Hartz IV: Jetzt einen Antrag auf Kostenübernahme für Schulbücher stellen! (mit Musterantrag)

Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter müssen Kosten für Schulbücher zahlen

Nach dem Sommer fängt ein neues Schuljahr an. Für Eltern bedeutet dies, für ihre Kinder Schulranzen sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien für den Schulunterricht zu kaufen. Diese Kosten können leicht in die Höhe schnellen. Vor allem für Einkommensschwache Haushalte ist diese Aufgabe kaum zu meistern. Das Bundessozialgericht hat unlängst ein wegweisendes Urteil gefällt, dass vor allem Hartz IV Beziehenden helfen kann.

Wenn Lernmittelfreiheit fehlt

Wenn mangels Lernmittelfreiheit auch noch Schulbücher gekauft werden müssen, wird es für viele Familien und Alleinerziehende eng. Carsten Grümbel, Leiter des Arbeitslosenzentrums Brake, weist in diesem Zusammenhang auf ein wichtiges Urteil hin, dass Erleichterung schaffen könnte. Die Kosten für Schulbücher müssen für Kinder in Bedarfsgemeinschaften übernommen werden, wenn aufgrund einer fehlenden Lernmittelfreiheit Eltern die Kosten selbst tragen müssen. Das hat das Bundessozialgericht am 8. Mai mit den Aktenzeichen Az.: B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R entschieden.

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Daher sollten betroffene Eltern einen Antrag auf Kostenübernahme für das Schuljahr 2019/2020 beim zuständigen Jobcenter stellen. “Der Antrag auf Schulbuchkostenübernahme ist beim Sozialleistungsträger vor dem Kauf der Schulbücher zu stellen“, sagt Grümbel. Der Exoerte weist jedoch darauf hin, dass rückwirkend keine Kosten übernommen werden. Das bedeutet, es müssen zeitnah Anträge gestellt werden, wenn klar ist, welche Kosten auf die Eltern zukommen.

Kosten 214 Euro für das laufende Jahr

Laut Elternverbände beliefen sich die Kosten für das laufende Schuljahr bei 214 Euro ohne Schulbuch-Leihe. Wird das Kind eingeschult, kostet der Schulbesuch etwa 330 Euro pro Kind. Eine Summe, die vom regulären Kinderregelsatz in keinster Weise beglichen werden kann. Nicht nur Kinder aus Hartz IV Familien, sondern auch Kinder von Wohngeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag und Aufstocker hätten laut Gleichbehandlungsgesetz Anspruch auf Kostenübernahme von Schulmaterialen. Daher müssen die Kosten zusätzlich zur Schulmaterialienpauschale, laut Arbeitslosenzentrums Brake, übernommen werden. Der Antrag muss dann bei dem zuständigen Träger der Sozialleistungen übernommen werden.

Es ist aber damit zu rechnen, dass die Behörde zunächst den Antrag trotz Hinweis auf die höchstrichterliche Entscheidung ablehnt. Ein Widerspruch und falls nötig eine Klage haben jedoch große Aussicht auf Erfolg.

Musterantrag für Schulkosten:

Name
BG Nr.
Adresse
Stadt
Datum

Antrag auf Kostenübernahme für Schulmaterialen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundessozialgericht hat am 8. Mai 2019 mit den Aktenzeichen Az.: B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R entschieden, dass die Kosten für den Erwerb von Schulbücher übernommen werden müssen, wenn eine fehlende Lernmittelfreiheit besteht. Daher beantragen wir für unser Kind….., dass im kommenden Schuljahr 2019/2020 eingeschult wird (oder) am Unterricht in der Klasse teilnimmt, die Kosten für die Anschaffung Schulbücher zu übernehmen. Die Kosten belaufen sich auf….Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto….

Wir bitten um zeitnahe Bearbeitung, da die Schulbücher jetzt gekauft werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen…

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