Rente: Wichtiger Brief von der Rentenversicherung der jetzt nicht ignoriert werden darf

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Die Deutsche Rentenversicherung informiert zum Jahresbeginn alle rund 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland über wichtige Änderungen, die ihre Rentenbezüge und die damit verbundene Steuerpflicht betreffen.

Diese Schreiben enthalten persönliche Angaben zur Rentenhöhe sowie Hinweise, welche Daten an das Finanzamt übermittelt werden.

Oftmals werden Steuerfreibeträge, die Abgabepflicht einer Steuererklärung oder Fragen zur freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung thematisiert. Wer das Schreiben ignoriert, läuft Gefahr, entscheidende Informationen zur korrekten Versteuerung der Rente zu verpassen.

Welche Informationen sind im aktuellen Rentenbescheid besonders wichtig?

Im diesjährigen Rentenschreiben finden sich vor allem die Daten, die Rentnerinnen und Rentner für ihre Steuererklärung benötigen. Unter anderem werden die jährlichen Renteneinnahmen aufgeschlüsselt, sodass klar ersichtlich wird, welcher Teil eventuell steuerpflichtig ist.

Der Grund dafür ist, dass immer mehr Renten im Zuge gestiegener Jahresbruttolöhne und Rentenanpassungen steuerlich relevant werden.

Auch der Freibetrag, der angibt, ab welchem Einkommen Steuern anfallen, ist genau benannt. Bei alleinstehenden Rentnerinnen und Rentnern lag dieser für das vergangene Jahr bei 11.784 Euro, bei verheirateten Paaren bei 23.568 Euro.

Wer mit seiner Rente unterhalb dieser Grenze liegt, muss keine Steuererklärung einreichen, kann sie jedoch freiwillig abgeben.

Wieso droht vielen Rentnerinnen und Rentnern eine höhere Steuerbelastung?

Im Laufe der Jahre wurde der steuerfreie Anteil der Rente für neu hinzukommende Rentnerjahrgänge kontinuierlich verringert. Dadurch steigt der Anteil der Rente, der besteuert werden muss.

Zusätzlich führt jede Rentenerhöhung dazu, dass Betroffene unter Umständen den Freibetrag überschreiten und somit erstmals steuerpflichtig werden.

Auch wenn die jährliche Rentenerhöhung ab Juli meist als positive Neuigkeit empfunden wird, kann sie gleichzeitig dazu führen, dass bestimmte Grenzwerte überschritten werden. Infolgedessen fordert das Finanzamt im darauffolgenden Jahr möglicherweise Steuern nach.

Das aktuelle Schreiben der Deutschen Rentenversicherung weist gezielt auf diese Zusammenhänge hin.

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Welche Neuerungen gibt es sonst noch im neuen Jahr?

Neben der für Juli geplanten Rentenerhöhung wurden die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten zum Jahreswechsel angehoben. Das bedeutet, dass Personen, die neben ihrer Rente noch einem Job nachgehen, unter Umständen mehr hinzuverdienen können, ohne dass die Rente gekürzt wird.

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Diese Regelung betrifft jedoch nur jene, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Für andere Rentenarten, etwa die Regelaltersrente, gelten jeweils eigene Bestimmungen.

Weshalb ist das Schreiben auch für die Steuererklärung so wichtig?

Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt die in dem Brief enthaltenen Daten automatisch an die Finanzämter. Dadurch können die Finanzbehörden die tatsächliche Höhe der Rente genau nachvollziehen.

Wer eine Steuererklärung erstellt, muss die Anlage R für Renteneinkünfte und die Anlage Vorsorgeaufwand bei elektronischer Übermittlung unter Umständen nicht mehr gesondert ausfüllen, weil die Finanzämter die entsprechenden Werte bereits vorliegen haben.

Wer jedoch seine voraussichtliche Steuerlast im Vorfeld mit einem Steuerberechnungsprogramm ermitteln möchte, braucht weiterhin die Daten aus dem Schreiben. Dieses enthält genaue Angaben dazu, welche Werte in welche Zeilen der Steuerformulare einzutragen sind.

Warum erhalten Rentnerinnen und Rentner ihre Rentenbezugsbescheinigung zum ersten Mal?

Manche bekommen die sogenannte Rentenbezugsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung zum allerersten Mal. Wer bislang nie ein solches Dokument erhalten hat, sollte es zeitnah anfordern.

Der Antrag kann online gestellt werden, und sobald dieser einmal erfolgt ist, wird die Bescheinigung künftig einmal jährlich automatisch zugeschickt. Damit sind Rentnerinnen und Rentner auf dem aktuellen Stand, welche Daten an das Finanzamt gemeldet werden und welche Freibeträge möglicherweise greifen.

Welche Bedeutung hat die Jahresmeldung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Nicht nur Rentnerinnen und Rentner, sondern auch Beschäftigte erhalten am Jahresanfang wichtige Dokumente. Zwischen Januar und Ende Februar stellt der Arbeitgeber eine sogenannte Jahresmeldung aus, die ebenfalls an die Deutsche Rentenversicherung geht.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen davon eine Kopie. Darin finden sich Informationen über das im Vorjahr erzielte Arbeitsentgelt und die Beschäftigungsdauer. Diese Daten sind für die spätere Rentenberechnung relevant. Sollte die Jahresmeldung Fehler enthalten, kann sich das langfristig negativ auf die Höhe der Rente auswirken. Daher empfiehlt es sich, die Angaben zeitnah zu überprüfen.

Warum ist eine sorgfältige Prüfung aller Angaben ratsam?

Ob es um die Steuererklärung oder um Rentenansprüche geht – falsche oder unvollständige Daten können mitunter zu finanziellen Nachteilen führen. Wer glaubt, er werde von Steuerforderungen verschont, weil seine Rente bereits besteuert wurde, kann sich täuschen, wenn die gemeldeten Werte nicht korrekt sind.

Umgekehrt kann eine zu niedrige Meldung an die Rentenversicherung später eine geringere Rentenauszahlung nach sich ziehen, wenn nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt wird. Eine genaue Kontrolle der jährlich zugesandten Dokumente ist daher immer sinnvoll.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung im Briefkasten findet, sollte es nicht beiseitelegen, sondern in Ruhe durchlesen und mit den eigenen Rentenabrechnungen, Kontoauszügen oder vorhandenen Steuerunterlagen vergleichen.

Bei Fragen oder Unklarheiten lohnt sich ein Anruf bei der Deutschen Rentenversicherung oder eine Beratung durch Steuerprofis und Lohnsteuerhilfevereine.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer empfiehlt es sich, die Jahresmeldung auf Richtigkeit zu prüfen und eventuelle Differenzen direkt mit dem Arbeitgeber zu klären. Gerade weil in vielen Fällen die Rente eine entscheidende Einkommensquelle im Alter darstellt, schützt eine aufmerksame Prüfung vor bösen Überraschungen.