Ein Gesetz soll jetzt in Kraft treten, das es für Menschen mit Behinderung vereinfacht, ihre Ansprüche auf Hilfsmittel einzufordern. Es trägt den komplizierten Namen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG).
Wem soll das Gesetz helfen?
Die Zielgruppe sind Menschen mit komplexen und mehrfachen Behinderungen. Diesen sollen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, die es ihnen erschweren, ihr Recht auf Hilfsmittel durchzusetzen.
Das Gesetz ist gedacht als Baustein für ein selbstbestimmtes Leben, für eine höhere Lebensqualität und für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Antragsverfahren sollen vereinfacht werden
Konkret soll das Antragsverfahren für Hilfsmittel weniger Bürokratie erfordern als bisher. Das bedeutet, dass in Zukunft die Krankenkassen Anträge bewilligen sollen, ohne eine eigene Extraprüfung durchzuführen.
Eine medizinische Notwendigkeit ist laut dem Gesetz gegeben, wenn ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) oder ein Medizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) das jeweilige Hilfsmittel empfiehlt.
Die Einschränkung dabei lautet: Die Empfehlung darf nicht älter als drei Wochen sein.
Für die Betroffenen bedeuten diese Änderungen: Die Wartezeiten verkürzen sich, und dringend benötigte Hilfsmittel stehen schneller zur Verfügung.
Was gilt als Hilfsmittel?
Hilfsmittel sind generell alle Gegenstände, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, mit ihren Einschränkungen am gesellschaftlichen und täglichen Leben teilzuhaben. Das reicht von Gehhilfen wie Rollstühlen und Rollatoren bis zu Treppen-Liften, und es betrifft Hilfsmittel zur Pflege wie Badewannen-Lifte, Pflegebetten oder Notruf-Anlagen.
Es gibt Hilfsmittel zur Kommunikation wie Hörgeräte oder spezielle Computer-Tastaturen und Hilfsmittel für den Arbeitsplatz wie orthopädische Schreibtische oder bewegliche Greifarme.
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Wie gehen Sie vor, um ein Hilfsmittel zu erhalten?
Sie besprechen mit Ihrem behandelnden Arzt, welches Hilfsmittel Sie benötigen. Der Mediziner verschreibt Ihnen dieses dann als „Verordnung von Hilfsmitteln“.
Wichtig ist, dass der Arzt genau benennt, um welches Hilfsmittel es sich handelt. Also zum Beispiel sollte auf dem Papier nicht einfach „Rollstuhl“ stehen, sondern das konkrete Modell angegeben sein.
Das Hilfsmittel-Verzeichnis
Die gesetzlichen Krankenkassen führen ein Hilfsmittel-Verzeichnis für die Hilfsmittel, deren Kosten sie übernehmen. Jedes Objekt trägt darin eine eigene Nummer, und diese sollte der Arzt auf die Verordnung schreiben, damit es keine Missverständnisse oder gar Konflikte gibt, die für unnötiges Warten auf dringend benötigte Gegenstände sorgen.
Wer übernimmt die Kosten für das Hilfsmittel?
Wer die Kosten für das Hilfsmittel trägt, richtet sich auch danach, in welchem Bereich Sie es nutzen. So übernimmt meist die Krankenkasse Hilfsmittel für den privaten Gebrauch.
Hilfsmittel bei der Arbeit, in Beruf und Ausbildung fallen hingegen in die Verantwortung der Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hilfsmittel bei Behinderung oder zur Pflege. Dinge des täglichen Bedarfs gehören ausdrücklich nicht zu den Leistungen, die die Krankenkassen übernehmen müssen.
Oft klären allerdings erst die Sozialgerichte bei bestimmten Gegenständen, ob es sich um ein Hilfsmittel handelt oder nicht, zum Beispiel bei besonderen Matratzen.




