Schwerbehinderung: Dieser Mehrbedarf bei Behinderung wird häufig vergessen

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Bürgergeld und Grundsicherung sind zwei Sozialleistungen in Deutschland, die häufig verwechselt werden, aber unterschiedliche Zielgruppen haben. Das Bürgergeld richtet sich hauptsächlich an Menschen, die theoretisch arbeiten könnten, aber derzeit keinen Job haben.

Die Grundsicherung unterstützt Menschen, die nicht mehr arbeiten können, sei es wegen Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen. Obwohl es Ähnlichkeiten, wie die Höhe der Regelsätze, gibt, bestehen wichtige Unterschiede, hauptsächlich beim Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung.

Regelsätze und Mehrbedarf ab 2024/2025: Überblick

Die Regelsätze für das Bürgergeld und die Grundsicherung wurden zum 1. Januar 2024 angepasst, um den aktuellen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Die Beträge sind wie folgt:

  • Alleinstehende Personen: 563 Euro (vorher: 502 Euro)
  • Paare je Partner: 506 Euro (vorher: 451 Euro)
  • Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro (vorher: 402 Euro)
  • Jugendliche (14–17 Jahre): 471 Euro (vorher: 420 Euro)
  • Kinder (6–13 Jahre): 390 Euro (vorher: 348 Euro)
  • Kinder (0–5 Jahre): 357 Euro (vorher: 318 Euro)

Diese Erhöhungen helfen, die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die sagen, dass dadurch die Motivation zur Arbeit abnehmen könnte.

Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung: Anspruch und Höhe

Ein wichtiger Bestandteil des Bürgergeldes und der Grundsicherung ist der sogenannte Mehrbedarf. Dieser dient dazu, Menschen in besonderen Lebenssituationen zusätzlich zu unterstützen. Menschen mit Behinderungen können diesen Mehrbedarf erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Mehrbedarf hängt davon ab, ob jemand Bürgergeld oder Grundsicherung erhält, und auch davon, wie stark die Einschränkungen sind.

Voraussetzungen für den Mehrbedarf bei Behinderungen

Menschen mit Behinderung können einen Mehrbedarf geltend machen, wenn sie im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G haben. Dieses Merkzeichen wird vergeben, wenn jemand erhebliche Schwierigkeiten hat, sich fortzubewegen.

Zu den gesundheitlichen Problemen, die zu diesem Merkzeichen führen können, gehören:

  • Sehprobleme
  • Herz- und Kreislauferkrankungen
  • Einschränkungen der Beine oder Füße
  • Kognitive Probleme, die die Orientierung erschweren

Mit dem Merkzeichen G kann eine Person mit Behinderung den Mehrbedarf beantragen. Dieser Mehrbedarf soll helfen, die Mobilität und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.

Höhe des Mehrbedarfs im Jahr 2024

Die Höhe des Mehrbedarfs für Menschen mit Behinderungen unterscheidet sich je nach der Art der Sozialleistung:

  1. Bürgergeld-Bezieher: Menschen, die Bürgergeld erhalten und das Merkzeichen G haben, bekommen einen Mehrbedarf in Höhe von 34 % des Regelsatzes. Das bedeutet, dass eine alleinstehende Person mit Behinderung zusätzlich etwa 191 Euro pro Monat erhält.
  2. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung: Menschen, die Grundsicherung erhalten, bekommen einen Mehrbedarf von 17 % des Regelsatzes. Für eine alleinstehende Person sind das etwa 96 Euro monatlich zusätzlich. Diese niedrigere Unterstützung liegt daran, dass Menschen, die theoretisch arbeiten könnten, höhere Kosten haben, zum Beispiel durch Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung.

Weitere Mehrbedarfe im Rahmen des Bürgergeldes

Neben dem Mehrbedarf für Menschen mit Behinderungen gibt es weitere Arten von Mehrbedarfen, die im Rahmen des Bürgergeldes gewährt werden können. Diese sind unter anderem:

  • Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder
  • Mehrbedarf für Menschen in Ausbildung, wenn kein Anspruch auf BAföG besteht
  • Mehrbedarf aufgrund von besonderer Ernährung, zum Beispiel bei bestimmten Krankheiten
  • Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung

Jeder dieser Mehrbedarfe soll sicherstellen, dass die besonderen Umstände der Betroffenen angemessen berücksichtigt werden und die Grundversorgung gewährleistet bleibt.

Beispielrechnung: Bürgergeld und Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung

Um die finanzielle Unterstützung besser zu verstehen, betrachten wir ein Beispiel. Eine alleinstehende Person mit Behinderung, die das Merkzeichen G besitzt, erhält im Jahr 2024:

  • Regelsatz: 563 Euro
  • Mehrbedarf (34 %): 191 Euro

Insgesamt bekommt diese Person also 754 Euro monatlich, zusätzlich zur Übernahme der Kosten für Miete und Heizung. Dieser Betrag deckt grundlegende Ausgaben wie Lebensmittel, Kleidung, Strom und andere alltägliche Bedürfnisse.