Hartz IV: Gilt der Datenschutz nicht bei ALG II?

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Die Bundesregierung hat beim Arbeitslosengeld II "erhebliche datenschutzrechtliche Probleme" eingeräumt. Dies ergab eine die Antwort auf eine Anfrage der Fraktion "Die Grünen" im Deutschen Bundestag.

Demnach wären Datenschutzrelevante Inhalte aufgrund von "Zeitdruck" bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreform von Hartz IV missachtet worden. Laut einer Pressemitteilung der Partei Bündnis 90/ Die Grünen haben rund 40.000 Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit "unkontrolliert" Zugriff auf sensible gesundheitliche und familiäre Daten von Hilfesuchenden wie Vorstrafen, Drogensucht oder Eheprobleme. Die Bundesregierung räumt diese Mängel ein und äußerte dass diese noch nicht behoben worden sind, da die verwendete Software "A2LL" nicht ausreichend funktioniere.

Die Redaktion gegen-hartz.de berichtete schon des öfteren von datenschutzrelevaten Themen, die bei ALG II Empfängern fortlaufend missachtet werden. So kritisierte der Datenschutzbeauftrage Schaar, dass die angestrebte Verpflichtung zur Teilnahme an Telefonumfragen sehr fragwürdig sind: "Ich glaube nicht, dass man die Empfänger einer staatlichen Leistung verpflichten kann, ein Telefon zu haben und auch dran zu gehen", fügte er hinzu. Laut Koalitionsvertrag von SPD und CDU sollen sich Empfänger des Arbeitslosengeldes II verpflichten, in Telefonabfragen Auskunft über ihre Lebenssituation zu geben.

gegen-hartz.de/ Pressemitteilung, Bündnis 90/Die Grünen