und zehn Monaten. Erst die älteren Übergangsjahrgänge konnten noch exakt mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Tabelle: Welche Jahrgänge können noch mit 63 in Rente gehen?
Bei der Frage muss zwischen zwei Fällen unterschieden werden. Zum einen gibt es die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren. Zum anderen gibt es die Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren, die schon ab 63 möglich ist, dann aber in aller Regel mit dauerhaften Abschlägen.
| Jahrgang | Mit 63 in Rente möglich? |
|---|---|
| 1952 und älter | Ja. Diese Jahrgänge konnten bei 45 Versicherungsjahren noch abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen. |
| 1953 | Nicht mehr abschlagsfrei mit genau 63. Abschlagsfrei erst mit 63 Jahren und 2 Monaten. Mit 63 ist ein Rentenbeginn nur noch über die Altersrente für langjährig Versicherte möglich, dann mit Abschlägen und mindestens 35 Versicherungsjahren. |
| 1954 | Nicht mehr abschlagsfrei mit genau 63. Abschlagsfrei erst mit 63 Jahren und 4 Monaten. Mit 63 nur noch mit Abschlägen über die Altersrente für langjährig Versicherte. |
| 1955 | Nicht mehr abschlagsfrei mit genau 63. Abschlagsfrei erst mit 63 Jahren und 6 Monaten. Mit 63 nur noch mit Abschlägen über die Altersrente für langjährig Versicherte. |
| 1956 | Nicht mehr abschlagsfrei mit genau 63. Abschlagsfrei erst mit 63 Jahren und 8 Monaten. Mit 63 nur noch mit Abschlägen über die Altersrente für langjährig Versicherte. |
| 1957 | Nicht mehr abschlagsfrei mit genau 63. Abschlagsfrei erst mit 63 Jahren und 10 Monaten. Mit 63 nur noch mit Abschlägen über die Altersrente für langjährig Versicherte. |
| 1958 | Nicht mehr abschlagsfrei mit genau 63. Abschlagsfrei erst mit 64 Jahren. Mit 63 nur noch mit Abschlägen über die Altersrente für langjährig Versicherte. |
| 1959 | Nicht mehr abschlagsfrei mit genau 63. Abschlagsfrei erst mit 64 Jahren und 2 Monaten. Mit 63 nur noch mit Abschlägen über die Altersrente für langjährig Versicherte. |
| 1960 | Nicht mehr abschlagsfrei mit genau 63. Abschlagsfrei erst mit 64 Jahren und 4 Monaten. Mit 63 nur noch mit Abschlägen über die Altersrente für langjährig Versicherte. |
| 1961 | Nicht mehr abschlagsfrei mit genau 63. Abschlagsfrei erst mit 64 Jahren und 6 Monaten. Mit 63 nur noch mit Abschlägen über die Altersrente für langjährig Versicherte. |
| 1962 | Nicht mehr abschlagsfrei mit genau 63. Abschlagsfrei erst mit 64 Jahren und 8 Monaten. Mit 63 nur noch mit Abschlägen über die Altersrente für langjährig Versicherte. |
| 1963 | Nicht mehr abschlagsfrei mit genau 63. Abschlagsfrei erst mit 64 Jahren und 10 Monaten. Mit 63 ist ein Rentenbeginn bei mindestens 35 Versicherungsjahren möglich, dann 2026 mit 13,8 Prozent Abschlag. |
| 1964 und jünger | Mit 63 nicht mehr abschlagsfrei. Abschlagsfrei erst mit 65 Jahren, wenn 45 Versicherungsjahre vorliegen. Mit 63 ist ein Rentenbeginn nur noch über die Altersrente für langjährig Versicherte möglich, dann mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent und mindestens 35 Versicherungsjahren. |
Schwerbehinderte Menschen haben eigene Regeln
Eine weitere wichtige Gruppe sind schwerbehinderte Menschen. Für sie gibt es eine eigene Altersrente mit besonderen Altersgrenzen. Voraussetzung ist in der Regel ein Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Auch hier wurden die Altersgrenzen für die abschlagsfreie Rente schrittweise angehoben.
Für zwischen 1952 und 1963 Geborene stieg die Grenze von 63 auf 65 Jahre. Für 1964 und später Geborene liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren; ein früherer Beginn ist ab 62 Jahren mit Abschlägen möglich.
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Welche Versicherungszeiten zählen überhaupt?
Ob jemand mit 63 in Rente gehen kann, entscheidet sich nicht allein am Lebensalter. Ebenso wichtig sind die anrechenbaren Versicherungszeiten. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte müssen mindestens 35 Jahre zusammenkommen. Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind es 45 Jahre. Welche Zeiten im Einzelnen berücksichtigt werden, ist rechtlich genau geregelt.
Deshalb kann es vorkommen, dass zwei Personen mit fast identischem Erwerbsleben am Ende nicht dieselben Voraussetzungen erfüllen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt deshalb ausdrücklich eine individuelle Prüfung, etwa über Beratung oder den Rentenbeginnrechner.
Die Geburtsjahrgänge entscheiden über das konkrete Rentenalter
Gerade beim Thema „mit 63 in Rente“ ist die Jahrgangsfrage ausschlaggebend. Die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen führt dazu, dass der genaue Rentenbeginn von Jahrgang zu Jahrgang variiert. Deshalb ist eine pauschale Antwort nicht möglich.
Während ältere Versicherte unter bestimmten Bedingungen noch mit exakt 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen konnten, müssen jüngere Jahrgänge später in den Ruhestand eintreten oder Abschläge hinnehmen. Diese Übergangsregelungen sind einer der Gründe, warum viele Renteninformationen auf den ersten Blick kompliziert wirken.
Tabelle: Wer kann mit 63 in Rente gehen?
| Personengruppe | Rentenbeginn mit 63 möglich? |
|---|---|
| Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren | Ja, grundsätzlich möglich. In vielen Fällen aber nur mit dauerhaften Abschlägen. Pro Monat des früheren Rentenbeginns werden 0,3 Prozent abgezogen, insgesamt je nach Jahrgang bis zu 14,4 Prozent. |
| Besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren, ältere Übergangsjahrgänge | Ja, für bestimmte ältere Jahrgänge war oder ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn mit exakt 63 Jahren möglich. |
| Besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren, spätere Jahrgänge | Nicht mehr exakt mit 63. Die Altersgrenze wurde schrittweise angehoben. Beim Jahrgang 1963 liegt sie bei 64 Jahren und 10 Monaten, ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren. |
| Schwerbehinderte Menschen mit erfüllten Voraussetzungen | Unter Umständen ja. Je nach Geburtsjahr ist ein Rentenbeginn mit 63 möglich, teils abschlagsfrei, teils mit Abschlägen. Für ab 1964 Geborene gilt: abschlagsfrei mit 65, frühestens mit Abschlägen ab 62. |
| Versicherte ohne 35 Versicherungsjahre | Nein. Ohne die erforderliche Mindestversicherungszeit ist ein Rentenbeginn mit 63 über diese Rentenarten nicht möglich. |
Die Tabelle zeigt, dass die Antwort auf die Ausgangsfrage immer differenziert ausfallen muss. Ein Rentenbeginn mit 63 ist rechtlich weiterhin möglich, aber nicht für alle und oft nicht ohne finanzielle Einbußen. Wer auf eine abschlagsfreie Rente hofft, muss besonders genau hinsehen, denn hier spielen die 45 Versicherungsjahre und der Geburtsjahrgang die wichtige Rolle.
Wie stark wirken sich Abschläge aus?
Abschläge in der gesetzlichen Rente gelten dauerhaft. Wer also früher in den Ruhestand geht, muss die Kürzung nicht nur in den ersten Jahren hinnehmen, sondern in aller Regel für die gesamte Rentenbezugsdauer.
Deshalb sollte die Entscheidung für einen Rentenbeginn mit 63 sorgfältig abgewogen werden. Was auf den ersten Blick wie ein attraktiver früher Ausstieg aussieht, kann langfristig erhebliche Auswirkungen auf das monatliche Einkommen haben. Gerade bei ohnehin knapper Altersvorsorge kann das später spürbar werden.
Die Rentenversicherung weist zudem darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen Rentenabschläge durch Sonderzahlungen teilweise ausgeglichen werden können.
Das ist allerdings ein eigenes komplexes Thema und setzt eine individuelle Berechnung voraus. Für viele Betroffene ist deshalb eine persönliche Beratung sinnvoller als jede pauschale Faustregel.
Warum eine individuelle Prüfung unverzichtbar ist
Kaum ein rentenrechtliches Thema wird so häufig verkürzt dargestellt wie die „Rente mit 63“. In der Praxis kommt es immer auf den Einzelfall an. Das betrifft das Geburtsdatum, die genaue Art der angerechneten Zeiten, mögliche Zeiten der Arbeitslosigkeit, Phasen der Kindererziehung, den Status einer Schwerbehinderung und die Frage, ob eine abschlagsfreie oder nur eine vorgezogene Rente möglich ist.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Ein Arbeitnehmer des Jahrgangs 1963 hat 45 Versicherungsjahre erfüllt und möchte sofort mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen. Viele würden hier spontan an die frühere „Rente mit 63“ denken. Tatsächlich kann er die abschlagsfreie Altersrente noch nicht beziehen. Für seinen Jahrgang liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und 10 Monaten.
Er könnte mit 63 nur dann bereits aufhören, wenn er die Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren nutzt. Dann müsste er aber einen dauerhaften Abschlag von 13,8 Prozent hinnehmen. Wer denselben Jahrgang hat und auf Abschläge verzichten möchte, muss also deutlich länger warten.
Die kurze Antwort lautet deshalb: Exakt mit 63 abschlagsfrei in Rente können nur noch die Jahrgänge 1952 und älter gehen, sofern die 45 Versicherungsjahre erfüllt sind. Für alle späteren Jahrgänge ist ein Rentenbeginn mit 63 zwar oft noch möglich, aber normalerweise nur mit Abschlägen und über die Altersrente für langjährig Versicherte.
Fazit
Wer mit 63 in Rente gehen kann, lässt sich nicht mit einem einzigen Satz beantworten. Grundsätzlich ist ein Rentenbeginn mit 63 für langjährig Versicherte ab 35 Versicherungsjahren oft möglich, allerdings meist mit Abschlägen. Abschlagsfrei kann ein früher Ruhestand nur unter engeren Voraussetzungen erreicht werden, insbesondere bei 45 Versicherungsjahren und abhängig vom Geburtsjahr.
Für jüngere Jahrgänge ist die frühere abschlagsfreie „Rente mit 63“ weitgehend Geschichte. Hinzu kommen Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen. Wer Klarheit für den eigenen Fall braucht, sollte deshalb nicht mit allgemeinen Schlagworten rechnen, sondern mit konkreten Daten, dem eigenen Versicherungsverlauf und einer individuellen Rentenberechnung.
Quellen
Deutsche Rentenversicherung: „Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte“, Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte“




