Hartz IV Empfänger vermittelt in Callcenter

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Hartz IV Empfänger werden verstärkt an Callcenter vermittelt. Skandal- Reporter Günther Wallraff berichtete in der Zeitung "Die Zeit" über die Zustände vor Ort.

Kennen Sie die typischen Telefonanrufe? "Sie haben bei einem Gewinnspiel teilgenommen und gehören zu den Glücklichen, die sich nun ein Jahreslos kaufen können". Viele legen bei den ersten Worten bereits wieder auf. Andere hören sich den Text erst an und sagen dann "Nein Danke". Doch dann folgt meistens eine Diskussion, "ob man denn nicht gewinnen will", ist dann meistens zu hören. Nein heißt auch hier die zweite Antwort. Und dann legt man auf oder manche hoffen auf ihr vermeintliches Glück und sind "stolze" Besitzer eines Jahreslos. Insgesamt gibt es ca. 5500 Callcenter in der Bundesrepublik Deutschland. 400.000 Mitarbeiter/innen-Tendenz stark ansteigend- arbeiten in Callcenter. Rund 900.000 Werbe- Telefonanrufe werden täglich geführt, so die Verbraucherschutz Bundeszentrale. In den allermeisten Fällen (rund 95 Prozent) fühlen sich die Angerufenen belästigt. Der Traumjob eines Hartz IV Empfängers andere Menschen zu belästigen?

Die Zustände der Arbeitsbedingungen vor Ort sind ebenfalls oft skandalös, so wie die Werbe-Telefonanrufe selbst. Zeitdruck, Erfolgquote und schlechte Bezahlung sind dass, was die netten Damen und Herren im Callcenter antreibt. Das schlimme dabei ist, dass oftmals Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger zu solcherlei Tätigkeiten von ihren Sachbearbeitern gezwungen werden. Es scheint bei den Ämtern noch nicht angekommen zu sein, dass die Praktiken vieler Callcenter meist dubios und illegal sind.

In dem besagten Zeitungsbericht des Magazins "Die Zeit" ist ein altbekannter Skandal-Journalist in einem Callcenter getarnt unterwegs, um die Zustände vor Ort genauer zu beleuchten. Dabei trifft Wallraff auch auf ehemalige ALG II Empfänger/innen. Diese berichten, dass sie von der Arbeitsagentur geschickt worden sind. Eine Kündigung kommt für viele nicht in Frage, da nach SGB II dass, "jede legale und zumutbare Arbeit" von einem Langzeitarbeitslosen anzunehmen ist. Bei einer Kündigung folgen Sanktionen. Zustände, die Gesetze aushebelt, um andere Gesetze zu wahren.

Eine ehemalige Callcenter- Mitarbeiterin traute sich trotzdem und kündigte. Daraufhin wurde das Arbeitslosengeld II per Sanktion auf Null gekürzt, obwohl die Frau darauf aufmerksam machte, dass die Praktiken des Callcenter illegal sind. Denn per Gesetz sind Werbeanrufe verboten, wenn diese nicht ausdrücklich vom Angerufenen gewünscht ist. Genau diese Firma missachtete dieses Gesetz und kaufte Andressen und Telfonnummern. Die Antwort im Amt: "Sie habe das Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses selbst zu verantworten, hieß es. Man darf keine Skrupel haben im Callcenter." (27.05.07)

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