Sozialverband: Hartz IV wird angehoben

Der Paritätische Wohlfahrtsverband erwartet höhere Hartz IV-Regelsätze

Am 9. Februar findet vor dem Bundesverfassungsgericht die Urteilsverkündigung zu den Bemessungsgrundlagen der Hartz-IV Eckregelsätze statt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband erwartet zumindestens für die Hartz-IV- Eckregelsätze der Kinder ein im Sinne der Betroffenen ein positives Urteil. Der Verbandschef Ulrich Schneider geht davon aus, dass die Bundesverfassungsrichter die Bundesregierung dazu auffordern werde, den Mindestbedarf für Kinder innerhalb einer festgesetzten Frist und in einem transparenten Verfahren neu zu bemessen.

Bereits bei der Anhörung letzten Jahres sei deutlich geworden, dass es zu einem entsprechenden Urteil zu Neubemessung kommen werde. Laut dem Paritätischem Wohlfahrtsverband seien 1,9 Millionen Kinder betroffen. Mit einer Neujustierung der Hartz IV-Regelsätze könne es endlich zu einer offensiven Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland kommen. Mit dieser Forderung sind die Wohlfahrtsverbände nach seinen Worten seit Jahren bei der Bundesregierung auf taube Ohren gestoßen, so Schneider gegenüber der Zeitung "Rheinpfalz am Sonntag".

Nach Auswertungen des Verbandes seien die momentanen Arbeitslosengeld II Regelsätze um ca. 20 bis 30 Prozent zu niedrig angesetzt. Es sei damit zu rechnen, dass Kinder bis 6 Jahren perspektivisch 276 Euro, 6 bis 13jährige 332 Euro und Jugendliche ab 14 Jahre 358 Euro zustehen müsste.

Nicht nur die Kinderregelsätze stehen zu Disposition, sondern auch die ALG II-Regelsätze der Erwachsenen. Nach Ansicht des Wohlfahrtsverbandes müsste der neue Eckregelsatz auf 440 Euro angehoben werden. Erwerbslosen-Gruppen, Die Linke und soziale Initaitiven fordern hingegen einen Eckregelsatz von 500 Euro. (06.02.2010)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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