Inflation steigt: Sofortzuschlag beim Bürgergeld gefordert

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Insbesondere die Energie- und Nahrungsmittelpreise sind seit Beginn des Krieges in der Ukraine deutlich gestiegen und beeinflussen die Inflationsrate erheblich. Bürgergeld- und Sozialhilfebeziehende sind von der Teuerung ganz besonders betroffen, da die Regelleistungen zu niedrig bemessen sind, um die steigenden Preise abzufedern. Die Erwerbslosenverbände fordern deshalb einen Zuschlag und Sofortmaßnahmen.

21 Prozent mehr für Nahrungsmittel

Überdurchschnittlich stiegen im Februar 2023 die Nahrungsmittelpreise mit +21,8% gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei den Energiepreisen ist dagegen eine leichte Entspannung zu verzeichnen.

Um den Preisauftrieb bei Energieprodukten in Grenzen zu halten, wurden im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, die sich im Verbraucherpreisindex widerspiegeln. Trotz der Entlastungsmaßnahmen liegen die Energiepreise im Februar 2023 um 19,1% über dem Vorjahresmonat.

Inflationsrate steigt auf 8,7 Prozent

Die Inflationsrate in Deutschland wird für Februar 2023 auf +8,7% vorausgeschätzt. Sie wird als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) gegenüber dem Vorjahresmonat gemessen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Januar 2023 voraussichtlich um 0,8 %.

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Ende des Monats noch schneller erreicht

Für arme Menschen sind das Horrorzahlen: Noch schneller ist das Ende des Geldes im Monat erreicht, warnt die Sozialberatungsstelle Tacheles e.V. Die Tafeln schlagen Alarm. Sie sehen sich am Limit, es gibt einen Rekordansturm von Bedürftigen. All dies sind logische Folgen der Unterfinanzierung.

Diese Sofortmaßnahmen sollten beim Bürgergeld jetzt umgesetzt werden

Die Existenzsicherung ist nicht mehr ausreichend für Millionen von Menschen im SGB II-/SGB XII-/AsylbLG-Bezug gewährleistet. Aus diesem Grund muss es jetzt zu weiteren und nachhaltigen Veränderungen kommen.

Zu den notwendigen Maßnahmen sollten laut Tacheles e.V. gehören:

1. Die erste und wichtigste sei eine Erhöhung der Bürgergeld-Regelleistung. Und zusätzlich: Ein „Solidarzuschlag“ von mindestens 100 Euro pro Monat und Leistungsbezieher.

2. Die Kosten für Strom müssen aus den Regelleistungen herausgenommen und den Kosten der Unterkunft zugeschlagen werden. Überbrückung bis dahin: Alle Mehrkosten, die über den im Regelsatz dafür vorgesehenen Betrag hinausgehen, sollen als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II / abweichender Bedarf nach § 27a Abs. 4 SGB XII übernommen werden.

4. Aufrechnungsmoratorium: Für die nächsten zwei Jahre sollte jede Aufrechnung von Ansprüchen gegenüber Behörden aus dem laufenden Leistungsbezug ausgesetzt werden.

5. Kürzungsmoratorium bei den Kosten der Unterkunft: Für die Dauer von zwei Jahren sollen alle laufenden Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft ausgesetzt werden.

6. Einführung eines zusätzlichen Anspruchs für Elektrogroßgeräte und Modifizierung des Anspruchs für einmalige Bedarfe in § 21 Abs. 6 SGB II/§ 30 Abs. 10 SGB XII.

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