Personen, die sich für Flüchtlinge als Bürgen zur Verfügung gestellt haben, müssen mit hohen Zahlungsaufforderungen des Jobcenters rechnen. Diese verlangen die geleisteten Sozialleistungen der Flüchtlinge zurück.
Noch vor der großen Flüchtlingskrise wurde in Rahmen eines humanitären Hilfsprogramms für die Unterstützung von syrischen Flüchtlingen geworben, die den Nachzug ihrer Familien nicht finanziell stemmen konnten. Deswegen wurden Bürgen gesucht, die durch ihre Bürgschaft eine Einreise der Familien ermöglichte und diese so aus den Krisengebieten herausholten. Sobald der Asylantrag der Betroffen bearbeitet sei, sollte diese Bürgschaft erlöschen.
Gesetzesänderung verlängert die Bürgschaften
In 2016 erfolgte jedoch eine Gesetzesänderung, die die Bürgschaft für die syrischen Asylanten verlängerte. Auch nach einer erfolgreichen Bearbeitung der Asylanträge behielt eine Bürgschaft noch weitere drei bis fünf Jahre ihre Gültigkeit.
Für die Bürgen hat die neue Gesetzeslage erhebliche Folgen, denn sie stehen jetzt beim Jobcenter in der Schuld. Dieses fordert Lebensunterhalts- und Wohnkosten der Schützlinge von den Bürgen zurück. Teilweise in einer Höhe bis zu 50.000 Euro. Eine Summe, die auch die betroffenen Bürgen vor eine finanzielle Herausforderung darstellt.
Bundesministerium sucht nach Lösungen
Einige betroffene Bürgen haben bereits Klage eingelegt. Sie argumentieren, dass sie nicht ausreichend über die Verpflichtungen informiert wurden, die durch das Unterzeichnen einer Verpflichtungserklärung auf sie zu kamen. Fraglich ist auch, ob die verantwortliche Ausländerbehörde ausreichend überprüft hat, ob die Helfer den finanziellen Herausforderungen gewachsen sind, zu denen sie sich bereit erklärten.
Das Bundesverwaltungsgericht prüft derzeit, wie rechtlich korrekt vorgegangen werden kann. Bis diese Entscheidung gefällt wurde, müssen die Bürgern vorerst nicht zahlen. Das Jobcenter kann die Höhe der Rückforderungen zwar festsetzen, jedoch darf eine Rückzahlung derzeit nicht angemahnt werden.
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