Hartz IV Klagen lohnen sich

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Klageflut an den Sozialgerichten aufgrund der Hartz IV-Gesetze weiterhin auf hohem Niveau

21.05.2013

Trotz Beschwörungen der Bundesagentur für Arbeit ebbt die Zahl der Widersprüche und Hartz IV Klagen vor den Sozialgerichten durch Arbeitslosengeld II Bezieher nicht ab. Dabei ist die Erfolgsquote für die Kläger noch immer überdurchschnittlich hoch. Beinahe jede zweite Klage wird vor den Sozial- und Landessozialgerichten teilweise oder vollständig stattgegeben. Auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ bestätigte das Bundesarbeitsministerium die Rate von 44 Prozent erfolgreicher Klagen. Nur jede zehnte Klage werde durch ein Gericht abgewiesen. 45 Prozent der Klagen werden beispielsweise durch Einigungen oder Einlenken ohne Urteil erfolgreich beendet. Widersprüche werden in 35 Prozent der Fällen seitens der Jobcenter bestätigt.

Das Arbeitsministerium betonte, dass die Zahlen vom Oktober 2012 stammen. Allerdings ist die Zahl der Klagen seit dem nicht gesunken. Im April 2013 wurden laut Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit 198.886 Widersprüche und 202.800 Klagen eingereicht.

Kipping: Im Zweifelsfall für den Antragsteller entscheiden
Für die Co-Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, steht fest, dass die erfolgreichen Klagen vor allem eines ausdrücken: Dass „ein schlechtes Gesetz schlecht angewendet wird". Hinter den Zahlen stehen Schicksale, betont Kipping. „Die menschliche Dimension ist erschütternd", sagte die Politikerin der Zeitung "Die Welt". Um das Problem zu bändigen, gebe es mindestens zwei Lösungsansätze: Erstens müssen alle Sanktionen im Hartz-IV-System abgeschafft werden, "damit niemand wegen einem Fehler vom Amt einer existenziellen Bedrohung ausgesetzt ist". Zweitens forderte sie eine "Rechtsstaatsgarantie" in den Jobcentern. "Das heißt: Im Zweifelsfall muss zugunsten der Antragsteller entschieden werden."

Im letzten Jahr wurden die Eine-Million-Grenze bei den Sanktionen überschritten. Noch nie wurden derart viele Leistungskürzungen gegen Hartz IV Bezieher seitens der Jobcenter ausgesprochen. Die meisten Strafen wurden aufgrund sogenannter Meldeversäumnisse verhängt. Hier betrug der Anteil 70 Prozent. Die BA hat angekündigt künftig sogenannte „Erinnerungs-SMS“ anzubieten, damit Termine nicht mehr vergessen werden. An den Sanktionen wollen man aber festhalten.

Viele Sozialgerichte versinken geradezu unter den Aktenbergen. Nach einem Klageantrag dauert es immer länger bis eine Verhandlung stattfindet. Allein das Land Berlin musste seit 2006 die Zahl der Richter verdoppeln, um Arbeitsfähig zu bleiben. Die meisten Klagen und Widersprüche wurden aufgrund von Einkommens- und Vermögensanrechnungen sowie den Kosten der Unterkunft eingereicht. (sb)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de