Leiharbeit führt nicht zur Dauerbeschäftigung.
(30.06.2010) Wenn überhaupt Jobangebote durch Arbeitsagenturen Hartz IV-Beziehern unterbreitet werden, so ist der Anteil der Zeitarbeits-Jobangebote sehr hoch. Immer wieder tönt es, die Leiharbeit könne zur Dauerbeschäftigung werden. Das tut sie aber nicht, wie auch das wissenschaftliche Institut der Bundesagentur für Arbeit "IAB" feststellen musste. Leiharbeiter sind nur kurzweilig beschäftigt und erhalten ein Drittel weniger Lohn, als vergleichbare Angestellte.
Gerade einmal 7 Prozent der Erwerbslosen findet nach der Zeitarbeit eine dauerhaft reguläre Beschäftigung. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dennoch beschönigt das Institut die Zahlen und spricht davon, dass sich die "Jobchancen" für Hartz IV Bezieher durch die Leiharbeit "enorm erhöhen". So sei die Leiharbeit eine "bessere Alternative zur Arbeitslosigkeit", wie ein IAB-Sprecher mitteilte. "Leiharbeit ist zwar keine breite Brücke, aber zumindest ein schmaler Steg in Beschäftigung", sagte IAB-Direktor Joachim Möller.
Die Zeitarbeit ist trotz Wirtschaftskrise enorm gewachsen. Waren noch Anfang 2004 300.000 Menschen in der Zeitarbeit beschäftigt gewesen, so sind es heute schon über 750.000. Die Mehrheit der Leiharbeiter ist im sog. Produktionssektor beschäftigt. Über die Hälfte der Leiharbeit endet für die Beschäftigten schon nach drei Monaten, danach müssen die Betroffenen wieder Hartz-IV Leistungen beantragen. Zeitarbeitsnehmer verdienen im Schnitt rund 25 Prozent weniger, als die Kollegen die die selbe Arbeit verrichten und einer regulären Beschäftigung nachgehen. Oftmals ist der Lohn so gering, dass dieser noch mit ALG II-Leistungen aufgestockt werden muss.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht sich in seiner ablehnenden Haltung zur Leiharbeit bestätigt. "Leiharbeit ist eine der Hauptverkehrsstraßen in prekäre Beschäftigung" argumentiert Annelie Buntenbach vom DGB. Oftmals werden langfristig regulär Beschäftigte durch Zeitarbeiter ersetzt. Der dauerhafte Lohnunterschied zwischen den Arbeitnehmern verstoße gegen das "Prinzip der Leistungsgerechtigkeit und vermindere Übernahmeanreize", so Buntenbach. (sb)
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