Hartz IV Regelsatz wird ab 2018 angehoben

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Neue Regelleistungen ab Jahresbeginn 2018

07.09.2017

Ab 1.1. 2018 sollen die Hartz IV Leistungen um 7 Euro angehoben werden. Die Erhöhung soll auch für Leistungbezieher der Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und Sozialleistungen bei Erwerbsminderung gelten. Die Anpassungen wurden vom Bundeskabinett beschlossen.

Ab Jahreswechsel sollen demnach alleinstehende Arbeitslosengeld II Bezieher 416 Euro erhalten. Das entspricht einer Anpassung von 7 Euro. Allerdings werden die Sätze für Kinder im geringeren Maße erhöht. Bei Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht der Satz um fünf Euro (je nach Alter des Kindes dann 240, 296 oder 316 Euro).

In der nachfolgenden Übersicht werden die Anpassungen ab 2018 jeweils angezeigt:

* Alleinstehend / Alleinerziehend 416 Euro (+ 7 Euro) Regelbedarfsstufe 1
* nicht-erwerbsfähige Erwachsene / Behinderte (z.B. Wohngemeinschaften) 416 Euro (+ 7 Euro) Regelbedarfsstufe 1
* Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 374 Euro (+ 6 Euro) Regelbedarfsstufe 2
* Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) 332 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 3
* nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 332 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 3
* Jugendliche vom 14 bis unter 18 Jahren 316 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 4
* Kinder vom 6 bis unter 14 Jahren 296 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 5
* Kinder unter 6 Jahre 240 Euro (+ 3 Euro) Regelbedarfsstufe 6

Jedes Jahr werden die Regelleistungen überprüft und festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt diese Regelung angemahnt und sie ist auch im Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt. Die Regelsätze werden aus einem sogenannten Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der relevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Viele Kritiker bemängeln dieses Verfahren als völlig unzureichend und verfassungswidrig. So erklärte Sebastian Bertram von "Gegen-Hartz": "Und wieder hat die Bundesregierung mit Rechentricks die Regelleistungen klein gerechnet. Durch die Inflation sind die Erhöhungen eigentlich ein Armutszeugnis, da es sich genau genommen und Kürzungen handelt. Warum die Regelsätze für Kinder nie im gleichen Maße steigen, wie die der Erwachsenen kann kaum nachvollzogen werden.“Der Bundesrat muss der Anpassung noch zustimmen. Die Zustimmung gilt als sicher.

Bild: Frank Täubel – fotolia

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