Hartz IV Regelsatz 511 Euro? Die Bundesregierung erinnert sich nicht … aber Peter Hartz
31.03.2012
Der Namensgeber der unsäglichen Arbeitsmarktreform Hartz IV, Peter Hartz hatte in eine ARD-Dokumentation mit dem Titel „Auf der Suche nach Peter Hartz“ gesagt, dass der ursprüngliche Vorschlag der damaligen „Hartz Kommission“ einen Eckregelsatz von 511 Euro andachte. Laut des verurteilten Ex-VW-Managers Peter Hartz habe über die Höhe des Arbeitslosengeld II Regelsatzes im Jahre 2002 ein „großes Einvernehmen“ geherrscht. Doch zehn Jahre nach dieser Berechnung sind die Regelleistungen nicht annähernd so hoch, wie damals angeblich berechnet wurde.
In einer kürzlich gestellten kleinen Anfrage an die Bundesregierung der Linken-Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald und Klaus Ernst wurde angefragt, ob denn die Bundesregierung noch immer im Besitz der Unterlagen der damaligen Kommission sei und ob ein Nachweis darüber besteht, dass damals ein Regelsatz in Höhe von 511 Euro von der eingesetzten Kommission errechnet wurde. In der Antwort der Bundesregierung hieß es, in den Unterlagen würde ein derartiger Betrag angeblich nicht auftauchen. Zudem würde man sich an derartiges nicht erinnern.
Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hat sich auf die Suche gemacht und konnte die fehlende Berechnung ausfindig machen. Diese findet sich hier als PDF Dokument und dürfte einige neue Fragen aufwerfen.
Ergänzung:
Arbeitslosenhilfe und SGB II-Regelsatz/Regelbedarf sind jedoch nicht direkt vergleichbar! Da von einigen missvertanden: Dies ist keine alternative Regelsatz-Berechnung (der Hartz-Kommission oder gar des BIAJ) sondern lediglich die rechnerische (!) Erklärung der 511 Euro, die Peter Hartz in einer ARD-Dokumentation dem SGB II-Regelsatz von zunächst 345 Euro (West; Ost 331 Euro) ab 1. Januar 2005 gegenüber gestellt hat. Der in der ARDDokumentation von Peter Hartz erweckte Eindruck, die Hartz-Kommission habe einen deutlich höheren Regelsatz angestrebt und sogar in Ansätzen berechnet, ist offensichtlich falsch. (sb)
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