Beim Kindergeld stehen 2027 zwei Veränderungen an: Der monatliche Betrag soll steigen, und nach der Geburt sollen viele Eltern keinen Antrag mehr stellen müssen. Doch weder kommt die automatische Auszahlung sofort für alle noch bedeutet eine höhere Überweisung der Familienkasse für jede Familie mehr Geld zum Leben.
267 Euro Kindergeld geplant: Acht Euro mehr pro Monat
Nach dem Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll das Kindergeld zum Jahresbeginn von derzeit 259 auf 267 Euro je Kind und Monat steigen. Für 2028 ist eine weitere Anhebung auf 272 Euro vorgesehen.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Zum Redaktionsstand ist die Erhöhung noch nicht abschließend gesetzlich beschlossen; die angekündigten Beträge stehen unter dem Vorbehalt des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.
Für ein Kind wären das 2027 zusätzlich 96 Euro im Jahr, für zwei Kinder 192 Euro. Mehr zu den vorgesehenen Entlastungen erläutert unser Beitrag zum Steuerpaket mit höherem Kindergeld ab 2027.
So würden sich die Zahlungen verändern
Die Tabelle zeigt die monatlichen Kindergeldzahlungen bei unverändertem Anspruch für alle berücksichtigten Kinder. Die Werte für 2027 und 2028 sind geplante Beträge, keine bereits geltenden Ansprüche.
| Anzahl der Kinder | 2026 monatlich | 2027 monatlich geplant | 2028 monatlich geplant |
|---|---|---|---|
| Ein Kind | 259 Euro | 267 Euro | 272 Euro |
| Zwei Kinder | 518 Euro | 534 Euro | 544 Euro |
| Drei Kinder | 777 Euro | 801 Euro | 816 Euro |
Bei drei Kindern läge das Plus 2027 bei 24 Euro monatlich beziehungsweise 288 Euro im gesamten Jahr. Ob dieses Geld zusätzlich verfügbar bleibt, hängt unter anderem von der Anrechnung auf andere Leistungen ab.
Kindergeld ohne Antrag hat Bundestag und Bundesrat passiert
Weiter fortgeschritten ist die Änderung des Antragsverfahrens: Der Bundestag hat das Gesetz am 9. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat am 25. September zugestimmt. Die Bundesregierung bestätigt den schrittweisen Start ab Frühjahr 2027.
Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten; die praktische Umsetzung folgt anschließend in zwei Stufen. Ein gesetzlicher Starttermin bedeutet deshalb nicht, dass schon am Neujahrstag sämtliche Kindergeldanträge entfallen.
Künftig soll die Familienkasse nach einer Geburt vorhandene Behördendaten nutzen, um den Anspruch zu prüfen und das Kindergeld festzusetzen. Sind alle benötigten Informationen und eine nutzbare Kontoverbindung bekannt, kann die gesonderte Antragstellung entfallen.
Ab März sollen weitere Kinder folgen, erste Kinder später
Ab März 2027 soll das Verfahren zunächst bei der Geburt eines zweiten oder weiteren Kindes greifen, wenn die Familie bereits Kindergeld bezieht. Das Geld für das Neugeborene soll grundsätzlich an den Elternteil gehen, der schon die bisherigen Zahlungen erhält.
Für erste Kinder ist die Ausweitung später im Jahr vorgesehen. Die Bundesagentur für Arbeit nennt in ihrer Stellungnahme zur technischen Umsetzung frühestens November 2027, weil dafür zusätzliche Datenabrufe und Änderungen der Software erforderlich sind.
Die Reform schafft außerdem keinen allgemeinen Anspruch darauf, dass jeder Fall ohne Antrag bearbeitet wird. Wo Angaben fehlen oder Zweifel am Anspruch bestehen, darf die Familienkasse weiterhin Unterlagen und einen Antrag verlangen.
Ohne bekannte Kontoverbindung läuft die Auszahlung nicht automatisch
Für das antragslose Verfahren beim ersten Kind nennt die Bundesregierung konkrete Voraussetzungen: Mindestens ein Elternteil muss mit dem Kind in Deutschland wohnen, von diesem Elternteil muss eine IBAN bekannt sein, und mindestens ein Elternteil muss in Deutschland arbeiten. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht ausreichend nachgewiesen, bleibt eine eigene Antragstellung erforderlich.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Das bedeutet keinen automatischen Verlust des Kindergeldanspruchs. Auch Eltern ohne Beschäftigung können kindergeldberechtigt sein; der Zugang zum vereinfachten Verfahren und der Anspruch auf die Leistung sind unterschiedliche Fragen.
Nach den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums sollen Eltern bei fehlenden Angaben weiterhin ein Begrüßungsschreiben mit Zugang zu einem vorausgefüllten Antrag erhalten. Beispielsweise können bei Selbstständigen zusätzliche Informationen zur Erwerbstätigkeit nötig sein.
Warum Familien mit Jobcenter-Leistungen häufig nichts zusätzlich behalten
Für Familien in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleibt die Einkommensanrechnung entscheidend. Kindergeld wird nach § 11 SGB II grundsätzlich dem Kind in der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen zugerechnet, soweit es für dessen Lebensunterhalt benötigt wird; Bedarfe für Bildung und Teilhabe bleiben dabei ausgenommen.
Steigt das angerechnete Kindergeld um acht Euro und bleiben Bedarf sowie alle anderen Berechnungsfaktoren unverändert, sinkt die ergänzende Jobcenter-Leistung entsprechend. Die höhere Kindergeldzahlung wird dann durch eine geringere Überweisung des Jobcenters ausgeglichen.
Eine Erhöhung, die vollständig verrechnet wird, finanziert keinen zusätzlichen Einkauf. Weshalb betroffene Familien häufig kein höheres Monatsbudget haben, erläutert auch unser Beitrag zur Kindergelderhöhung und ihrer Anrechnung auf Jobcenter-Leistungen.
Auch die steuerlichen Freibeträge für Kinder sollen steigen
Parallel zum Kindergeld sollen die Freibeträge für Kinder insgesamt von 9.756 Euro im Jahr 2026 auf 10.056 Euro im Jahr 2027 steigen. Gemeint ist die Summe aus Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung für beide Eltern zusammen; 2028 sind insgesamt 10.236 Euro vorgesehen.
Die Anhebung um 300 Euro für 2027 ist keine zusätzliche Auszahlung von 300 Euro. Freibeträge verringern das zu versteuernde Einkommen, und die tatsächliche Steuerersparnis hängt von der individuellen Berechnung ab.
Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung, ob die Entlastung durch die Freibeträge günstiger ist als das Kindergeld. Wie das Familienportal des Bundes erläutert, lassen sich beide Vorteile bei der Einkommensteuer nicht ungekürzt addieren.
Eltern sollten sich nicht auf eine automatische Zahlung verlassen
Wer bislang kein Kindergeld erhält, sollte einen notwendigen Antrag nicht wegen der angekündigten Umstellung aufschieben. Die Familienkasse weist auf die begrenzte rückwirkende Auszahlung von sechs Monaten hin; zu langes Warten kann deshalb Geld kosten.
Auch nach einer Bewilligung bleiben Nachfragen und Nachweise möglich. Eine automatische Erstzahlung entbindet Eltern nicht davon, anspruchsrelevante Änderungen mitzuteilen und Schreiben der Familienkasse fristgerecht zu beantworten.
Beispiel aus der Praxis: 16 Euro mehr Kindergeld, unverändertes Budget
Eine alleinerziehende Mutter erhält für zwei Kinder derzeit zusammen 518 Euro Kindergeld und ergänzende Leistungen vom Jobcenter. Wird die geplante Erhöhung umgesetzt, überweist die Familienkasse 2027 monatlich 534 Euro und damit 16 Euro mehr.
Im vereinfachten Rechenbeispiel bleiben der anerkannte Bedarf und sämtliche anderen Berechnungsfaktoren gleich, und die zusätzlichen 16 Euro werden vollständig angerechnet. Dann zahlt das Jobcenter 16 Euro weniger: Auf dem Kindergeldbescheid steht ein höherer Betrag, für den Familienalltag bleibt genauso viel Geld wie vorher.




