Bundesregierung plant Gutscheine statt Hartz IV- Regelsatzerhöhung für Kinder.
Offensichtlich plant die Bundesregierung keine Anhebung der Hartz IV Regelsätze für Kinder, sondern eine Gutschein-Vergabe für Sport- und Bildungseinrichtungen. So sagte die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gegenüber der "Passauer Neuen Presse": "Ich bin gegen eine Erhöhung der Geldleistungen, also dass einfach mehr Geld an die Familien überwiesen wird." Nach Ansicht der Ministerin würden angeblich höhere Hartz IV Regelsätze nicht dazu führen, dass die Kinder nicht in der Tafel weiterhin essen würden, oder vor dem "Bahnhofsvorplatz herumlungern" würden.
Blumig erläutert die Bundesarbeitsministerin ihre Vorstellungen in der Umsetzung der Pläne. So sollte ein ein "Netzwerk für Hilfe" geschaffen werden, in dem "Maßnahmen wie Musik- Sport- oder Förderunterricht, Mitmachen in Ganztagsschulen und ähnliches geförderten werden sollten. An sich wären diese Pläne akzeptabel, da sie den Kindern und Jugendlichen aus Hartz-IV Familien weitere Bildungsmöglichkeiten eröffnen würden. Warum jedoch die Hartz IV- Regelsätze im gleichen Atemzug nicht erhöht werden sollen, um beispielsweise eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu gewährleisten, wehrt die Ministerin mit gängigen Vorurteilen ab. "Das Geld würde bei den Kindern nicht ankommen". In früheren Äußerungen wurde der Einsatz von Gutscheinen aus den Reihen der Union bereits vorgeschlagen. Es ist demnach davon auszugehen, dass der Vorschlag der Gutschein-Vergabe an Kinder aus "Hartz IV Familien" wieder aufgegriffen wird.
Rückendeckung erfährt von der Leyen von der Bundeskanzlerin Angela Merkel. "In jedem Fall muss der Staat mehr Geld für die Bildung von Kindern bereitstellen und die Hilfe auch bei den Kindern ankommen", so Merkel gegenüber der Zeitung.
Bis zum Herbst diesen Jahres will das Bundesarbeitsministerium die Hartz IV-Neuregelungen vorstellen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis Ende diesen Jahres Zeit gegeben, die Regelsätze für Kinder und Erwachsene Verfassungskonform zu gestalten. Hier stellt sich die Frage, ob eine Vergabe von Gutscheinen eine Verfassungskonformität herstellen wird. Unabhängig davon, Gutscheine führen zu einer weiteren Entmündigung und Demütigung der Betroffenen. (27.03.2010)
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