Alterssicherungskommission: Rente nach 45 Jahren Einzahlung nur noch mit Gesundheitsprüfung

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Wer jahrzehntelang auf dem Bau, in der Pflege oder am Fließband gearbeitet hat, kennt das Problem: Der Körper macht nicht mehr mit, aber bis zur Rente fehlen noch zwei, drei Jahre. Die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren war für viele dieser Menschen der einzige Ausweg ohne dauerhafte Rentenkürzung.

Laut Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 20. Juni 2026 soll genau dieser wegfallen. Stattdessen ist eine neue Gesundheitsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung geplant, für Menschen, die nachweislich nicht mehr in ihrem langjährigen Beruf arbeiten können.

Was die Rentenkommission zur Frührente empfiehlt

Die von der schwarz-roten Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission unter Vorsitz von Frank-Jürgen Weise hat am 20. Juni 2026 ein Paket von 30 Empfehlungen verabschiedet. Übergabe an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas war für den 23. Juni 2026 geplant.

Einer der wichtigsten Punkte: Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 SGB VI — im Volksmund noch immer „Rente mit 63″ genannt, obwohl das Einstiegsalter für jüngere Jahrgänge längst bei 65 liegt, soll wegfallen.

Derzeit können Versicherte nach 45 Versicherungsjahren zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Das Regelrentenalter liegt 2026 bei 66 Jahren und vier Monaten, die abschlagsfreie Frührente ist damit für die meisten aktuell ab gut 64 Jahren möglich.

Wer 1964 oder später geboren ist, kann sie erst ab 65 Jahren nutzen. Rund 250.000 bis 280.000 Versicherte machen davon jedes Jahr Gebrauch.

Für körperlich erschöpfte Beschäftigte ist das oft der einzige Weg aus dem Beruf, ohne dauerhaft Rentenkürzungen hinnehmen zu müssen, und genau diesen Weg will die Kommission ersetzen.

Gesundheitsprüfung statt Beitragsjahre: Wer profitieren würde

Die Streichung der 45-Jahre-Regel würde Menschen, die körperlich erschöpft sind, besonders hart treffen. Die Kommission hat das erkannt und schlägt eine eigene Härtefallregel vor.

Wer kurz vor der Regelaltersgrenze steht und nachweislich nicht mehr in seinem langjährigen Beruf arbeiten kann, soll nach diesen Plänen weiterhin zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen können. Voraussetzung wäre eine Gesundheitsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Das klingt nach einem fairen Kompromiss. Der Unterschied zur heutigen Lage ist aber erheblich: Wer heute 45 Beitragsjahre hat, hat einen gesetzlichen Anspruch ohne Prüfung, ohne Gutachten, ohne Behörde, die bewertet, ob die Erschöpfung schwer genug ist.

Nach der geplanten Neuregelung müssten körperlich Erschöpfte ihre Einschränkung erst gegenüber der DRV nachweisen. Wer das nicht schafft, weil Befunde fehlen, Gutachter anders einschätzen oder die Beeinträchtigung sich nicht sauber messen lässt, verlöre den Zugang zur abschlagsfreien Frührente ganz.

Was die DRV-Prüfung bedeuten würde: nicht dasselbe wie Erwerbsminderungsrente

Hier liegt der entscheidende Unterschied zur bestehenden Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI. Die greift erst, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit keine drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen kann, also nicht nur dem erlernten Beruf, sondern jeder Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wer noch leichte Büroarbeit sechs Stunden täglich leisten könnte, bekommt keine volle Erwerbsminderungsrente, auch wenn der bisherige Beruf als Dachdecker körperlich nicht mehr möglich ist.

Die geplante Gesundheitsprüfungs-Härtefallregel würde einen anderen Maßstab anlegen: nicht die allgemeine Arbeitsfähigkeit, sondern die Arbeitsfähigkeit im langjährig ausgeübten Beruf.

Details, wie genau die DRV prüfen soll, welche Dokumente nötig wären und ob Widerspruch möglich ist, hat die Kommission laut bisherigen Berichten noch nicht festgelegt. Die Umsetzungsqualität entscheidet, ob die Regel ein echtes Sicherheitsnetz wird oder eine weitere Hürde.

Was mit der Frührente mit Abschlägen passiert

Wer weniger als 45, aber mindestens 35 Versicherungsjahre hat, kann heute bereits ab 63 Jahren mit dauerhaften Abschlägen in Rente gehen. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat, und das lebenslang. Wer vier Jahre früher geht, verliert dauerhaft 14,4 Prozent seiner Rente.

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Laut übereinstimmenden Medienberichten soll das Mindestalter für diese Form der Frührente von 63 auf 64 Jahre steigen. Damit schrumpft das Zeitfenster für den vorzeitigen Ausstieg um ein weiteres Jahr.

Höhere Abschläge als bisher sind laut Berichten ebenfalls „im Raum”. Ob und in welcher Höhe die Kommission das konkret empfohlen hat, war bis zur Abgabe des vollständigen Berichts nicht offiziell bestätigt.

Wer auf die Frührente mit Abschlägen angewiesen ist, sollte diese Entwicklung eng beobachten und die eigene Berechnung auf Basis der aktuellen 0,3-Prozent-Regel nicht zu früh für erledigt erklären.

Warum diese Empfehlungen mehr Gewicht haben als frühere Studien

Merz und Bas sollen laut übereinstimmenden Medienberichten angekündigt haben, das Kommissionspaket geschlossen zu übernehmen. Dass alle drei Regierungsparteien in der Kommission mehrheitlich zustimmten, unterscheidet diese Empfehlungen von früheren Studienvorschlägen ohne politisches Rückendeckung.

Gleichwohl sind Bundestag und Bundesrat der nächste Schritt: Empfehlungen sind kein Gesetz. Wer jetzt Rentenentscheidungen trifft, sollte den aktuellen Rechtsstand als Grundlage nehmen, nicht den Kommissionsentwurf.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer gesundheitlich eingeschränkt ist und in den nächsten Jahren in Rente gehen will, sollte jetzt drei Dinge prüfen.

Erstens: den aktuellen Stand der Versicherungszeiten über die Renteninformation der DRV.

Zweitens: ob gesundheitliche Einschränkungen für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI ausreichen, denn diese Rentenart ist von den Reformplänen der Kommission nicht berührt.

Drittens: ob ein Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 in Frage kommt, der eigene begünstigte Rentenoptionen eröffnet.

Wer die 45 Versicherungsjahre vor einer möglichen Gesetzesänderung erfüllt und die abschlagsfreie Frührente nach § 38 SGB VI rechtzeitig beantragt, kann sich auf den aktuellen Rechtsstand berufen. Den Rentenantrag stellt man mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn bei der DRV — persönlich, per Post oder online.

Häufige Fragen zur geplanten Gesundheitsprüfung

Gilt die neue Härtefallregel auch für Beamte und Selbstständige?

Die Kommission schlägt vor, die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise zur Erwerbstätigenversicherung auszubauen. Selbstständige, Vorstände und Abgeordnete sollen einbezogen werden.

Für den Personenkreis, der heute bereits in der GRV versichert ist, gilt die Härtefallregel nach den bisherigen Berichten unmittelbar. Für Beamte und andere Sonderversorgungssysteme müssten eigene Regelungen folgen; das ist im Kommissionspaket noch nicht gelöst.

Was passiert, wenn die DRV die Gesundheitsprüfung ablehnt?

Das ist einer der entscheidenden offenen Punkte. Nach geltender Rechtslage ist gegen Bescheide der DRV Widerspruch innerhalb eines Monats und anschließend Klage vor dem Sozialgericht möglich. Ob bei der geplanten neuen Prüfung dieselben Rechtswege gelten, hängt von der konkreten Ausgestaltung im Gesetz ab, die noch aussteht.

Wann sollen die Änderungen in Kraft treten?

Das Kommissionspaket wurde am 20. Juni 2026 verabschiedet und ist für den 23. Juni 2026 zur Übergabe an die Bundesregierung geplant. Ein Referentenentwurf, ein Kabinettsbeschluss und die parlamentarischen Lesungen fehlen noch. Mit einem Inkrafttreten vor 2027 oder 2028 ist nicht zu rechnen — konkrete Termine hat die Kommission nicht benannt.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Pressemitteilung zu den Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2026
BMAS: Rentenkommission 2026 — Alterssicherungskommission
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: SGB VI § 43 Rente wegen Erwerbsminderung (über dejure.org)
ZDFheute: Rentenkommission einig — Renteneintrittsalter soll steigen, Rente mit 63 weg, 20./21. Juni 2026
Bertelsmann Stiftung / DIW Berlin: Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte — Studie, 3. Juni 2026