Persönliches Budget für Menschen mit einer Schwerbehinderung

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Das Persönliche Budget steht Menschen mit Behinderungen zu. Finanziert werden damit Leistungen der Reha und für die Teilhabe. Es handelt sich dabei um Bargeld oder Gutscheine.

Ist die Vergabe des Budgets freiwillig?

Nein. Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf das persönliche Budget. Es wird indessen nicht automatisch ausgezahlt, sondern Betroffene müssen einen Antrag stellen.

Wer kann das Persönliche Budget beantragen?

Beantragen können Menschen mit Behinderungen das Persönliche Budget anstelle von Sach- oder Dienstleistungen (nicht jedoch zusätzlich zu den dann mit dem Budget finanzierten Leistungen).

Auch Eltern von Kindern mit Behinderungen oder Betreuer von Menschen mit Behinderungen können den Antrag stellen.

Für welche Leistungen kann das Budget beantragt werden?

Unter das Persönliche Budget fallen laut Paragraf 5 im SGB IX: Medizinische und berufliche Reha sowie Teilhabe an Bildung und sozialer Teilhabe. Wenn diese regelmäßig notwendig sind fallen unter das Budget auch Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen sowie der Unfallversicherung (bei Pflegebedürftigkeit) und Hilfe zur Pflege.

Wie wird das Budget ausgezahlt?

Das Budget wird entweder in Geld ausgezahlt oder als Gutscheine vergeben. Gutscheine sind selten und betreffen häufig Pflegeleistungen. Die Zahlungen können einmalig oder monatlich erfolgen – je nach Maßnahme. Die Summe bei regelmäßig ausgezahlten Budgets liegt im Schnitt zwischen 200 und 800 Euro pro Monat.

Wo liegen die Grenzen des Budgets?

Das Budget ist dafür vorgesehen, dass die Betroffenen die Kosten für Hilfen selbst tragen. Dabei gilt als Faustregel: Das Budget soll im Rahmen der bisher bewilligten Leistungen liegen.

Es kann bisweilen auch höher ausfallen, dann sollte jedoch ein valider Grund vorliegen (zum Beispiel, wenn ein Budget ausgezahlt wird, nachdem der Empfänger von einer stationären Behandlung zu ambulanter Pflege wechselte).

Wozu dient das Budget?

Das Budget soll Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen, also die notwendige Hilfe zu zahlen, ohne dabei auf Träger der Sozialleistungen angewiesen zu sein.

Der Betroffene als Arbeitgeber

So kann der Mensch mit Behinderung selbst als Arbeitgeber wirken, der Beschäftigte einstellt, statt lediglich Kunde eines anderen Arbeitgebers zu sein.

Was sind die Vorteile?

Ein Vorteil für Betroffene ist eine größere Selbstbestimmung. Ein weiterer Vorteil liegt darin, selbst für Leistungen zu sorgen, die den Bedarf wirklich decken.

Was sind die Nachteile?

Damit verbunden sind allerdings auch all die Nachteile der Selbstständigkeit. Der Verwaltungsaufwand ist groß, und die Betroffenen stehen jetzt als Arbeitgeber in Verantwortung.

Was sonst der Dienstleister seinen Angestellten gegenüber berücksichtigen muss, das muss jetzt der Mensch mit Behinderung selbst kennen und einhalten: Steuerrecht, Arbeitsrecht wie Arbeitszeitgesetz, Mindestlohn oder Kündigungsschutz, sich um Vertretung kümmern etcetera.

Die Arbeitgeberrolle kann Kosten verursachen, die über das Budget nicht gedeckt werden. Dazu gehört zum Beispiel eine umfassende Rechtsberatung- und vertretung in einem arbeitsrechtlichen Konflikt.

Mit dem Budget einkaufen

Unproblematischer ist ein persönliches Budget, um nötige Dinge zu bezahlen. Statt diese jetzt vom Träger als Sachleistung zu bekommen, sucht der Betroffene sie selbst und zahlt sie selbst.

Budget für Dienstleistungen

Der Mensch mit Behinderung kann das Budget auch nutzen, um Dienstleistungen zu bezahlen statt selbst als Arbeitgeber zu fungieren. Das hat die Vorteile, dass er sich weniger um Verwaltung kümmern muss und bei arbeitsrechtlichen Konflikten nicht die Verantwortung trägt.

Der Nachteil ist, dass die Beschäftigten an die Weisungen des Arbeitgebers ihres Dienstleistungsunternehmens gebunden sind statt an die des Budget-Empfängers. Umfang der Leistungen und flexible Arbeitszeiten sind nur in dem Rahmen möglich, den der Dienstleister zulässt.

Den Anspruch abtreten

Wenn Menschen mit Behinderung das Budget beziehen wollen, aber entweder nicht willens oder in der Lage sind, es selbst zu verwalten, dann können sie dieses abtreten.

Sie können also eine Einrichtung, eine Firma oder auch eine Vertrauensperson bevollmächtigen, mit dem Budget hauszuhalten. Diese rechnen dann auch mit dem Kostenträger ab.

Der Aufwand für Verwaltung und die eigene Arbeit sind für den Leistungsberechtigten geringer als beim Arbeitgeber- oder Dienstleistungsmodell. Auch lassen sich so bestimmte Leistungen gut mit anderen Betrofffenen teilen – zum Beispiel bei der Arbeitsassistenz.

Der Nachteil ist, dass die Selbstbestimmung hier an andere abgetreten wird.

Wer übernimmt die Kosten?

Folgende Träger können im jeweiligen Fall die Kosten des Persönlichen Budgets übernehmen: Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Versorgungsamt, Hauptfürsorgestelle, Jugendamt, Eingliederungshilfe, Sozialamt, Integrationsamt oder Agentur für Arbeit.

Bei dem möglichen Kostenträger stellen Sie den Antrag auf Persönliches Budget. Mehr müssen Sie nicht machen, denn die entsprechende Behörde klärt jetzt die Zuständigkeit, und wenn sie nicht verantwortlich ist, leitet sie den Antrag an die zuständige Stelle weiter.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Der Betroffene schließt mit dem leitenden Kostenträger eine Zielvereinbarung an, berät sich mit ihm über Hilfebedarf und Leistungen. Es folgt eine Bedarffeststellung- und ermittlung.

Die entsprechenden Unterlagen werden geprüft. Dazu zählen Schwerbehindertenausweis, ärztliche Befunde und weiteres, was sich aus der individuellen Situation und den geforderten Hilfen ergibt.

Die schriftliche Zielvereinbarung

Die schriftliche Zielvereinabrung sollte so konkret wie möglich gehalten sein, um spätere Konflikte zu vermeiden. Wichtig sind Angaben zu genehmigten Leistungen, der Höhe des Budgets, den individuellen Förder- und Leistungszielen, Nachweisen zu erhaltenen Leistungen und Nachweisen zur Qualitätssicherung.

Dann erfolgt ein Bescheid des leistenden Kostenträgers.

Ein Hinweis: Bei einem Persönlichen Budget der Pflegeversicherung bedarf es keiner Zielvereinbarung.

Gehen Sie nicht allein

Sie sollten zu Treffen mit dem Kostenträger während des Antrags immer jemand dabei haben, dem Sie vertrauen. Mit diesem Menschen können Sie sich bei Unklarheiten absprechen oder sich schlicht gestärkt fühlen.

Unabhängige Teilhabeberatung

Sie sollten sich für den Antrag auch bei einer unabhängigen Teilhabeberatung informieren. Die dort Tätigen wissen genau, wie Sie einen Antrag formulieren müssen, damit er nicht abgelehnt wird.