Ein Gesetz soll jetzt in Kraft treten, das es fรผr Menschen mit Behinderung vereinfacht, ihre Ansprรผche auf Hilfsmittel einzufordern. Es trรคgt den komplizierten Namen Gesundheitsversorgungsstรคrkungsgesetz (GVSG).
Wem soll das Gesetz helfen?
Die Zielgruppe sind Menschen mit komplexen und mehrfachen Behinderungen. Diesen sollen Hindernisse aus dem Weg gerรคumt werden, die es ihnen erschweren, ihr Recht auf Hilfsmittel durchzusetzen.
Das Gesetz ist gedacht als Baustein fรผr ein selbstbestimmtes Leben, fรผr eine hรถhere Lebensqualitรคt und fรผr eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Antragsverfahren sollen vereinfacht werden
Konkret soll das Antragsverfahren fรผr Hilfsmittel weniger Bรผrokratie erfordern als bisher. Das bedeutet, dass in Zukunft die Krankenkassen Antrรคge bewilligen sollen, ohne eine eigene Extraprรผfung durchzufรผhren.
Eine medizinische Notwendigkeit ist laut dem Gesetz gegeben, wenn ein Sozialpรคdiatrisches Zentrum (SPZ) oder ein Medizinisches Behandlungszentrum fรผr Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) das jeweilige Hilfsmittel empfiehlt.
Die Einschrรคnkung dabei lautet: Die Empfehlung darf nicht รคlter als drei Wochen sein.
Fรผr die Betroffenen bedeuten diese รnderungen: Die Wartezeiten verkรผrzen sich, und dringend benรถtigte Hilfsmittel stehen schneller zur Verfรผgung.
Was gilt als Hilfsmittel?
Hilfsmittel sind generell alle Gegenstรคnde, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstรผtzen, mit ihren Einschrรคnkungen am gesellschaftlichen und tรคglichen Leben teilzuhaben. Das reicht von Gehhilfen wie Rollstรผhlen und Rollatoren bis zu Treppen-Liften, und es betrifft Hilfsmittel zur Pflege wie Badewannen-Lifte, Pflegebetten oder Notruf-Anlagen.
Es gibt Hilfsmittel zur Kommunikation wie Hรถrgerรคte oder spezielle Computer-Tastaturen und Hilfsmittel fรผr den Arbeitsplatz wie orthopรคdische Schreibtische oder bewegliche Greifarme.
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Wie gehen Sie vor, um ein Hilfsmittel zu erhalten?
Sie besprechen mit Ihrem behandelnden Arzt, welches Hilfsmittel Sie benรถtigen. Der Mediziner verschreibt Ihnen dieses dann als โVerordnung von Hilfsmittelnโ.
Wichtig ist, dass der Arzt genau benennt, um welches Hilfsmittel es sich handelt. Also zum Beispiel sollte auf dem Papier nicht einfach โRollstuhlโ stehen, sondern das konkrete Modell angegeben sein.
Das Hilfsmittel-Verzeichnis
Die gesetzlichen Krankenkassen fรผhren ein Hilfsmittel-Verzeichnis fรผr die Hilfsmittel, deren Kosten sie รผbernehmen. Jedes Objekt trรคgt darin eine eigene Nummer, und diese sollte der Arzt auf die Verordnung schreiben, damit es keine Missverstรคndnisse oder gar Konflikte gibt, die fรผr unnรถtiges Warten auf dringend benรถtigte Gegenstรคnde sorgen.
Wer รผbernimmt die Kosten fรผr das Hilfsmittel?
Wer die Kosten fรผr das Hilfsmittel trรคgt, richtet sich auch danach, in welchem Bereich Sie es nutzen. So รผbernimmt meist die Krankenkasse Hilfsmittel fรผr den privaten Gebrauch.
Hilfsmittel bei der Arbeit, in Beruf und Ausbildung fallen hingegen in die Verantwortung der Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Bundesagentur fรผr Arbeit.
Die Krankenkasse รผbernimmt die Kosten fรผr Hilfsmittel bei Behinderung oder zur Pflege. Dinge des tรคglichen Bedarfs gehรถren ausdrรผcklich nicht zu den Leistungen, die die Krankenkassen รผbernehmen mรผssen.
Oft klรคren allerdings erst die Sozialgerichte bei bestimmten Gegenstรคnden, ob es sich um ein Hilfsmittel handelt oder nicht, zum Beispiel bei besonderen Matratzen.