Hartz IV: Leipzig hebt Hartz IV Mieten an

Lesedauer < 1 Minute

Nach zahlreichen Urteilen: Leipzig hebt Hartz IV-Grundmieten an

07.06.2011

Leipzig hebt zukünftig die Kosten der Unterkunft bei Hartz IV an. Statt 3,85 Euro pro Quadratmeter gelten künftig 4,22 Euro je Quadratmeter als „angemessen“. Die Anhebung ist keineswegs eine Sozialtat der Stadtoberen. In zahlreichen Urteilen der Sozialgerichte wurden Jobcenter regelmäßig zu höheren Unterkunftskosten verklagt. Seit Jahren waren die „angemessenen Grundmieten“ viel zu niedrig angesetzt. Die meisten Kläger konnten höhere Wohnkosten einklagen. Zudem bestehen für Betroffene gute Chancen aufgrund der ergangenen Urteile zurückliegende Mitzahlungen einzufordern.

Im April diesen Jahres forderte das Sozialgericht Leipzig die Stadtverwaltung auf, die Unterkunftskosten anzuheben und damit „angemessene Heiz- und Mietkosten zu schaffen“. Um einen angemessenen Wert zu errechnen, sei die Wohngeldtabelle des Bundes eine adäquate Vorlage, so der Vorschlag der Sozialrichter. Diesem Vorschlag ist die Stadt Leipzig nicht nachgekommen, sondern hat ein eigenes Konzept geschaffen. Bislang galt ein Quadratmeterpreis von 3,85 Euro als „angemessen“. Hartz-IV Bezieher haben nach Angaben des Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD) künftig einen Anspruch auf 4,22 Euro. Die Kaltmiete für eine einfache Wohnlagen liegt in Leipzig im Schnitt bei 3,80 Euro.

Von den Anhebungen sind rund 78.000 Menschen in Leipzig betroffen. Mit einer Erhöhung der Grundmiete wolle die Stadt „ möglichst viele Wohngebiete bezahlbar halten“ und eine Ghettoisierung vermeiden. "Die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt in Leipzig und den Haushalt der Stadt können noch nicht genau abgeschätzt werden", erklärte Fabian.

Während die Grundmiete angehoben wird, sollen keine neuen Sätze für Heiz- und Betriebskosten gebildet werden. Daher bleiben die kalten Betriebskosten bei maximal 1,20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Warmwasser- und Heizkosten sollen jeweils bei 1,15 Euro je Quadratmeter bleiben. (sb)

Lesen Sie auch:
Hartz IV: "Umzugsbruch" muss ersetzt werden
Hartz IV: Die Probleme mit einem P-Konto
Hartz IV: §44 SGB X wird deutlich eingeschränkt!
Fragen & Antworten Hartz IV
Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4