Immer mehr Sanktionen gegen Hartz IV Bezieher

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Wachsende Zahl von Sanktionen gegen Hartz-IV Empfänger.

(05.08.2010) Im ersten Quartal 2010 wurden ca. 180.000 Sanktionen und Kürzungen der Hartz-IV-Bezüge verhängt – so viel wie nie zuvor. Nicht zum Bewerbungsgespräch erschienen, unentschuldigt bei einer Fortbildungsmaßnahme gefehlt oder ein Jobangebot abgelehnt – das sind die Hauptgründe für die zahlreichen Strafen die gegenüber den Empfängern von Hartz IV in den ersten drei Monaten des Jahres ausgesprochen wurden. Dabei ist die regionale Verteilung der Sanktion allerdings sehr unterschiedlich. Während im Süden bis zu teilweise über 6 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-Bezieher sanktioniert wurden, war es im Osten oft nur unter einem Prozent. Dies hat jedoch nichts mit den vermeintlich milderen Fallmanagern im Osten zu tun, sondern ist maßgeblich dadurch begründet, dass dort wo keine freien Stellen existieren, Sanktionen wegen nicht erscheinen zum Bewerbungsgespräch oder Ablehnung eines Jobangebotes eher selten sind.

Bundesweit werden ca. 2,5 Prozent alle Hartz-IV-Empfänger mit durchschnittlichen Kürzungen von 125,- Euro je Monat sanktioniert. Dies ist bei den ohnehin geringen finanziellen Mitteln der Empfänger eine beachtliche Einbuße ihres Einkommens und bringt meist weitere schwerwiegende Probleme mit sich. Am stärksten betroffen sind Personen denen ihre komplette Unterstützung gestrichen wird, auch wenn ihre Zahl in den letzten Jahren leicht rückläufig war. (126.946 Personen 2009; 131.441 Personen 2010). Die Arbeitsagenturen bemühen sich mit den Betroffenen im Gespräch zu bleiben und ihnen zu erklären, warum sie sanktioniert wurden. Doch insbesondere Personen denen die komplette Unterstützung gestrichen wurde, sehen anschließend oft keinen anderer Ausweg als sich durch Schwarzarbeit den Lebensunterhalt zu finanzieren, da ihre Qualifikationen für eine Festanstellung nicht ausreichen und / oder keine freien Stellen in ihrem Tätigkeitsbereich zur Verfügung stehen.

Die Arbeitsagenturen begründen die enorm gestiegene Zahl der Sanktionen mit einer Nulltoleranz – Politik, die dem Beziehern von Anfang an klar machen soll, dass sie sich nicht mit dem Hartz-Status begnügen sollen. So werden insbesondere junge Personen verschärft kontrolliert und sanktioniert, wohingegen Hartz-IV Empfänger, die über 50 Jahre alt sind, eher selten mit Sanktionen zu rechnen haben. Um Strafen zu vermeiden, sind die Fallmanager angehalten möglichst pass genaue Jobangebote für ihre Klienten bereitzustellen. Doch bei der teilweise sehr geringen Auswahl an freien Stellen ist dies nicht immer möglich und wo keine Stellen existieren können auch keine Jobangebote unterbreitet werden. Zudem ist fraglich wie viele der ausgesprochenen Sanktionen rechtlich haltbar sind und in wie Viel Prozent der Fälle sie nach einem Einspruch der Betroffenen widerrufen werden müssen. Dies ist ohnehin ein weiterer kritischer Punkt in der Vorgehensweise der Arbeitsagenturen, da nach einer Kürzung ihrer Bezüge und anschließendem erfolgreichen Widerspruch, die Betroffenen teilweise Monate darauf warten müssen, die ausstehenden Gelder erstattet zu bekommen. Ob die zahlreich verhängten Sanktionen den gewünschten Erfolg zeigen werden oder nur den Widerstand der Hartz-IV-Empfänger gegen die massive Bevormundung stärken, bleibt abzuwarten. (sb, wm)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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