Hartz IV Beziehende und Niedriglohnverdiener sollten dringend darüber nachdenken, die Krankenkasse zu wechseln. Denn eine ganze Reihe von großen Kassen erhöhen ihre Beiträge zum Jahresbeginn.
Aufgrund der Erhöhung des Krankenkassenbeitrages durch die Einführung bzw. Erhöhung der Zusatzbeiträge müssen bei einem Betrag der über den Jahresdurchschnitt die Versicherten den in Anspruch genommen % Betrag der darüber liegt, selbst aus der eigenen Tasche zu zahlen. Daher ist es wichtig in eine Kasse zu wechseln, die nicht über dem durchschnittlichen Prozentsatz von 15,5 liegen. Wichtig: die Kündigungsfrist endet mit diesem Jahr. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages gilt das Sonderkündigungsrecht.
Hier das Kündigungsschreiben:
An die
Adresse der Krankenkasse
Musterstr.
30017 Musterstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der_________zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sofern ein Sonderkündigungsrecht besteht, nehme ich dies ausdrücklich in Anspruch. Bitte senden Sie mir gemäß § 175 SGB V eine Kündigungsbestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage zu. Von Rückwerbeversuchen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Datum…………………… Unterschrift ……………………….
Bild: Coloures-pic – fotolia
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