Behörden haben im vergangenen Jahr viel mehr Kontodaten von Hartz IV- Betroffenen abgefragt, als noch im Jahr zuvor. Die Zahl der Kontoabfragen hat sich vervierfacht.
Laut eines Zeitungsberichtes der Thüringer Allgemeinen Zeitung haben die zuständigen Ämter im vergangenen Jahr viel mehr Kontodaten von Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfängern abgefragt, als noch im Jahr zuvor. Bei den Kontoabfragen dürfen jedoch keine Kontostände, Überweisungen oder Kontobewegungen abgefragt werden. Lediglich können die Kontonummer, Kontoinhaber und das Geburtsdatum abgefragt werden. Mit diesem Verfahren wird geprüft, über wie viele Konten der Sozialleistungs-Empfänger verfügt. Bemerkt beispielsweise die zuständige Arge, dass noch weitere Konten existieren, so werden dann die Kontoauszüge von dem Antragsteller angefordert.
Im Jahre 2007 wurden gerade einmal 309 Kontodaten abgefragt, im Jahr 2008 waren es bereits 2109. Die Ämter (Jobcenter, Argen, Wohngeldstellen) beauftragen für das Konto-Abfrage-Verfahren das Bundeszentralamt für Steuern. Seit 2007 sind die zuständigen Behörden berechtigt, die Kontostammdaten im Verdachtsfall zu überprüfen. (14.04.2009)
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