Jobcenter: Mutter soll falschen Vater angeben!

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Zweifache Mutter soll einen falschen Vater für ihr Kind angeben

29.08.2017

Einer Mutter in Havelland erhält von ihrem zuständigen Amt keine Hartz IV-Leistungen mehr. Denn das erwartet von ihr eine Bestätigung, dass ein Freund der Familie der Vater ihres jüngsten Kindes ist. Die Alleinstehende weigert sich diese Falschangabe zu machen und erhält deswegen vorerst keine weiteren Zahlungen.

Die junge Frau hatte allerdings schon nach der Geburt des Kindes eine Auseinandersetzung mit ihrem Jobcenter bezüglich der Vaterschaft. Sie konnte den Vater nicht in den verlangten Unterlagen angeben, da sie ihn nicht ermitteln konnte. Letztendlich erhielt sie damals dennoch ihre Zahlungen.

Die neue Sachbearbeiterin stellt sich quer
Nach einem halben Jahr musste erneut ein Antrag gestellt werden, mit dem die Mutter auf eine neue Sachbearbeiterin traf. Diese störte sich an einer Zahlung von 160 EUR, die bei der Alleinerziehenden eingegangen war. Allerdings handelte es sich bei dem Geld um das Geschenk eines guten Freundes von ihr, der ihr lediglich finanziell unter die Arme greifen wollte. Ob diese Einzahlung nachweislich auf dem Konto eingehen muss, soll hier nicht zur Diskussion stehen. Doch das Präsent nahm die Sachbearbeiterin zum Anlass anzunehmen, dass er nicht nur ein guter Freund, sondern auch der Vater des Kindes sei.

Mutter erhält keine weiteren Zahlungen
Die Vermutung wurde von der Betroffenen sowie ihrem Bekannten gleichermaßen verneint, aber das Amt gab sich nicht damit zufrieden. Es verkündete, dass es keine weiteren Zahlungen geben würde, solange keine schriftliche Bestätigung der Vaterschaft eingereicht wurde. Die Begründung war, dass die Alleinstehende nicht ausreichend bei der Bearbeitung ihres Antrages mithalf und deshalb eine Fortführung des Prozesses nicht möglich sei. Dies bedeutet für die junge Mutter, dass sie vorerst kein Geld für sich und ihre Kinder erhalten wird.

Sobald das Verfahren endgültig abgelehnt wurde, kann die Betroffene einen Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegen. Mit diesem hat sie die Chance auf eine neue Entscheidung über ihre Leistungen. Einen Hartz 4-Bescheid kostenlos überprüfen kann man z.B. hier!

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