Hartz IV: Sich wehren gegen Behördenwillkür

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Behördenwillkür! Sich wehren hilft.

(20.07.2010) Rheinland-Pfalz. Das eine junge Frau schwanger wird, ist nichts außergewöhnliches. Außergewöhnlich ist aber das Verhalten einer ARGE in Rheinland-Pfalz. Anfang Mai 2010 meldet sich die junge Frau bei der ARGE und stellt einen Antrag auf “Mehrbedarf für Schwangere”, legt Ihren Mutterpass bei und dieser wird auch kopiert. Als nach ca. 3 Wochen noch keine Nachricht von der ARGE kam, fragte Sie nach und bekam als Antwort; “Wie, Sie sind Schwanger? Bringen Sie erst mal Ihren Mutterpass, den müssen wir schon haben, der liegt hier nicht vor.”

Erneut gibt Sie eine Kopie des Mutterpass ab. Zeitgleich hatte Ihre Mutter einen Antrag für einen geplanten Umzug (Ende Juli 2010 ) gestellt, beides wurde jetzt von der ARGE mündlich genehmigt, nur nicht, so wie in § 34 SGB X vorgeschrieben, schriftlich bestätigt. Es geschah nichts von Seiten der ARGE. Die dringend erforderliche Schwangerschaftskleidung konnte nicht gekauft werden, doch das interessierte die ARGE nicht. Auf erneute Anfragen im Juni und Juli 2010 wurde immer wieder nur gesagt, die Sache ist in Arbeit. Auch der Hinweis, das Sozialgericht einzuschalten, blieb ohne Erfolg. Mittlerweile passte der jungen Frau Ihre Kleidung nicht mehr und als Sie 2x Nachts ins Krankenhaus musste, war Sie gezwungen sich bei einer älteren Nachbarin (wegen der Kleidergröße) Kleidung zu leihen um nicht “nackt” ins Krankenhaus zu gehen. Auch das interessierte die ARGE nicht. Mitte Juli 2010, noch keine schriftliche Zusage und auch noch kein Geld, weder für den Umzug noch für die dringend benötigte Schwangerschaftsbekleidung.

Die Zeit drängt aber, das Umzugsfahrzeug muss dringend bestellt werden, um sicher zu stellen das der Umzug stattfinden kann und nicht die “Wohnungslosigkeit” droht. Eine erneute Anfrage bei der ARGE endet damit, dass sich die Mutter von der Sachbearbeiterin, lautstark beschimpfen lassen muss. Jetzt reichte es!!! Die Mutter hat einen Eilantrag auf Anordnung an das zuständige Sozialgericht gestellt. Zwei Tage später ruft eine Sachbearbeiterin der ARGE die Mutter an und sagt Ihr das ein Fax des Sozialgericht vorliegen würde und natürlich würden die Leistungen sofort erbracht. Gleichzeitig sagt die Sachbearbeiterin aber auch; “Das Einschalten des Sozialgericht hätte nicht sein brauchen. Es ist doch nur zu dieser kleinen Verzögerung gekommen, weil die Kollegin in Urlaub war”.

Kleine Verzögerung? Haben ARGE-Mitarbeiter 2 1/2 Monate Urlaub oder wird hier nur die Unfähigkeit der Behörden zur Tage gebracht? Wir sprechen hier von Menschen denen, durch die Willkür der Behörde, ihre Rechte entzogen werden. (Helmut Tedden)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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