Eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen bedeutet nicht, dass Sie kein Geld zusรคtzlich verdienen dรผrfen. Sie dรผrfen auch weiterhin arbeiten, allerdings weniger als drei Stunden pro Tag (volle Erwerbsminderung) oder weniger als sechs Stunden pro Tag (teilweise Erwerbsminderung). Wie hoch darf das Einkommen sein, ohne dass die Rente leidet?
Inhaltsverzeichnis
Das Restleistungsvermรถgen
Bei einer Erwerbsminderung wird ein Restleistungsvermรถgen definiert. Da Sie bei einer Erwerbsminderung im Unterschied zu einer Erwerbsunfรคhigkeit immer noch arbeiten kรถnnen (allerdings kein volles Leistungsvermรถgen haben), wird geklรคrt, wieviel Stunden pro Tag die mรถgliche Tรคtigkeit betrรคgt.
Voll erwerbsgemindert oder teilweise erwerbsgemindert?
Sind es weniger als drei Stunden pro Tag, dann gelten Sie als voll erwerbsgemindert und kรถnnen die ganze Rente beziehen. Sind es weniger als sechs Stunden pro Tag, dann gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert und beziehen die halbe Rente.
Dafรผr sind die Grenzen des Hinzuverdienstes bei einer halben Erwerbsminderungsrente doppelt so hoch wie bei einer vollen Erwerbsminderung.
Arbeit ist ausdrรผcklich vorgesehen
Bei einer teilweisen Erwerbsminderung geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie (in Teilzeit) arbeiten kรถnnen. Die diesbezรผgliche Rente ist also gar nicht darauf ausgelegt, dass sie zum Leben reicht.
Wieviel dรผrfen Sie hinzuverdienen?
Die Grenze des Hinzuverdienstes ist seit 2024 ausgesprochen hoch. Sie kรถnnen also eine stattliche Summe behalten, ohne dass Ihnen deshalb die Rente gekรผrzt wird. Das ist ein groรer Erfolg, denn vor der Reform sah es diesbezรผglich fรผr Erwerbsgeminderte dรผster aus – mit mickriger Rente und niedrigen Grenzen des Hinzuverdienstes.
Seit Januar 2024 kรถnnen Sie bei voller EM-Rente bis zu 18.558,75 Euro im Jahr dazu verdienen, ohne dass die Rente gefรคhrdet ist, und bei teilweiser Erwerbsminderung sogar bis zu 37.117,50 Euro. Das sind Betrรคge, die die meisten Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, sowieso nicht erreichen.
Darรผber wird angerechnet
รber dem Hinzuverdienst wird Arbeitseinkommen mit der Rente verrechnet. Der รผberschรผssige Betrag wird durch zwรถlf geteilt, also auf die Monate gerechnet und 40 Prozent davon werden von der Rente abgezogen.
Die Altersrente erhรถht sich
Der Hinzuverdienst in einer rentenversicherungspflichtigen Tรคtigkeit hat einen groรen Vorteil fรผr Erwerbsgeminderte. Auch Teilzeit bedeutet Rentenbeitrรคge. Wenn eines Tages aus der Erwerbsminderungsrente eine Altersrente wird, ist diese durch vorherige Arbeit als Erwerbsgeminderter hรถher.
Die Altersrente fรคllt dabei umso hรถher aus, je nรคher Erwerbsgeminderte an die Grenze des Zuverdienstes kommen, denn die Beitrรคge richten sich nach dem Einkommen, und die Rente richtet sich nach den Beitrรคgen.
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Was mรผssen Sie beachten?
รberschreiten Sie die Grenze des Hinzuverdienstes, dann wird das lediglich auf die Rente angerechnet. รberschreiten Sie jedoch die zulรคssige Grenze an Arbeitsstunden, dann steht die Rente selbst auf dem Spiel.
Die Bedingung dafรผr, als erwerbsgemindert zu gelten, ist eine verringerte Leistungsfรคhigkeit, definiert als weniger als drei Stunden bei voller und weniger als sechs Stunden tรคglich bei teilweiser Erwerbsminderung.
Ohne verringerte Arbeitsstunden keine Erwerbsminderung
รberschreiten Sie jetzt diese tรคgliche Arbeitszeit, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind und somit auch keinen Anspruch auf die entsprechende Rente haben. Hier mรผssen Sie genau aufpassen.
Es geht nicht um den Stundenlohn
Dabei geht es nicht um den Stundenlohn, sondern um die Stundenzahl. Kurz gesagt: Wenn Sie sieben Stunden pro Tag zum Mindestlohn arbeiten, dann steht Ihre Rente auf dem Spiel. Wenn Sie tรคglich eine Stunde zu einem Stundensatz von 120,00 Euro arbeiten, ist das รผberhaupt kein Problem.
Es geht um die tรคglichen Arbeitsstunden
Es geht dabei ausdrรผcklich um das tรคgliche Stundenmaร. Wenn Sie tรคglich zwei Stunden arbeiten, dies aber fรผnf Tage die Woche und jeden Monat im Jahr, ist das im Rahmen ihrer Rente. Arbeiten Sie nur vier Monate im Jahr, dafรผr aber fรผnf Tage die Woche acht Stunden, dann verlieren Sie den Rentenanspruch.