Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schickt keine Warnung, wenn eine GEZ-Befreiung ausläuft. Wer den Folgeantrag verpasst, gilt ab dem ersten Tag nach Ablauf der alten Befreiung automatisch als vollständig beitragspflichtig – und erhält als ersten Brief einen Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag von mindestens 8 Euro, dazu eine Widerspruchsfrist von vier Wochen.
Zahlungserinnerungen, die früher als informelle Vorwarnung dienten, gibt es seit 2025 nicht mehr. Das automatisierte Massenverfahren läuft weiter, unabhängig davon, ob der Betroffene von der Änderung weiß.
Der Beitragsservice hat das in einer Pressemitteilung vom 8. Januar 2026 ausdrücklich klargestellt: Der bewilligte Befreiungszeitraum sei eigenverantwortlich zu beachten, nach Ablauf müsse rechtzeitig ein Folgeantrag gestellt werden, damit keine erneute Beitragspflicht entstehe. Die Verantwortung dafür, dass die Befreiung nicht unbemerkt endet, liegt vollständig bei den Betroffenen.
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Warum die Befreiung immer befristet ist – und der Irrtum, der teuer wird
Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe, BAföG oder bestimmte andere Sozialleistungen bezieht, hat nach § 4 RBStV Anspruch auf vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro im Monat – 220,32 Euro im Jahr.
Diese Befreiung ist nicht dauerhaft. Sie gilt immer nur so lange, wie der zugrundeliegende Bewilligungsbescheid der Sozialleistung reicht. Läuft ein Bürgergeld-Bescheid nach sechs Monaten aus, endet damit auch die Befreiung – egal, ob der Leistungsbezug nahtlos weitergeht oder nicht. Die Befreiung verlängert sich niemals automatisch.
Jobcenter und Beitragsservice tauschen keine Informationen aus. Wenn ein neues Bürgergeld-Bescheid ausgestellt wird, erfährt der Beitragsservice davon nichts. Wer keine Kopie des neuen Bescheids einschickt, ist für den Beitragsservice ab dem Tag nach Ablauf der alten Befreiung beitragspflichtig. Das System bucht, mahnt und vollstreckt – ohne Rücksicht darauf, ob der Leistungsbezug unterbrechungsfrei war.
Seit 2025: Keine Erinnerungsschreiben mehr – das Risiko steigt
Bis Ende 2024 erhielten Beitragszahler, die per Überweisung oder Dauerauftrag zahlten, regelmäßige schriftliche Zahlungsaufforderungen – informelle Erinnerungen, die indirekt signalisierten, dass Beiträge wieder fällig werden. Seit 2025 stellt der Beitragsservice sukzessive auf eine Einmalzahlungsaufforderung um: ein einziges Schreiben, das alle Zahlungstermine für alle Folgejahre enthält, ohne weitere Erinnerungen.
Für Betroffene mit laufender Befreiung bedeutet das: Sie zahlen nichts, erhalten keine Schreiben – und bekommen dadurch auch keinen indirekten Hinweis darauf, dass die Beitragspflicht wieder aktiv wird. Der erste Brief nach dem Ende einer abgelaufenen Befreiung ist direkt der Festsetzungsbescheid. Eine zweite Chance auf stille Klärung gibt es systembedingt nicht mehr.
Claudia M., 52 Jahre alt, aus Leipzig, bezieht seit Jahren Bürgergeld. Als ihr Bewilligungsbescheid Ende September 2024 auslief, erhielt sie vom Jobcenter den neuen Bescheid erst Anfang November – eine Lücke von rund sechs Wochen. Sie glaubte, das sei unproblematisch, weil ihr Leistungsbezug ununterbrochen weiterging.
Der Beitragsservice sah das anders: Für die sechs Wochen ohne gültigen Nachweis setzte er Beiträge von 55,08 Euro sowie einen Säumniszuschlag von 8 Euro fest – insgesamt 63,08 Euro, ohne jede Vorabinformation.
Die Eskalationskette: Was nach dem Ende der Befreiung passiert
Wer keinen rechtzeitigen Folgeantrag stellt, durchläuft eine Abfolge, die der Beitragsservice weitgehend automatisch abarbeitet. Ab dem ersten unbezahlten Quartal läuft die Beitragspflicht an – 55,08 Euro fällig jeweils zum 15. des ersten Monats.
Bleibt die Zahlung aus, kommt der Festsetzungsbescheid: er setzt die offenen Beiträge plus Säumniszuschlag von mindestens 8 Euro amtlich fest. Dieser Bescheid ist die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.
Gegen den Festsetzungsbescheid kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt am dritten Tag nach dem Postversand – unabhängig davon, ob das Schreiben tatsächlich gelesen wurde.
Wer die Frist verpasst, hat keinen Rechtsbehelf mehr: Der Bescheid wird unanfechtbar und ist vollstreckbarer Titel. Danach folgt die Mahnung, danach die Einleitung des Vollstreckungsverfahrens – Kontopfändung, Lohnpfändung oder Gerichtsvollzieher.
Besonders heikel ist die Situation für Menschen mit Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Eine Kontopfändung durch den Beitragsservice greift auch auf P-Konten zu, wenn der Grundbetrag überschritten wird.
Den Aufwand, eine einmal eingeleitete Vollstreckung wieder zu stoppen, darf man nicht unterschätzen – selbst wenn der Befreiungsanspruch rückwirkend nachgewiesen werden kann. Die Pfändung endet erst mit vollständiger Tilgung des gepfändeten Betrags, nicht mit dem nachträglichen Nachweis des Befreiungsanspruchs.
Wer besonders häufig in die Folgeantrags-Falle gerät
Bürgergeld-Beziehende mit kurzen Bewilligungszeiträumen von sechs Monaten sind besonders gefährdet. Zwischen dem Auslaufen des alten Bescheids und dem Eintreffen des neuen vom Jobcenter entstehen oft Wochen ohne gültigen Nachweis. Der Beitragsservice akzeptiert für diese Zwischenzeiten keine Ausnahmen – fehlender Nachweis bedeutet Beitragspflicht.
Ähnlich betroffen sind Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter nach §§ 41 ff. SGB XII. Deren Bescheide laufen regelmäßig aus und werden vom Sozialamt verlängert – aber der Beitragsservice wird nicht informiert. Auch Studierende mit BAföG-Bezug müssen nach jedem neuen Bewilligungsbescheid aktiv werden.
Und Menschen, deren Leistungssituation sich verändert – durch einen Wechsel des Leistungsträgers, Umzug oder eine neue Haushaltskonstellation – können sich nicht auf die alte Befreiung verlassen.
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Hinzu kommen Menschen, die bisher noch gar keine Befreiung beantragt haben, obwohl sie seit Jahren Sozialleistungen beziehen. Auch hier greift die Drei-Jahres-Regel: Wer jetzt alle alten Bewilligungsbescheide zusammenträgt und einen rückwirkenden Antrag stellt, kann zu viel gezahlte Beiträge bis zu drei Jahre zurück erstattet bekommen.
Werner H., 67 Jahre alt, aus Essen, bezog seit 2022 Grundsicherung im Alter – ohne zu wissen, dass ihm damit eine Befreiung zustand. Als er 2025 den Antrag stellte und alle Bescheide einreichte, erstattete der Beitragsservice ihm 660,96 Euro.
Den Folgeantrag rechtzeitig stellen – bevor die Lücke entsteht
Der Antrag auf Verlängerung der Befreiung funktioniert nicht digital: Das Formular ist auf rundfunkbeitrag.de abrufbar, muss aber ausgedruckt, unterschrieben und mit einer Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids per Post an den Beitragsservice geschickt werden – ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
Digitale Einreichung oder Übermittlung per E-Mail akzeptiert der Beitragsservice nicht. Wer keinen Drucker hat, erhält das Formular beim Jobcenter, Sozialamt oder BAföG-Amt.
Das Ablaufdatum der aktuellen Befreiung steht nicht im Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts, sondern im Befreiungsbescheid des Beitragsservice. Wer dieses Schreiben nicht mehr findet, kann beim Beitragsservice schriftlich unter Angabe der Beitragsnummer nachfragen.
Ein Kalender-Eintrag drei bis vier Wochen vor dem Ablaufdatum gibt genug Puffer, um den neuen Bescheid abzuwarten und den Folgeantrag rechtzeitig zu stellen, bevor die Lücke entsteht.
Die neue Befreiung gilt ab dem Antragseingang beim Beitragsservice. Wer zwischen altem Ablauf und Antragseingang eine Lücke lässt, zahlt für diesen Zeitraum – es sei denn, er reicht nachträglich alle lückenlosen Bescheide ein und beantragt die rückwirkende Befreiung gleichzeitig.
Was tun, wenn die Befreiung bereits abgelaufen ist und ein Festsetzungsbescheid vorliegt?
Liegt ein Festsetzungsbescheid im Briefkasten, läuft sofort die Vier-Wochen-Frist. Der Widerspruch muss schriftlich beim Beitragsservice eingelegt werden und folgende Angaben enthalten: Beitragsnummer, vollständiger Name und Anschrift, Datum des Festsetzungsbescheids, der konkrete Zeitraum, für den widersprochen wird, sowie die Begründung – die Befreiungsvoraussetzung habe für den gesamten Zeitraum vorgelegen.
Beizufügen sind Kopien des abgelaufenen und des aktuellen Bewilligungsbescheids der Sozialleistung. Wer gleichzeitig den Folgeantrag für die Zukunft stellt, schließt damit die weitere Lücke.
Liegt noch kein Festsetzungsbescheid vor, reicht der sofortige Folgeantrag mit allen Bescheide-Kopien. Rückwirkend kann die Befreiung bis zu drei Jahre ab Antragseingang bewilligt werden, bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Wer alte Bescheide nicht mehr hat, sollte diese beim Jobcenter, Sozialamt oder BAföG-Amt anfordern – Behörden sind zur mehrjährigen Aufbewahrung verpflichtet.
Wer hingegen keinen Widerspruch einlegt und keinen Antrag stellt, lässt den Festsetzungsbescheid unanfechtbar werden. Ab diesem Punkt ist der Weg zur Vollstreckung ohne weitere gerichtliche Entscheidung frei.
Auch eine Zahlung unter Vorbehalt ändert daran nichts: Wer zahlt, bestätigt die Forderung faktisch. Wer widerspricht und Nachweise einreicht, bleibt im Verfahren – und hat die Chance, die Forderung vollständig zu beseitigen.
FAQ: GEZ-Befreiung Folgeantrag und Festsetzungsbescheid
Verlängert sich die GEZ-Befreiung automatisch, wenn der Bürgergeld-Bezug weitergeht?
Nein. Die Befreiung gilt nur für den Zeitraum, der im Befreiungsbescheid des Beitragsservice ausgewiesen ist. Auch wenn Bürgergeld oder Grundsicherung nahtlos weitergezahlt wird, endet die Befreiung mit dem Ablaufdatum. Jobcenter und Beitragsservice tauschen keine Informationen aus.
Kann ich die Befreiung rückwirkend beantragen, wenn ich sie vergessen habe?
Ja – bis zu drei Jahre rückwirkend ab Antragseingang beim Beitragsservice. Voraussetzung sind lückenlose Bewilligungsbescheide für den gesamten Zeitraum. Gezahlte Beiträge werden dann erstattet. Wer die Bescheide nicht mehr hat, kann sie beim Jobcenter, Sozialamt oder BAföG-Amt anfordern.
Was ist der Unterschied zwischen Festsetzungsbescheid und Mahnung beim Rundfunkbeitrag?
Der Festsetzungsbescheid kommt zuerst: Er setzt offene Beiträge und Säumniszuschlag amtlich fest und wird nach vier Wochen ohne Widerspruch vollstreckbarer Titel. Die Mahnung kommt danach und ist die letzte Stufe vor der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens.
Wo finde ich das Ablaufdatum meiner aktuellen GEZ-Befreiung?
Im Befreiungsbescheid des Beitragsservice – nicht im Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts. Wer das Schreiben nicht mehr findet, kann beim Beitragsservice schriftlich unter Angabe der Beitragsnummer nachfragen.
Was passiert, wenn ich aufgehört habe, Sozialleistungen zu beziehen?
Wer aus dem Leistungsbezug fällt, muss dies dem Beitragsservice aktiv melden – über das Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de. Die Befreiung endet nicht automatisch. Wer die Meldung versäumt, riskiert bei einer späteren Überprüfung eine Nachforderung für den Zeitraum, in dem keine Befreiungsvoraussetzung mehr vorlag.
Quellen
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Pressemitteilung vom 08.01.2026
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Befreiung und Ermäßigung – Experteninterview Dezember 2024
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Informationen zur Vollstreckung und Pfändung
Finanztip: Rundfunkbeitrag 2026




