Schwerbehinderung: Kommission streicht Therapiezuschläge – Betroffene sollen zahlen

Lesedauer 6 Minuten

Wer in Deutschland eine Psychotherapie braucht, wartet im Schnitt fünf Monate auf einen Behandlungsplatz. Jetzt soll es noch schwieriger werden. Denn während die Honorare für Psychotherapeuten seit dem 1. April 2026 bereits um 4,5 Prozent gekürzt sind, legt die Finanzkommission Gesundheit des Bundesgesundheitsministeriums in ihrem Ende März vorgelegten Ersten Bericht nach:

Die Zuschläge für Kurzzeittherapien sollen komplett gestrichen, die Psychotherapie zurück in die Budgetierung überführt werden. Für Millionen gesetzlich Versicherte mit psychischen Erkrankungen bedeutet das: weniger Behandlungsplätze, längere Wartezeiten, schlechtere Versorgung.

Was die Finanzkommission Gesundheit konkret vorschlägt

Die am 31. März 2026 veröffentlichten Empfehlungen der vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzten Kommission enthalten zwei zentrale Sparvorschläge, die die ambulante Psychotherapie direkt treffen. Erstens sollen die seit 2020 gezahlten Zuschläge für die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie ersatzlos wegfallen.

Diese Zuschläge in Höhe von 15 Prozent auf die reguläre Vergütung hatte der Gesetzgeber eingeführt, um einen Anreiz zu schaffen, mehr Patientinnen und Patienten zeitnah in Behandlung zu nehmen, statt sie auf eine Langzeittherapie warten zu lassen.

Die Kommission behauptet, diese Zuschläge hätten keinen messbaren Effekt auf die Versorgung gehabt. Allein durch ihre Streichung rechnet sie mit Einsparungen von 95 Millionen Euro im Jahr 2027.

Zweitens empfiehlt die Kommission, die Psychotherapie aus der vollständigen extrabudgetären Vergütung herauszunehmen und in die sogenannte morbiditätsorientierte Gesamtvergütung zurückzuführen. Das bedeutet im Klartext: Budgetierung.

Psychotherapeutische Leistungen würden dann nicht mehr vollständig bezahlt, sondern aus einem gedeckelten Topf finanziert, den sich alle Fachärzte teilen. Die Kommission prognostiziert hier ein Einsparvolumen von 90 Millionen Euro im Jahr 2027, das bis 2030 auf 480 Millionen Euro anwachsen soll. Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland warnt bereits, eine solche Rückführung werde das Facharzthonorar „atomisieren” und Praxen in die wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit treiben.

Bereits seit April gelten niedrigere Honorare für Psychotherapeuten

Die Sparvorschläge der Kommission treffen auf eine Berufsgruppe, die ohnehin unter massivem Druck steht. Nur drei Wochen vor der Veröffentlichung des Berichts hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April um 4,5 Prozent abzusenken.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stimmte dagegen, konnte sich aber gegen den GKV-Spitzenverband nicht durchsetzen. Dieser hatte ursprünglich sogar eine Kürzung um zehn Prozent gefordert.

Zwar wurden im gleichen Beschluss die Strukturzuschläge für Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. Doch nach Berechnungen der Bundespsychotherapeutenkammer gleicht das die Kürzung bei weitem nicht aus.

Selbst Praxen, die sämtliche Strukturzuschläge in voller Höhe erhalten, verlieren unterm Strich rund 2,8 Prozent ihres Honorars. Realistisch liegt die durchschnittliche Absenkung bei 3,5 Prozent, weil nicht alle Praxen die Zuschläge vollständig erhalten.

Heike M., 42, aus Hannover, wartet seit vier Monaten auf einen Therapieplatz wegen einer Angststörung. Ihr Hausarzt hat die Überweisung längst ausgestellt, aber von acht Praxen in der Region hat keine einen freien Platz vor September.

Was sie nicht weiß: Wenn die Sparvorschläge der Finanzkommission umgesetzt werden, könnte selbst dieser Termin in Gefahr geraten – weil die Praxis, die ihn vergeben hat, dann möglicherweise weniger Behandlungsstunden anbieten kann als bisher.

Warum die Budgetierung Therapieplätze vernichten wird

Die Rückführung der Psychotherapie in die budgetierte Gesamtvergütung ist der schwerere der beiden Eingriffe. Seit der Extrabudgetierung werden psychotherapeutische Leistungen grundsätzlich vollständig vergütet – jede erbrachte Stunde wird bezahlt.

Fällt diese Garantie weg, müssen Therapeutinnen und Therapeuten damit rechnen, dass ein Teil ihrer Arbeit schlicht unbezahlt bleibt. Schon bei den Fachärzten, die seit Jahren budgetiert arbeiten, werden laut KBV-Chef Andreas Gassen rund 15 Prozent aller Leistungen nicht vergütet – das sind geschätzt 40 Millionen unbezahlte Termine pro Jahr.

Für psychotherapeutische Praxen, die im Vergleich zu anderen Facharztgruppen ohnehin am unteren Ende der Vergütungsskala rangieren, wäre das existenzbedrohend.

Anders als eine Hautarztpraxis können sie nicht durch den Verkauf von IGeL-Leistungen oder ärztlichen Privatleistungen gegensteuern. Ihr Einkommen besteht fast ausschließlich aus Kassenhonoraren. Wenn davon künftig ein substanzieller Teil unvergütet bleibt, werden Praxen ihr Behandlungsangebot einschränken oder ganz schließen müssen.

Gassen warnte denn auch unmissverständlich: Sollte es zu weiteren Kürzungen kommen, werde man dafür sorgen, dass das Terminangebot auf das Maß zurückgeführt wird, für das eine Finanzierung besteht.

Fünf Monate Wartezeit sind erst der Anfang

Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz liegt laut einer Studie des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses bei etwa fünf Monaten. Die Bundespsychotherapeutenkammer ermittelte zuletzt anhand von Abrechnungsdaten der KBV eine Wartezeit von durchschnittlich 142 Tagen vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn.

Fast jeder zweite psychisch kranke Mensch muss drei bis neun Monate auf eine Behandlung warten. In Einzelfällen vergehen bis zu zwei Jahre.

Rund 28 bis 32 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland sind jährlich von einer psychischen Erkrankung betroffen. Die Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen haben sich seit 2000 mehr als verdoppelt.

Der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung steigt kontinuierlich, nicht zuletzt als Spätfolge der Pandemie. Wer in diesem Kontext die Vergütung kürzt und die Finanzierung deckelt, sorgt nicht für Beitragsstabilität – sondern für eine Versorgungskrise, deren gesellschaftliche Folgekosten die Einsparungen um ein Vielfaches übersteigen werden.

0,7 Prozent der GKV-Kosten – und trotzdem im Visier

Besonders irritierend ist die Verhältnismäßigkeit der geplanten Kürzungen. Ambulante Psychotherapie macht gerade einmal 0,7 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Die gesamte Honorarkürzung von 4,5 Prozent spart laut Berechnungen der Fachwelt rund 0,05 Prozent der GKV-Gesamtkosten ein.

Studien zeigen zugleich, dass jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro einen gesellschaftlichen Nutzen von zwei bis vier Euro erzeugt – durch vermiedene Krankenhausaufenthalte, kürzere Arbeitsunfähigkeit und verhinderte Chronifizierung.

Die BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke formulierte es bei der Veröffentlichung des Kommissionsberichts unmissverständlich: Die Vorschläge würden die ambulante psychotherapeutische Versorgung schwächen.

Die Kommission habe den Mut vermissen lassen, offen zu benennen, dass ihre Sparvorschläge die Versorgung verschlechtern. Stattdessen stuft sie die Maßnahmen in der Kategorie B ein – als Vorschläge mit „unsicheren” Auswirkungen auf die Versorgungsqualität. Weniger Geld werde aber zwangsläufig zu weniger Terminen und Behandlungsplätzen führen, so Benecke.

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Wer gleichzeitig spart und kürzt, nimmt Versorgungsengpässe bewusst in Kauf

Die Gleichzeitigkeit der Maßnahmen macht den Vorgang besonders brisant. Die Honorarkürzung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss gilt bereits seit dem 1. April 2026. Die Sparvorschläge der Finanzkommission sollen ab 2027 gesetzlich umgesetzt werden – das Bundesgesundheitsministerium hatte diesen Zeitplan von Anfang an so vorgesehen.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stehen damit vor einer dreifachen Belastung: niedrigere Honorare pro Sitzung, drohender Verlust der extrabudgetären Vergütung und Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnete die Kommissionsempfehlungen als den Beginn der bisher umfassendsten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das klingt nach Aufbruch – für psychisch kranke Menschen aber bedeutet es Rückschritt. Denn die Reformvorschläge behandeln Psychotherapie nicht als das, was sie nachweislich ist: eine der kosteneffizientesten Versorgungsformen im gesamten Gesundheitssystem. Sie behandeln sie als Sparposten.

Breiter Protest formiert sich gegen die Kürzungspolitik

Der Widerstand gegen die Doppelbelastung aus Honorarkürzung und Kommissionsvorschlägen wächst. Die KBV hat angekündigt, gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einzureichen.

In Saarbrücken demonstrierten am 29. März 2026 mehr als 1.300 Menschen gegen die Kürzungen, organisiert unter anderem von der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung und unterstützt vom saarländischen Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung, der sich auf Bundesebene für eine Beanstandung der Honorarkürzungen einsetzen will.

Für den 11. April ist eine weitere Großdemonstration in Frankfurt am Main angekündigt.

Die Kritik kommt nicht nur von Berufsverbänden. Auch der Paritätische Gesamtverband und die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie warnen, die Honorarkürzung verschärfe unmittelbar die Versorgungslage.

Der GKV-Spitzenverband hält dagegen: Psychotherapeuten hätten in den letzten Jahren überproportionale Honorarerhöhungen erhalten. Die Möglichkeit zur Absenkung bestehe gesetzlich und werde nun erstmalig angewendet.

Den Fachverbänden zufolge ignoriert diese Argumentation, dass psychotherapeutische Praxen trotz der Steigerungen noch immer deutlich unter dem Ertrag vergleichbarer Facharztgruppen liegen.

Was Betroffene jetzt wissen müssen

Wer aktuell einen Therapieplatz sucht, sollte realistisch planen. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind unter der Nummer 116 117 erreichbar und müssen innerhalb von vier Wochen einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vermitteln.

Allerdings liegt die Vermittlungsquote dort nur bei rund 46 Prozent – mehr als die Hälfte der Anfragen wird nicht oder nicht fristgerecht bedient.

Unabhängig davon gilt: Ein Therapieplatz, der bereits bewilligt ist, kann nicht nachträglich durch Honorarkürzungen oder Budgetierung entzogen werden. Laufende Behandlungen sind durch die bestehende Genehmigung der Krankenkasse geschützt.

Wer jedoch erst jetzt mit der Suche beginnt, muss mit den genannten Wartezeiten rechnen – und damit, dass diese in den kommenden Monaten noch länger werden könnten, wenn Praxen ihre Kapazitäten reduzieren.

Die psychotherapeutische Sprechstunde steht allen gesetzlich Versicherten ohne Überweisung offen. In dieser Erstuntersuchung wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Behandlung angezeigt ist.

Wer dort eine Empfehlung für eine Psychotherapie erhält, sollte sich nicht auf eine einzige Praxis festlegen, sondern parallel bei mehreren Therapeutinnen und Therapeuten anfragen. In akuten Krisensituationen können bis zu 24 Sitzungen Akutbehandlung ohne langwierige Antragsverfahren genehmigt werden.

Sparen an der Psychotherapie kostet die Gesellschaft Milliarden

Die Rechnung der Finanzkommission könnte am Ende teurer werden als das Problem, das sie lösen soll. Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung in Deutschland.

Jede nicht oder zu spät behandelte Depression, jede chronifizierte Angststörung verursacht Folgekosten – im Gesundheitssystem durch stationäre Aufenthalte, im Sozialsystem durch Erwerbsminderungsrenten und Arbeitslosigkeit, in der Wirtschaft durch Produktivitätsverluste.

Dass ausgerechnet bei einer Versorgungsform gespart werden soll, die 0,7 Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht und nachweislich mehr einspart als sie kostet, ist gesundheitspolitisch kaum zu rechtfertigen.

Die Finanzkommission stuft die Auswirkungen ihrer Vorschläge auf die Versorgung als „unsicher” ein. Fachleute widersprechen entschieden: Weniger Geld für Psychotherapie bedeutet weniger Therapieplätze. Das ist keine unsichere Prognose. Das ist Mathematik.

Häufig gestellte Fragen zur Psychotherapie-Kürzung

Sind die Sparvorschläge der Finanzkommission schon beschlossen?
Nein. Der Erste Bericht enthält Empfehlungen, die erst durch Gesetzgebung umgesetzt werden müssen. Das Bundesgesundheitsministerium plant entsprechende Regelungen ab Januar 2027. Der politische Entscheidungsprozess läuft noch.

Was bedeutet die Honorarkürzung von 4,5 Prozent für meine laufende Therapie?
Für Patientinnen und Patienten ändert sich an der laufenden Behandlung zunächst nichts. Die Kürzung betrifft das Honorar, das die Krankenkasse an die Praxis zahlt. Zuzahlungen oder Eigenanteile für die Therapie selbst entstehen dadurch nicht.

Kann ich als gesetzlich Versicherter jetzt noch eine Kurzzeittherapie mit Zuschlag erhalten?
Ja, aktuell gelten die Zuschläge noch. Die Finanzkommission empfiehlt deren Streichung erst ab 2027. Wer jetzt eine Kurzzeittherapie beginnt, profitiert noch von der aktuellen Vergütungsstruktur – auch wenn die Zuschläge direkt an die Praxis fließen und nicht an Patienten ausgezahlt werden.

Was passiert, wenn mein Therapeut wegen der Kürzungen seine Praxis aufgibt?
Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine Weiterbehandlung. Die Krankenkasse ist verpflichtet, einen alternativen Therapieplatz zu vermitteln. In der Praxis kann das allerdings zu erheblichen Wartezeiten führen, insbesondere in ländlichen Regionen.

Wo finde ich in einer akuten psychischen Krise schnell Hilfe?
Die Telefonseelsorge ist unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 rund um die Uhr erreichbar. Über die Terminservicestelle (116 117) können zeitnah Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde oder eine Akutbehandlung vermittelt werden.

Quellen

Bundespsychotherapeutenkammer: Kürzungen werden die ambulante Versorgung massiv verschlechtern
Deutsches Ärzteblatt: Honorarkürzung für Psychotherapeuten beschlossen
Deutsches Ärzteblatt: GKV-Finanzkommission empfiehlt umfangreiche Einschnitte
KBV: KBV-Vorstand enttäuscht über Honorarkürzung
KBV: KBV-Chef warnt vor weiteren Kürzungen
Psychotherapeutenkammer Hessen: FinanzKommission Gesundheit legt ihren Bericht vor
KV Nordrhein: Psychotherapie: Honorarkürzung gefährdet Versorgung