Hartz IV: Schulden durch zu hohe Mieten

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Niedrige Mietobergrenzen bringen viele Hartz IV-Bezieher in Notlage
Angesichts steigender Mieten und Nebenkosten wissen viele Hartz IV-Bezieher nicht mehr, wie sie für die Unterkunftskosten aufkommen sollen. Denn das Jobcenter zählt die Beträge nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Den Rest müssen die Betroffenen aus eigener Tasche finanzieren. In vielen Städten weicht diese Mietobergrenze aber deutlich von den Preisen auf dem realen Wohnungsmarkt ab. In der Folge finden Menschen mit geringem Einkommen keine Wohnung oder – wenn doch – in sozialen Brennpunkten. „nwzonline.de“ berichtet über den Fall einer Hartz IV-Bezieherin aus Oldenburg, die wegen steigender Miet- und Nebenkosten nun aus ihrer Wohnung ausziehen muss. Aber wohin?

Explodierende Nebenkosten sind für Hartz IV-Bezieher unbezahlbar
Die 53-Jährige zog im Jahr 2003 in ihre Wohnung ein. Damals lagen Miete und Nebenkosten noch innerhalb der Hartz IV-Obergrenze für die Unterkunftskosten. Mittlerweile sind aber vor allem die Nebenkosten dramatisch gestiegen, so dass die Frau mittlerweile 110 Euro aus eigener Tasche zusätzlich zu den Beträgen für die Unterkunftskosten vom Jobcenter finanzieren müsste. Das bedeutet im Klartext, dass ihr von 399 Euro im Monat, die einem alleinstehenden Hartz IV-Bezieher zustehen, nur noch 289 Euro zur Deckung ihres Lebensunterhalts bleiben würden. Da dieser Betrag viel zu gering ist, macht die Hartz IV-Bezieherin derzeit jeden Monat Schulden. Denn eine günstigere Wohnung zu finden, deren Kosten das Jobcenter vollständig übernehmen würde, scheint fast unmöglich zu sein.

„Ich fühle mich sehr wohl hier“, berichtet die 53-Jährige im Interview mit der Online-Ausgabe der „Nordwest-Zeitung“. Aber: „Bleiben kann ich hier nicht.“ Die Unterkunftskosten wachsen der Hartz IV-Bezieherin über den Kopf. Seit August 2014 kostet ihre Wohnung 585 Euro pro Monat. Das sind 45 Euro mehr. Das Jobcenter übernimmt aber lediglich 480 Euro warm für alleinstehende Hartz IV-Bezieher. Den Rest muss die Frau vom ohnehin geringen Regelsatz bestreiten, wobei das Jobcenter dank eines Ermessensspielraums bereits zehn Prozent über dem Höchstsatz zahlt. Letzteres musste sich die Frau der Zeitung zufolge aber vor Gericht erstreiten. Hinzu kommt eine Nebenkostennachzahlung in Höhe von 320 Euro, deren Kostenübernahme das Jobcenter verweigert. Die 53-Jährige versucht den Betrag nun über das Sozialgericht einzuklagen. Das Jobcenter weigert sich, das Geld zu zahlen, weil der Hartz IV-Bezieherin laut dem Amt maximal 50 Quadratmeter Wohnfläche zustehen würden. Die Wohnung der Frau misst jedoch knapp 60 Quadratmeter. Dem Jobcenter zufolge muss sie für die Kosten der überschüssigen Quadratmeter selbst aufkommen.

Kaum bezahlbare Wohnungen für Hartz IV-Bezieher
Hätte die ehemalige Verkäuferin Aussicht auf eine günstigere Wohnung, wäre sie längst ausgezogen. Aber genau das ist das Problem. Es gibt kaum bezahlbaren Wohnraum für Hartz IV-Bezieher. Zudem lehnen viele Vermieter Als Hartz IV-Bezieher als Mieter ab. „In einen sozialen Brennpunkt will ich auch nicht ziehen. Ich finde auch nicht, dass ich das muss“, so die 53-Jährige. Hinzu kommt, dass ihre Schulden jeden Monat größer werden, was eine schlechte Schufa-Auskunft bedingt. Auch das lehnen viele Vermieter ab. „Für 480 warm ist nichts zu finden – oder man will mich nicht“, so das ernüchternde Fazit der Frau. „Ich wünsche mir eine bezahlbare Wohnung in Oldenburg, in der ich ruhig leben kann – und eine Arbeit, von der ich das bezahlen kann“, sagt sie. Das scheint jedoch in immer weitere Ferne zu rücken. Es wird allerhöchste Zeit, dass die Höchstgrenzen des Jobcenters der Realität folgen. Die Mieten steigen und steigen.“ (ag)

Bild: Uwe Schlick / pixelio.de