Milliardenpaket für Familien – wer wird wirklich entlastet?

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Das Bundeskabinett legt einen Gesetzesentwurf bezüglich Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und steuerliche Kinderfreibeträge vor. Jedoch stößt dieser nicht nur auf Zustimmung

Mehr Kindergeld und höherer Unterhaltsvorschuss ab 2019

2019 sollen sowohl der Unterhaltsvorschuss als auch das Kindergeld erhöht werden. Bereits ab Januar 2019 erhalten Alleinerziehende, die von dem zweiten Elternteil nicht unterstützt werden sechs bis acht Euro mehr im Monat.

Erst zum 1. Juli erfolgt im Anschluss die Erhöhung des Kindergeldes. Mit so viel mehr Geld können Familien rechnen:

  • Für das 1. und 2. Kind 204 Euro
  • Für das 3. Kind 210 Euro
  • Für jedes weitere Kind 235 Euro

In 2020 soll eine weitere Erhöhung der Beträge erfolgen.

Auch der Kinderfreibetrag steigt

Ebenfalls bereits zum Anfang des Jahres wird der Steuerfreibetrag pro Kind bei der Einkommenssteuer ebenfalls erhöht. Er steigt pro Kind von 7428 Euro auf 7260 Euro und somit um 192 Euro. Auch hier sollen 2020 weitere Steigerungen folgen.

Reiche profitieren – Hartz IV-Empfänger nicht

Familien, die eine Erhöhung der Beiträge besonders gebrauchen könnten, werden nicht von dem Gesetzesentwurf profitieren. Weiterhin werden Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vollständig an die Sozialleistungen angerechnet. Das einzige Resultat bleibt für sozial schwache Familien also die Umschichtung der Beiträge.

Auch die Erhöhung des Kinderfreibetrages ist besonders für gut verdienende Familien positiv. Diese erhalten durch den Gesetzesentwurf eine hohe monatliche Entlastung durch zusätzliches Kindergeld und geringere steuerliche Abgaben.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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