Hartz IV Betroffene sollen TK-Dividende zahlen

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Peinlicher Fehler: Offenbacher Hartz IV-Bezieher sollen TK-Dividende an Jobcenter zurückzahlen, die sie nie erhalten haben

17.09.2014

Wenn es um die Bearbeitung von Hartz IV-Anträgen geht, müssen Leistungsberechtigte häufig mehrere Wochen warten, bis sie den Leistungsbescheid vom Jobcenter erhalten. Wesentlich schneller scheinen die Behörden jedoch bei Rückforderungen zu sein. So verschickte das kommunale Jobcenter Offenbacher Mainarbeit reihenweise offizielle Schreiben an ihre Kunden, in denen mitgeteilt wurde, dass den Hartz IV-Beziehern 80 Euro von ihrem Hartz IV Regelsatz abgezogen würden, da sie eine Dividende in dieser Höhe von der Techniker Krankenkasse erhalten hätten. Diese sei als Einkommen auf die Sozialleistung anzurechnen. Dabei unterlief der Behörde jedoch ein peinlicher Fehler: Viele der betroffenen Hartz IV-Bezieher haben nie eine solche Dividende erhalten. Über den Fall berichtet die Online-Ausgabe der „Frankfurter Rundschau“ mit Bezug auf die Offenbacher Erwerbslosen-Initiative SGB-II-Dialog.

Jobcenter fordert Geld zurück, das nie bei Hartz IV-Beziehern angekommen ist
Éin Brief vom Jobcenter führt schnell zu Panik. Zu häufig sind die Bescheide und Termineinladungen fehlerhaft oder schlichtweg absurd. Das mussten auch viele Hartz IV-Bezieher in Offenbach erfahren. Die Post vom Amt enthielt in ihrem Fall eine Rückforderung, die jedoch jeglicher Grundlage entbehrte. Die Techniker Krankenkasse (TK) habe ihnen im Zuge einer Ausschüttung eine Dividende in Höhe von 80 Euro zukommen lassen, hieß es in dem Brief. Diese sei auf den Hartz IV-Regelsatz anzurechnen, so dass der Betrag nun von der monatlichen Leistung abgezogen werde. Auf Wunsch sei auch eine Ratenzahlung möglich, teilte die Offenbacher Mainarbeit weiter mit.

Grundsätzlich sind Hartz IV-Bezieher dazu verpflichtet, ihr Einkommen, zu dem auch eine Dividende der Krankenkasse zählt, beim Jobcenter angeben. Dieses wird dann mit dem Regelsatz verrechnet. In diesem Fall haben viele der angeschriebenen Leistungsbezieher jedoch gar keine Dividende von der TK erhalten. Sie wurden somit aufgefordert etwas zurückzuzahlen, das sie nie erhalten haben. Denn die Krankenkasse schüttet ihre Dividenden nur an diejenigen aus, die den Arbeitnehmeranteil selbst zahlen. Bei Hartz IV-Bezieher übernimmt jedoch das Amt die Beträge. Dementsprechend wurden auch keine Dividenden an sie ausgezahlt, informierte die Landestelle Hessen der TK auf Anfrage der Zeitung.

Jobcenter räumt Fehler ein
„Das ist wirklich dumm gelaufen“, sagte Susanne Pfau, Leiterin des Bereichs „Leistungen“ im Jobcenter gegenüber dem Blatt. Eigentlich habe man nur die Aufstocker anschreiben wollen, die aufgrund ihres geringen Lohnes ergänzend Hartz IV beziehen und den Arbeitnehmeranteil selbst zahlen. Diese hätten dann auch tatsächlich die Dividende der TK erhalten, so Pfau.

Wie viele Hartz IV-Bezieher von der ungerechtfertigten Rückforderung betroffen sind, ist nicht bekannt. „Wir kennen inzwischen vier Fälle“, erläuterte Hinrich Garms, Sprecher der Offenbacher Erwerbslosen-Initiative SGB-II-Dialog, gegenüber der Zeitung, „aber wir gehen davon aus, dass wesentlich mehr Menschen davon betroffen sind.“ Die Initiative fordert eine möglichst schnelle Klärung und Bereinigung der Angelegenheit. Das Jobcenter teilte indes mit, dass es alle Betroffenen umgehend über den Fehler informieren würde. (ag)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

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