Hartz IV: Verweigerte Umzugshilfe

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ARGE lässt Behinderten Umzugsgut schleppen
Rendsburger SGBII Arbeitsgemeinschaft verweigert nach Auffordung zum Wohnungswechsel die Übernahme der kompletten Kosten

Rendsburg. Im schleswig-holsteinischen Rendsburg geriet die zuständige ARGE bereits mehrfach in das Rampenlicht der Presse. In 2005 forderte die SGB II Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Bundesagentur für Arbeit und Kommune, einen Hartz IV Empfänger mit anerkannter Behinderung zum Wohnungswechsel auf, weigerte sich jedoch die kompletten Umzugskosten zu übernehmen. Vor Gericht bekam der Betroffene Recht zugesprochen.

ARGE schlägt erneut zu
Im August 2006 weigerte sich die ARGE Rendsburg erneut die vollständigen Kosten für den Umzug eines Behinderten zu bewilligen. Dem Wohnungswechsel liegt wiederum eine Aufforderung der ARGE zugrunde. In diesem Fall muss der Betroffene die Malerarbeiten selbst organisieren, obwohl Leistungsabteilung sowie den zuständigen FallmanagernInnen dessen Bewegungseinschränkungen bekannt sind. Nun setzt die SGBII Behörde dem Ganzen die Krone auf. Der behinderte Hartz IV Bezieher soll in der kommenden Woche sein Umzugsgut eigenhändig in das Dachgeschoss seiner künftigen Wohnstätte schleppen. Im Vorfeld bat der Betroffen den langjährigen beamteten Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit für zwei Tage von einem Kurs entbunden zu werden, um die Renovierung ohne Zeitdruck und extremer Belastung durchzuführen. Der ARGE Sachbearbeiter konnte sich nicht an den Betroffenen erinnern, lehnte jedoch kategorisch eine Bewilligung ab. Ferner erhielt das kursführende Institut die Information seitens der ARGE, dass dieser Massnahmeteilnehmer keine Erlaubnis erhält für den erbetenen Zeitraum dem Kurs fern zu bleiben. Dahingehend „erinnerte“ sich der Sachbearbeiter plötzlich wieder an den Kunden der ARGE. Beantragte Wohnungen wurden im Vorfeld abgelehnt. Erst zum Ende der letzten Woche gelang es dem Antragsteller eine der Behörde genehme Wohnung aufzutreiben. In Folge des sehr engen Zeitfensters blieb dem Betroffenen faktisch keine Zeit mehr seine Ansprüche gegenüber der ARGE vor Gericht durchzusetzen. Makaber und zynisch die Ansage der Leistungsabteilung. „Er könne gegen den Bescheid ja Einspruch einlegen“. Dieser liegt dem Antragsteller nicht vor. Genauso wenig wie der zugesagte „Gutschein“ über 75 Euro für einen Transporter. Ebenso weigerte sich die ARGE eine notwendige Kaution bei dem Verleihunternehmen zu leisten. Der ALGII Kunde streckte bereits die Renovierungskosten vor. Anfang der Woche reicht der juristische Beistand des Behinderten einen Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht ein.

Montag, 28. August 2006
Aktuell erhielt die Redaktion die Information, dass der Betroffene mit heutigem Datum gegen Nachmittag kein Dokument einer Übernahme der Umzugskosten erhielt. Obwohl den verantwortlichen MitareiterInnen in der ARGE Rendsburg die Behinderungen, laut Unterlagen der Rehabilitationsabteilung Bundesagentur für Arbeit Neumünster, die nebst gesundheitlichen Einschränkungen unzweifelhaft bekannt waren, musste der ALGIIer weiterhin Arbeiten ausführen, die er nach einem amtsärztlichen Gutachten sowie dem aktuellen ärztlichen Attest nicht ausführen durfte. Hierbei kam es bereits zu direkten gesundheitlichen Folgen.

14:10 Uhr
Laut Aussage des zuständigen Briefzustellers der hiesigen Post, liegen für den Betroffenen keinerlei Schriftstücke seitens der Arbeitsgemeinschaft Rendsburg vor. Damit steht mit heutigem Datum fest, dass die Aussagen der Leistungsabteilung, hinsichtlich des von ihr geforderten Wohnungswechsels, nicht der Wahrheit entsprachen.

Behörde verweigert Eingangsstempel von Anträgen und Dokumenten
Im gleichen Zusammenhang verweigerte die Rendsburger Behörde mehrfach die ordentliche Eingangsbestätigung von zwei Anträgen für die Renovierungskosten sowie die Umzugskosten. Der ALGII Bezieher beantragte im Juni 2006 in korrekter Weise die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes II. Am 2. August verzeichnete der Leistungsempfänger keinerlei Geldeingänge. Die Nachfrage bei der zuständigen Rendsburger Leistungsbteilung ergab, dass sein Antrag nicht in der zuständigen Abteilung einging, sondern umgeleitet wurde. Der Sachbeabeiter musste diesen Antrag erst suchen gehen. Glücklicherweise verfügte der Antragsteller wenigstens in diesem Fall über einen Eingangsnachweis. Im ganzen Bundesgebiet mehren sich die Meldungen über Weigerungen von Bundesagenturen für Arbeit und besonders von den ARGEN Arbeitsgemeinschaften über Verstösse gegen das Verwaltungsgesetz. Diese gezielte Benachteiligung bringt zunehmend die leistungsabhängigen Menschen in dauerhafte Existenzprobleme. Das deutsche Beamtentum in der BA sowie den ARGEN tritt hierbei besonders negativ in Erscheinung. In einem anderen Fall musste sich ebenfalls ein behinderter ALGII Bezieher gegen die Weigerung einer Eingangsbestätigung unter Zuhilfenahme eines Richters wehren. Diese merkwürdigen Vorgehensweisen schädigen ebenso das Ansehen von öffentlichen MitarbeiterInnen, die sich vordringlich für ihre Kunden einsetzen.

Mittwoch, 30. August 2006
Bis zum Mittag bleibt weiterhin unklar, wie es am 31. August 2006 weitergeht. Wird der ALGII Bezieher am letzten Tag auf seinen Kisten sitzen bleiben oder der Eilantrag vor Gericht zum Erfolg führen?

17:00 Uhr
Weiterhin liegen keine eindeutigen Informationen vor. Nur ein wohl neugieriges Mitglied der ARGE Rendsburg wurde gegen Abend gesichtet, wie es bis zur Wohnung des ALGII Bezieher radelte und wieder umkehrte, rein in der Freizeit – versteht sich… . Hingegen der Betroffene sich neben den Wohnungsarbeiten ebenso mit dem Papierkrieg beschäftigen muss. Wo bekommt man kurz vor dem Feierabend auf die "Schnelle" kostenlose Angebote von Umzugsunternehmen herbei? Der Vorgang entwickelt sich zu einem wahren HARTZ IV Desaster….