Hartz IV: Jobcenter forderte über Monate hinweg einen Verstorbenen zur Mitwirkung auf

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Behörde verschickt Briefe an die Mutter eines Verstorbenen

Obwohl ein Hartz IV Leistungsberechtigter bereits im vergangenen Jahr verstarb, verschickte das Jobcenter weiterhin Briefe. Die Mutter des Verstorbenen hat bereits 30 versucht dem Jobcenter zu erklären, dass ihr Sohn verstorben ist. Trotz ordnungsgemäßer Abmeldung wurde sie sogar als “Lügnerin” dargestellt.

Die 82-Jähige Mutter weiß nicht mehr, was sie machen soll. Ihr Sohn hatte im letzten Jahr den Kampf gegen eine bösartiger Krebserkrankung verloren. Aufgrund der schweren Krankheit war der Mann nicht mehr fähig seinen Beruf auszuüben und bezog Hartz IV-Leistungen. Als der Mann verstarb, melde ihn seine Mutter ordnungsgemäß ab. Trotzdem erhielt die trauernde Mutter an den Sohn adressierte Jobcenterbriefe mit der Aufforderungen zur Mitwirkung. Eine enorme seelische Belastung für die Rentnerin.

Wie die ältere Dame aus Zwickau gegenüber der “Freien Presse” berichtete, wurden seit Oktober 2018 beinahe jeden Monat Briefe des Jobcenters zugestellt. „Ich habe ihn sofort im Jobcenter ordnungsgemäß abgemeldet“, berichtet sie gegenüber der Zeitung. Obwohl er noch nicht einmal bei ihr wohnte, landeten die Briefe immer wieder bei ihr. Bereits im September letzten Jahres war ihr Sohn gestorben.

30 mal versucht den Sohn abzumelden

Eine fürchterliche Qual für die Mutter eines verstorbenen Sohnes. „Wissen Sie, wie das ist, wenn Sie ihr Kind verlieren?“ klagt die Mutter gegenüber der „Freien Presse“. Bereits 30mal habe sie bei den Nummern angerufen, die jeweils auf den Briefen angegeben waren. „Du landest überall – in Leipzig, Nürnberg, Weiden – nur nicht im Jobcenter Zwickau. Manche waren nett, andere haben nicht geholfen. In einem Fall wurde die ältere Dame sogar als “Lügnerin” bezeichnet.

Nachdem jegliches Engagement scheiterten, die Briefe endlich zu stoppen, schalteten sich die Nichte und der Neffe ein. Ein mal wurde sogar von Seiten des Jobcenters in Zwickau versichert, sich endlich zu kümmern. Doch auch das half nicht. Trotzdem wurden die Briefe weiter verschickt. „Ich finde das so was von pietätlos, einfach schlimm“, klagte die Nichte. Die Mutter ist mit ihrer Kraft am Ende. „Ich muss denen wohl schreiben, dass die neue Adresse meines Sohnes der Hauptfriedhof ist, damit sie begreifen.“

Erst wenn sich die Presse einschaltet, scheint sich etwas zu ändern. Die Jobcenter-Sprecherin Diana Malolepszy räumte den schwerwiegenden Fehler ein. Sie wolle sich nun darum kümmern, damit in Zukunft soetws nicht mehr passiert. „Wir nehmen die Anfrage zum Anlass, unsere internen Verfahren zu prüfen“, versprach sie. Es sei eine „Verkettung unglücklicher Umstände“. Das habe dazu geführt, dass die Briefe immer wieder versendet wurden. „Dass dies sehr belastend war, ist nachvollziehbar und sehr bedauerlich“, so Malolepszy.

Gegenüber der Presse wurde auch bestätigt, dass Verstorbene ordnungsgemäß per Sterbeurkunde abgemeldet wurde. Letztlich habe eine fehlerhafte Eintragung im System dazu geführt, dass die Briefe an die Mutter des Verstorbenen versendet wurden. Daher sei der Fehler eindeutig dem Jobcenter passiert. Man habe die Betroffene in der Zwischenzeit persönlich angerufen und sich entschuldigt. Daher hofft nun die 82Jährige Mutter, dass “es jetzt hoffentlich klappt” und keine Briefe mehr ankommen.

Jobcenter will mit Totem kommunizieren

Es ist nicht das erste Mal, dass eine Behörde versucht, Tote zur Mitwirkung aufzufordern. Noch bizarer war ein Fall in Bremen. Das Jobcenter informierte einen Verstorbenen über seine Leistungseinstellung und forderte zu einer Stellungnahme auf. So hieß es in dem Schreiben an den Verstorbenen: “Ihre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (…) vorläufig ganz eingestellt werden.“ Die Begründung des Jobcenters: „Nach einer mir vor liegenden Mitteilung sind Sie verstorben.“ Zur Nachzahlung sei man bereit, wenn der Tod wieder aufgehoben wird: „Die vorläufig eingestellten Zahlungen werden unverzüglich nachgezahlt, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird.“

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