Liebe Teilnehmer der Montagsdemo,
Liebe Mannheimer Bürger,ich kann jedem Hartz-IV oder sonstigem Hilfeempfänger staatlicher Hilfsleistungen nur raten sich nicht einschüchtern zu lassen. In meinem konkreten Fall stellte mir die zuständige Sachbearbeiterin zwei Tage vor der Räumungsfrist noch wörtlich in Aussicht, dass ich in ein Obdachlosenasyl umziehen, und meine persönlichen Gegenstände und Möbelstücke eingelagert würden, wenn ich keine Wohnung zu den Bedingungen des Rhein-Neckar-Kreises fände. Diese Sachbearbeiterin wußte nicht einmal, wer die Kosten für die Einlagerung übernimmt. Der Rhein-Neckar-Kreis arbeitet mit rechtsunzulässigen Wohngeldpauschalen, denn die Kaltmiete und die Heizkosten werden nicht zu Marktpreisen abgerechnet. Der Rhein-Neckar-Kreis zieht für seine Wertfestsetzung die Kosten von Landeseigenen Dienstwohnungen für Beamte heran, die vom Staat in hohem Maße subventioniert werden, und von einem Hartz-IV-Empfänger gar nicht angemietet werden können, weil er kein Beamter ist. Ich habe in dem Verfahren am 15.03.2007 vor dem SG Mannheim die komplette Übernahme der Kaltmiete und der kompletten Mietnebenkosten erstritten. Ich gehe davon aus, dass viele meiner heutigen Zuhörer es begrüßen würden, wenn die zuständigen, staatlichen Stellen ebenfalls die kompletten Kosten Ihrer Wohnung übernehmen, damit sie nicht mehr von der geringen Hilfe zum Lebensunterhalt, die Kosten für die Wohnung mitbestreiten müssen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie sich die Geldnot auswirkt. Sie treibt Hilfsempfänger in den wirtschaftlichen Ruin, und hat eine Ausgrenzung von uns Hilfsempfängern zur Folge. Wir bekommen keine Teilhabe mehr an dieser Gesellschaft. Es fehlt uns nicht nur das soziokulturelle Existenzminimum, nein es fehlt uns sogar das physische Existenzminimum, weil wir mit den staatlichen Hilfsgeldern, nicht einmal mehr die notwendigsten Kosten aufbringen können.
Ich hatte 14 Monate lang Gelegenheit die Mietkosten am hiesigen Wohnungsmarkt zu studieren. Ich habe dabei festgestellt, es zu der rechtsunzulässigen Wohngeldpauschale des Rhein-Neckar-Kreises höchstens ein 1-2 Angebote im Monat gibt, mit denen die Kosten für die Kaltmiete abgedeckt ist. Die rechtsunzulässige Heizkostenpauschale von nur 38,80 Euro wurde bei keinem einzigen Fall bei einer 14-monatigen Suche eingehalten. Der Deutsche Mieterbund hat in einem Gutachten aus dem Jahr 2005 dargestellt, dass die Mietnebenkosten für eine günstige 50qm-Wohnung (Energiesparhaus) bei 67,50 Euro liegen, bei einer teueren 50qm-Wohnung (Marke: unsanierter Altbau) hingegen bei 178,00 Euro. Als Mittelwert setzte der Deutsche Mieterbund aufgrund einer bundesweiten Erhebung bei einer 50qm-Wohnung bei 122,00 Euro für die Mietnebenkosten fest. Der Rhein-Neckar-Kreis will hiervon jedoch nur 38,80 Euro übernehmen. Viele werden sich heute fragen, was muß ich tun, damit auch in meinem Fall die volle Kostenübernahme erfolgt. Antwort: Dem Rhein-Neckar-Kreis bzw. der zuständigen Dienststelle beweisen, dass er mit rechtsunzulässigen Pauschalen arbeitet. Ich habe zu diesem Zweck wöchentlich mehrere Immobilienteile aus den lokalen Zeitungen und lokalen Amtsblättern gelesen, die Internetauftritte von lokalen Immobilienmaklern studiert, mich an kirchliche und soziale Einrichtungen gewandt, die Wohnraum vermieten, bei den umliegenden Baugenossenschaften nach Genossenschaftswohnungen angefragt, Anträge bei den umliegenden Städten und Gemeinden gestellt, um eine Sozialwohnung oder staatlich geförderten Wohnraum zu erhalten. Eine staatliche geförderte Wohnung erhält nur, wer einen Wohnberechtigungsschein besitzt. Ich empfehle sich den Wohnberechtigungsschein, der kostenlos erteilt wird, bei der Gemeinde zu besorgen, den dieser Wohnberechtigungsschein ist eine Chance eine kostengünstige Wohnung zu bekommen. Wichtig ist es den Freundes-, Bekannten- und Familienkreis, sowie etwaige Arbeitskollegen, um Mithilfe bei der Wohnungssuche zu bitten. Es ist sehr wichtig, dass man Verbündete hat. Bei den Behörden tritt man im Regelfall keinem Beamten gegenüber der bei der Wohnungssuche behilflich ist.
Häufig erhält man falsche Auskünfte. Nach meiner Erfahrung wird ein hoher Druck auf staatliche Hilfsempfänger ausgeübt, damit diese sich den staatlichen Vorgaben, den rechtsunzulässigen Pauschalen unterwerfen bzw. keine Rechtsmittel einlegen, um gegen diese rechtsunzulässigen Pauschalen vorzugehen. Weil ich nach 14-monatiger Suche feststellen mußte, dass es keine Wohnung gibt bei der die Pauschale für die Kaltmiete und die Heizkostenpauschale eingehalten wird, habe ich den Rechtsweg beschritten. Ich habe mit dem Erstreiten des Urteils, S 9 AS 3880/06, Pionierarbeit auf dem Gebiet des Wohngeldrechtes für uns Hilfeempfänger geleistet. Die gesamte juristische Arbeit wurde ausschließlich von mir erbracht. Das Urteil ist die Basis, damit Wohngeldempfänger künftig die volle Miete bundesweit erhalten können, nämlich die Erstattung der Kaltmiete sowie der kompletten Heizkosten bzw. Mietnebenkosten. Das BSG Kassel hat in mehreren Grundsatzentscheiden im November 2006 ausgeurteilt, dass die von den Behörden verwendeten Wohngeldpauschalen rechtsunzulässig sind. Es hat betont, dass für die Festsetzung des Wohngeldes die örtlichen Maklerangegebote, Immbilienangebote aus der lokalen Presse sowie Mietspiegel für die Festsetzung der Wohngeldes maßgeblich sind. Bei der Festlegung der Mietnebenkosten ist der tatsächliche Verbrauch ausschlaggebend. Entscheidend ist bei der verbrauchsgerechten Abrechnung, dass dem Hilfeempfänger kein unwirtschaftlicher Verbrauch vorgeworfen werden kann. Keine Verschwendung. Kein Luxus. Das bedeutet, dass künftig die vollständigen Mietnebenkosten bei der Wohngeldstelle erhoben werden können, sofern der Vermieter diese Mietnebenkosten rechtszulässig auf den Mieter umlegen darf.
Die Wohngeldstellen müssen künftig die gesamten rechtszulässig von dem Vermieter erhobenen Mietnebenkosten bezahlen. Das BSG Kassel hat ebenso betont, dass Wohngeldempfänger sich eine Wohnung am derzeitigen Wohnort suchen dürfen. Sie sind nicht zu einem Zwangsumzug verpflichtet in strukturschwache Gebiete. Nach dem Motto. „Hauptsache unser Landkreis muß nicht zahlen!“ Das BSG Kassel wollte durch seine Entscheidung eine Ghettobildung für Wohngeldempfänger entgegen wirken. Ich bedanke mich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen bei Ihren Bemühungen Ihre Rechte zu verwirklichen viel Erfolg. Mut wird belohnt. (Ein Leserbeitrag von Diana Hildegard Henrich, 05.04.07)
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