Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wegen Sucht

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Ein Leser fragte uns von Gegen Hartz, ob es möglich sei, eine Erwerbsminderungsrente wegen einer Suchterkrankung zu beziehen. Das lässt sich weder mit Ja noch mit Nein beantworten, denn um einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bei denen eine Suchterkrankung hineinspielen können.

Sie müssen die Wartezeit erfüllen

Unabhängig davon, ob Sie tatsächlich erwerbsgemindert sind, müssen Sie mindestens fünf Jahre Wartezeit als Versicherter bei der Deutschen Rentenversicherung vorweisen, darunter mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen. Ohne diese haben Sie keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Die Ausnahmen sind Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen. Bei diesen haben Sie bereits Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie überhaupt rentenversichert sind.

Sie müssen erwerbsgemindert sei

Sie gelten als voll erwerbsgemindert, wenn Sie nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können und als teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie nur noch weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Bei entsprechenden Versicherungszeiten haben Sie dann Anspruch auf eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente.

Reha statt Rente

Die Deutsche Rentenversicherung hat das Prinzip Reha statt Rente, wird also immer erst einmal versuchen, ihre volle Erwerbsfähigkeit durch medizinische Maßnahmen wiederherzustellen statt Ihnen eine Erwerbsminderungsrente auszuzahlen.

In der Regel haben Sie erst die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, wenn Sie zuvor Reha-Maßnahmen durchführten, die aber die komplette Erwerbsfähigkeit nicht zurück brachten.

Bei Substanzabhängigkeit bedeutet das. Wenn Sie wegen Ihrer Sucht nur noch eingeschränkt arbeiten können, dann wird Ihnen die Rentenversicherung erst einmal Entwöhnungsbehandlungen anbieten.

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Eine solche Reha kommt dann in Frage, wenn Sie bei zwanghaftem Suchtmittelkonsum die Selbstkontrolle verlieren und unfähig zur Abstinenz sind, oder wenn Sie eine stationäre Entgiftung im Krankenhaus hinter sich haben oder wenn ihr behandelnder Arzt, Therapeut oder Suchtkrankenhelfer dieses empfiehlt.

Eine Rente wegen Suchterkrankung ist möglich

Grundsätzlich können Sie wegen Ihrer Suchtkrankheit eine Erwerbsminderungsrente beziehen, nämlich dann, wenn diese Ihre Leistung so mindert, dass Sie nur noch weniger als sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) oder weniger als drei Stunden (teilweise Erwerbsminderung) pro Tag arbeiten können.

Tatsächlich war bei 3,2 Prozent derjenigen, die 2023 neu in die Erwerbsminderungsrente kamen, eine Suchterkrankung die Ursache, und das sind 5.285 Menschen. Dazu gehören Alkoholiker, Schmerzmittelabhängige, Drogen- und Medikamentensüchtige.

Wie sind Vorraussetzungen?

Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist also die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.

Dabei lassen sich die Suchtkrankheit und die Folgeerkrankungen häufig kaum auseinander halten. Alkoholismus kann zum Beispiel zu Herzschädigungen, Leberzirrhosen oder diversen Krebsformen führen und psychisch zu Bewusstseins- ebenso wie zu Persönlichkeitsstörungen (zum Beispiel Borderline), außerdem zu Depressionen, Angststörungen und Psychosen.

Alle diese Folgeerkrankungen begründen in ausgeprägten Fällen jede für sich eine Erwerbsminderung.

Psychische Erkrankungen sind sogar die Hauptursache für eine Erwerbsminderung, und dabei stehen Depressionen weit vorne.