Rente ohne Rentenbeiträge – So hoch ist sie

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Leser bei gegen-hartz.de fragten, ob es auch eine Altersrente für diejenigen gibt, die nie in die Rentenkasse einzahlten. Dabei kursieren falsche Vorstellungen über eine Art Mindestrente.

In diesem Beitrag erklären wir, wann es einen Anspruch auf Rente gibt, was es mit der Grundsicherung im Alter auf sich hat, und worauf Sie achten müssen.

Gibt es eine Mindestrente in Deutschland?

Mit einem Irrtum müssen wir gleich einmal aufräumen. Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Mindestrente. Ein Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente besteht, wenn Sie mindestens fünf Jahre Wartezeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können.

Sie müssen also fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse geleistet haben oder Anrechnungszeiten vorweisen wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben.

Ist dies der Fall, dann berechnet sich die Höhe Ihrer Rente nach den gesammelten Entgeltpunkten, die sich wiederum aus den angerechneten Beiträgen ableiten. Auch dabei gibt es aber keine Mindestgrenze.

Die Grundsicherung im Alter

Einige unserer Leser verwechseln Mindestrente mit der Grundsicherung im Alter. In Deutschland ist der Sozialstaat Teil unserer vom Grundgesetz gestützten Ordnung. Dieser Sozialstaat verpflichtet sich dazu, das Existenzminimum derjenigen zu sichern, die dies aus eigenen Mitteln nicht können.

Wer also nicht in die Rentenversicherung eingezahlt hat, sei es wegen Erwerbslosigkeit, wegen familiärer Probleme oder wegen Krankheiten, der erhält auch keine gesetzliche Rente. Er hat aber Anspruch auf Grundsicherung im Alter (und Erwerbsminderung).

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Unterschied: Grundsicherung oder Altersrente

Der Unterschied zwischen Rente im Alter und bei Erwerbsminderung und Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung ist folgender: Rente ist eine Sozialversicherungsleistung. Wer einzahlt, bekommt dafür eine Gegenleistung.

Grundsicherung ist hingegen eine Sozialleistung: Wer hilfebedürftig ist und aus eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt nicht finanzieren kann, bekommt Unterstützung vom Staat.

Wann besteht Anspruch auf Grundsicherung?

Einen Anspruch auf Grundsicherung haben Sie, wenn Ihr Gesamteinkommen pro Monat bei unter 1.062 Euro liegt. Dabei bezieht das Sozialamt auch das Einkommen Ihres Ehepartners ein.

Eine Grundsicherung im Alter können Sie beziehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und zwei Monaten (2025) erreicht haben, und eine Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können.

Beides entspricht dem Alter und den Voraussetzungen, in denen Sie bei Beiträgen in die Rentenversicherung eine Rente wegen Alter oder Erwerbsminderung bekämen.

Die Grundsicherung deckt das Existenzminimum ab

Die Grundsicherung soll das Existenzminimum abdecken. Dazu gehören Lebensunterhalt, Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge, Mehrbedarf für besondere Bedürfnisse sowie Hilfe in Sonderfällen.

Wie viel Grundsicherung erhalten Sie?

Ob Sie Grundsicherung bekommen und wie hoch diese ist, das berechnet sich nach Ihrem Einkommen und Vermögen und dem Ihres Partners (in einer Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft).

Was wird als Einkommen berechnet?

Als Einkommen zählen erst einmal Einkünfte aus Erwerbsarbeit, dann Renten und Pensionen, egal ob gesetzlich oder Riester-Rente, egal, ob aus dem Inland oder dem Ausland. Auch erhaltene Unterhaltszahlungen gelten als Einkommen, Miet- und Pachteinnahmen, Elterngeld über 300 Euro sowie Kindergeld, Krankengeld und Zinsen.